24-11-2016, 15:44
(24-11-2016, 15:09)fragender schrieb: So, Thema Nebenjob: Durch die Insolvenz bin ich ja gedeckelt und kann ggf gar nicht mehr verdienen. Dieses Geld würde ja dann in die Insolvenz rein laufen.
Aber nicht doch. Unterhaltspflichten haben immer Vorrang. Deine Insolvenzgläubiger müssen sich da hinten anstellen. Weil ich z. B. über die Pfändungsfreibeträge hinaus Unterhalt zahle, bleibt für die restlichen Gläubiger aus der Insolvenz nichts übrig. Verdiene ich mehr, muss ich ggf. auch mehr Unterhalt bezahlen. Wenn danach trotzdem noch ein Betrag bei mir landet, der über den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen liegt, dann wäre der an den Treuhänder abzuführen. Da der Selbstbehalt aber quasi schon identisch mit der untersten Pfändungsfreibetragsgrenze ist, ist da für Insolvenzgläubiger (so gut wie) nichts über, wenn man am Mangelfall kratzt. Wenn du also aktuell noch Geld bei deinem Treuhänder ablieferst, dann läuft bei dir etwas falsch.
(24-11-2016, 15:09)fragender schrieb: Wie ist das mit diesem Fiktivem Einkommen?
Was wenn der / die Richter(in) das ansetzt. Gibt es bei einer Abänderungsklage eine Revision?
Du kannst dich dann beim OLG beschweren. Aber darüber würde ich mir erst dann einen Kopf machen, wenn das Verfahren überhaupt mal in diese
Phase eintritt, wenn das erste Gericht etwas beschliessen will und ob die Einkommensfiktion dann greifbar im Raum steht (Das Gericht also erkennbar solches Einkommen ggf. mit hinzunehmen will).
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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