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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#8
Hmm ... bei einem Brutto von 1500 Euro abz. Steuern etc. und 5% berufsbedingte Aufwendungen verbleibt dir ja gerade mal der Selbstbehalt, wenn überhaupt. Dem Grunde nach also sehr wohl ein Mangelfall. Nicht besonders gern gesehen an dt. Gerichten, weshalb du nochmal fiktiv einen 450 Euro - Job drauf rechnen solltest. Um diese rund 450 Euro wirst du kaum drumherum kommen - es sei denn du zahlst einfach nicht, einem nackten Mann kann man ja schwerlich in die Taschen greifen.

Mit der Privatinsolvenz würde ich in deinem Fall abwarten, bis die Kinder erwachsen sind. Vielleicht läßt du die Abänderungsklage gänzlich sein, läßt die Schulden auflaufen bis deine Unterhaltspflichten nach Erstausbildung der Kinder enden und gehst dann in die Insolvenz? Denn nur dann werden die rückständigen Unterhaltsschulden ebenso Restschuldbefreit, gehst du jetzt in die Insolvenz so werden nur die Schulden berücksichtigt, welche bis zum Antrag aufgelaufen sind, die während der 7 Jahre auflaufenden neuen Unterhaltsbeträge werden von der Insolvenz nicht bereinigt.

Nach meinen Erfahrungen an deutschen Gerichten ist es eh kaum noch möglich, einen Mangelfall durch zu bekommen. Ich bin dafür das beste Beispiel, versuche dies seit vielen Jahren. Hätte ich vorher gewusst, wie menschenunwürdig diese Verfahren geführt werden und wie gering meine Erfolgschancen sind, hätte ich damals einfach nichts getan, außer die Zahlungen einzustellen. Warum soll man sich denn den ganzen Stress antun? Das macht einen nur krank, psychisch eine Katastrophe, erst recht wenn man schon soviel durch hat wie du. Richte ein P-Konto ein und schöpfe deinen Pfändungsfreibetrag aus und kümmere dich erstmal um dich selbst. Mit 18 gehen die aufgelaufenen Unterhaltsschulden auf deine Kinder über, es soll Kinder geben, welche nicht bereit sind, ihren Vater zu pfänden, ggf. auch bereit sind, die Schulden zu erlassen.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von IPAD3000 - 24-11-2016, 14:37

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