Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
Gesamt 10 Stimme(n) 100%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#23
Die formalen Erfordernisse sind etwas höher als eine einfache Zustimmung. Sie muss zunächst explizit auf den Titel verzichten, der aus dem letzten Vergleich herrührt und ihre trefft eine neue Vereinbarung. Das hat der Anwalt schon richtig angefangen.

Titel sind nicht nur das, zu dem man im Jugendamt erpresst wird. Ein Titel ist auch ein Recht aus einem Beschluss oder ein Vergleich mit vollstreckbarem Inhalt und noch so einiges mehr.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 16-12-2016, 13:01

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