Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
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5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
Gesamt 10 Stimme(n) 100%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#2
In der Umfrage fehlt noch: Vielleicht. Oder: Versuch macht klug.

Für die 10% Regel sind nur diese Parameter überhaupt relevant:

Andere Steuerklasse von 3 auf 1
deutlich geringeres Monatliches Brutto von damals ~2800 € auf heute ~1500 €

Im Ergebnis muß also eine Einkommenverringerung von 10% ausgehend vom damaligen Nettoeinkommen gegeben sein.

Dann bleibt es abzuwarten, wie engagiert dein Anwalt ist und wie der Richter so drauf ist und davon absieht, mit fiktiven
Einkommensbestandteilen zu arbeiten. Der Firmenwagen (aus dem anderen Trööt) fällt dir dabei höchstwahrscheinlich auf die Füsse und
wird üblicherweise wie Bargeld gesehen.

Zitat:Andere Steuerklasse von 3 auf 1

Liegt nach meiner Erfahrung an der Einschätzung des Richters. Hatte damit auch in meiner Abänderungsklage argumentiert. Dann wurde
mein VKH-Antrag abgelehnt. Obwohl ich die 10% Hürde locker geschafft hatte, wurde die Einkommensabsenkung als nicht "bedeutend" genug bewertet, um eine Abänderung zu rechtfertigen.

Gut, haben wir gesagt, dann fällt eben der Umgang mit den Kindern leider für die Zukunft aus, weil ich den dann nicht mehr bezahlen kann. Um den Zeitpunkt herum hatte ich das Jobcenter noch nicht so weit, daß es überhaupt einen Eurocent an uns leisten wollte.

Dann wurde doch VKH bewilligt.

Um noch mal auf deine Frage zurückzukommen. Die Gründe für die Abänderung sind m. E. schon gegeben. Die Frage ist, ob sie dein Anwalt erfolgreich vortragen kann und der Richter sich dem Antrag anschliesst und nicht doch plötzlich Geld erfindet, damit alles so bleiben kann wie es ist und die Kinder nicht in den Schoß der Sozialhilfe fallen müssen.

Im ersten Schritt würde es reichen, VKH zu beantragen. Wird VKH bewilligt, bestehen auch Chancen auf Abänderung, sonst gäbe es ja auch keine VKH. Die Kosten halten sich aber auch in Grenzen, wenn der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht erfolgreich ist. Dann eröffnet man eben kein Klageverfahren.

Es ist nach m. M. nicht vorhersehbar, wie der Richter deine Situation bewerten wird. Es wird sicher noch weitere Foristen hier geben, die ihre ganz persönliche und auch ganz andere Erfahrung dazu schildern können. Also mal abwarten, was noch andere meinen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von Sixteen Tons - 23-11-2016, 17:04

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