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Forderungsübergang KU bei Volljährigkeit
#1
Hallo,

nicht mal mein Anwalt könnte mir dies beantworten. Wenn Unterhaltsrückstände bestehen und das Kind zwischenzeitlich volljährig wird, wem stehen dann die Rückstände zu? Dem Kind oder der Mutter ?

Weiß das evt. jemand?
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#2
Wenn das der Anwalt nicht wusste, sollte er schleunigst seine Staatsexamen zurückgeben.
Unterhaltsschuldner für Kindesunterhalt ist immer das Kind. Ab Volljährigkeit muss es das auch selbst regeln. Rückstände stehen dem Kind zu, nicht der Mutter.

Und um diese beliebte Finte gleich zu wiederlegen: Einige Schwachmaten behaupten gerne, die Mutter habe ja den fehlenden Unterhalt (weil der Vater nicht voll gezahlt hat und Rückstände aufgelaufen sind) ausgelegt. Mag sein. Aber wenn sie Rückforderungsgelüste hat, so sind die ebenfalls ans Kind zu richten. Schliesslich hat sie ihrer eigenen Argumentation nach Unterhalt an das Kind gezahlt, nicht an den Vater. Das Kind muss also die Rückstände vom Vater eintreiben und könnte theoretisch dann die Mutter auszahlen. Theoretisch, denn praktisch ist die Forderung sowieso Dünnpfiff.
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#3
Das habe ich vermutet, klasse! Ich zähle jetzt die Monate, Exelein kämpft mit mir seit 3 Jahren vor Gericht, so wie es aussieht wird eine Entscheidung kurz vor seiner Volljährigkeit fallen. Mein Sohn weiß, dass bei mir nichts zu holen ist und hat bereits zu erkennen gegeben, dass er sicher nicht vor hat, mir in die leeren Taschen zu greifen. Von daher wird das Problem dann ganz schnell verpuffen und Exelein kann sich grün und blau ärgern! Find ich prima !
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