16-11-2016, 10:44
(16-11-2016, 09:39)Micha aus Bayern schrieb: Zeige mir ein Urteil wo das von St angesprochene zu einem fiktiven Einkommen geführt hat. Einfach mal was in die Welt posaunen und andere strubbelig machen ist ja einfach.
Außer anekdotischen Erzählungen hast du ja auch nirgends mal Belege für deine bisherigen Thesen vorzulegen gehabt. Zeig du uns doch mal bitte Urteile, die eben gerade nicht verpaßte Karrierschritte und mietfreies wohnen (nicht nur bei den Eltern) im Mangelfall(!) zu fiktiven Einkommensbestandteilen verwurstet haben. Vorher mache ich mir auch nicht die Mühe, konkrete Beispiele rauszusuchen. Dafür lässt sich übrigens auch das Forum "Gerichtsurteile" bemühen.
(16-11-2016, 09:39)Micha aus Bayern schrieb: Zeig mir ein Urteil oder was anderes offizielles aus dem hervorgeht das man ein fiktives Einkommen aufgerechnet bekommt weil man eine eventuell vorhandene Karriereleiter nicht hoch gekommen ist
Wer beruflich unter seinen Möglichkeiten bleibt, erhöht die Chancen, fiktives Einkommen verpaßt zu bekommen. Die Beweislast, nix Besseres zu bekommen, bzw. nicht mehr verdienen zu können, liegt zunächst immer bei dem Schuldner.
(16-11-2016, 09:39)Micha aus Bayern schrieb: Mietfreies Wohen bei den Eltern oder sonstwem ist eine kostenlose Zuwendung dritter und kann und darf nicht für irgendwas herhalten
Zitat:Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht. Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellter volljähriger Kinder sowie das Existenzminimum des Ehegatten nicht gedeckt sind, kommt eine Anrechnung ebenfalls in Betracht.
Leitlinien OLG Düsseldorf. Ist das offiziell genug?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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