Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
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Nein, umöglich
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#19
Kleines Update:

Nachdem ich im Mai schon bei einem Anwalt war und die meinte, dass ich nicht mit einer Änderungsklage durchkommen würde und der jetzige genau der selben Ansicht ist wie ich und andere hier im Forum, nahm der jetzige sich meines Falles an. Sollte ich tatsächlich Recht bekommen, werde ich die Kanzlei in die Whitelist mit aufnehmen. Das wäre ich ihm schuldig und es wäre anständig.
Eine Frage zu seiner Vorgehensweise hätte ich dennoch:

Fakt: Es gibt einen Beschluss, der in einem Vergleich endete vor dem FamFG.
Habe ich das richtig in Erinnerung? Wenn egal was, an diesem Beschluss geändert werden soll, dann MUSS das vor einem Gericht neu verhandelt werden und da es um den Kindesunterhalt geht, ist zwingend ein Anwalt notwendig, oder?

Er hat nun einen Brief an meine Ex geschrieben und Sie aufgefordert sich dazu zu äußern, ob "aus richterlich gebilligten Vergleich vom .... hinsichtlich der Titulierung des Kindesunterhaltes i.H.v. 110% keine Rechte mehr herleiten".

Warum muss er meine Ex nun anschreiben, da es eh vor dem Gericht endet, egal ob Sie damit einverstanden ist oder auch nicht?
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 16-12-2016, 11:04

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