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Ja, möglich
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Nein, umöglich
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5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#16
(09-12-2016, 15:18)kay schrieb: Deine Exe hat offensichtlich einen guten Anwalt, ... Ob Dein jetziger da was taugt, wird Dir kaum einer sagen koennen, da wir ihn ja nicht kennen.

Naja, gut nicht unbedingt. Einen [Unterschreitung des Mindestniveaus], trifft es Eher. Über meinen konnte ich öffentlich nix finden aber, ich habe mich diesmal wenigstens daran gehalten, dass ich eine Große Kanzlei mit mehreren RA´s im Familienrecht genommen habe und die Anwälte nur in einem maximal zwei Themen Fachanwälte sind.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 09-12-2016, 15:41

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