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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#36
Der Anwalt hat nun ein Schreiben an das FamFG geschickt.
"Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung in der Form des gerichtlichen Vergleichs vom xx.xx.14 vor dem Amtsgericht xxxxx, Az. xxx/14 und xx xxx/14, wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller dem Antragsgegner zu 1 uns der Antragsgegnerin zu 2 ab dem 01.01.2017 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 105 % des Mindestunterhalts der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle nach der entsprechenden Altersstufe, abzüglich des hälftigen Kindergeldanteils, zu Händen der Kindsmutter bezahlt. "
Was hat hier der Anwalt falsch verstanden?
Die DDT ist ein Hirngespinst, welches nur in den Köpfen von faulen Richtern existiert.
1) Kann ich wärend der Verhandlung hier überhaupt noch darauf eingehen oder ist der Drops mal wieder gelutscht?
2) oben steht zwar, dass allesmögliche mit dem alten Titel mit umschreiben und sonstigen. Ich will jedoch darauf hin, dass dies weder damals noch heute von mir so gewollt war und darum will ich darüber Verhandeln (warum sonst sollte mann zu einer Verhandlung gehen). Es muss doch Wege geben, dass dieser schwachsinn wieder gerade gezogen werden kann.

Nachtrag:
3) Muss ein Pfändungsschutz jetzt schon an das Gericht oder wann muss wer den stellen?
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 13-04-2017, 14:06

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