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KU bei weiterem Kind aus weiterer Ehe
#1
Lightbulb 
Hallo zusammen,

meine Situation:

ich (m), Frau nach 15 Jahren fremdgegangen und sitzt beim anderen.

ein Kind kleiner 5J vorhanden, weiteres Kind 6-11J vorhanden.
Bei 1800€ netto beläuft sich der Zahlbetrag auf 566€.

Das was für mich bleibt ist zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel.

Da ich in der Zwischenzeit eine neue Partnerin gefunden habe, die
bis jetzt noch keine Kinder hat, frage ich mich wie sich der Kindesunterhalt
verändert, wenn ich nochmals heiraten würde, und wir zusammen noch ein Kind
bekommen würden.

Danke mal
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#2
Mehrere Faktoren ändern sich:

- Der jetzige Selbstbehalt von 1080 EUR (du bist im Moment mit 720 EUR für Unterhalt leistungsfähig) könnte um 25% sinken, weil eine "Haushaltsersparnis" eintritt.
- Eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht, die dir die Aufstockermethode erschweren oder erleichtern kann, je nach dem was deine neue Frau macht.
- mit einem neuen Kind kommt ein neuer Unterhaltsberechtigter hinzu, der nach unterster Stufe 237 EUR zu bekommen hat. Ob dann ein Mangefall eintritt: Siehe Selbstbehalt unter Punkt 1. Ob bei eingetretenem Mangelfall auch der Unterhalt an Kind 1 und 2 reduziert werden kann: Möglich, aber schwer und mit hohem Risiko, dass das in der Praxis nicht klappt.

Überlegen solltest du dir, ob es der richtige Weg ist, dir selbst immer neue Unterhaltslasten aufzuladen. Deine Verhältnisse sind nicht gerade üppig und schon mit den ersten beiden Kindern bist du abgemagert. Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus einer neuen Heirat. Ich würde das nur in Erwägung ziehen, wenn die Punkte in der faq bezüglich der neuen Flamme erfüllt sind, vor allem ein gutes Einkommen der neuen Frau vorhanden ist.
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#3
Hallo p,

bin gerade etwas platt, der Selbstbehalt wird gekürzt...?
wozu ist es denn ein Selbstbehalt???

Die Unfähigkeit unserer Regierung ist wirklich grenzenlos...
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#4
Der Selbstbehalt ist keine feste Grenze wie der Pfändungsfreibetrag in §850c ZPO, auch wenn das immer suggeriert wird. Tatsächlich ist er ein Vorschlag und kann mit unzähligen Gründen ignoriert werden. Natürlich nur, wenn das den Unterhalt erhöht.
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#5
(07-11-2016, 12:25)pillepalle schrieb: ...und wir zusammen noch ein Kind
bekommen würden.

Confused

Ein gut gemeinter Rat (der vermutlich leider nicht befolgt werden wird): Tu's nicht.

Worst case szenario (ja, ich weiß natürlich, dass das nicht eintreten wird, weil es diesmal wirklich die ganz große Liebe ist und sie ganz anders als die Ex ist und überhaupt...): Wenn die Sache wieder schief geht, wirst Du die nächsten 10 bis 20 Jahre von 1080€ leben (wenn Du nicht eine tolle Gehaltserhöhung bekommst).

Eine Beziehung kann auch ohne eigene Kinder gelungen sein.
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#6
(07-11-2016, 12:25)pillepalle schrieb: die bis jetzt noch keine Kinder hat

Das klingt, wie wenn es IHR Wunsch ist, begründet aber nicht, wieso DU dir weitere Unterhaltspflichten ans Bein binden solltest.
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#7
@Theo,

Diese 1080€ hat er nur wenn es gut läuft, bei erneuter Trennung wird er wohl keine 1080€ mehr zur Verfügung haben....oder habe ich da was falsch verstanden?

Gruß
Bitas
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#8
(07-11-2016, 17:50)Bitas schrieb: Diese 1080€ hat er nur wenn es gut läuft, bei erneuter Trennung wird er wohl keine 1080€ mehr zur Verfügung haben....oder habe ich da was falsch verstanden?

Ja, hast Du.

Momentan hat er 1.800€ - 566€ KU = 1.234€

Bei noch einem Kind und erneuter Trennung würde er zum Mangelfall und es bliebe ihm eben der genannte Selbstbehalt.
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#9
Ich meine ja den Selbstbehalt....bleibt der ihm wirklich oder nur Fiktiv?
Viele rutschen, weil sie Titel bedienen müssen, unter den Selbstbehalt, oder nicht?
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#10
Er hat ja nicht geschrieben, ob der Unterhalt an die beiden Kinder tituliert ist. Wahrscheinlich ist er es. Dann bleibt bei Geburt eines dritten Kindes der Unterhalt exakt so bestehen wie im Titel, einen unterschrittenen Selbstbehalt interessiert der Titel nicht die Bohne. Alles was er tun kann, ist die Mutter der beiden Kinder höflich bitten, einer Abänderung zuzustimmen. In seltenen Fällen hat man mit sowas Glück.

Er muss ansonsten zuerst:

1. Zu einem Anwalt gehen. Damit entsteheben möglicherweise signifikante Kosten. Anwaltspflicht für Abänderungsklagen! Ist seine neue Ehefrau leistungsfähig, erlebt er dann auch gleich den ersten negativen Effekt einer Heirat, dann wird ihm nämlich Verfahrenskostenhilfe versagt.

2. Abänderungsklage einreichen. Gut begründen, warten, warten, warten.

3. Das Gerichtsverfahren gewinnen. Wie unsicher das ist, habe ich schon geschrieben.

Von allein tut sich überhaupt nichts. Es muss in der Regel erzwungen werden.
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#11
wenn mit Titel eine gerichtliche anordnung gemeint ist, nein. Das habe ich (noch) nicht.
kann aber alles noch kommen...

Ansonsten mal danke für die Infos.
Mein Gedankengang ging ursprünglich in die andere Richtung.
Ich dachte daß meine Ex (nach erneuter Heirat und erneutem Kind) dann weniger bekommen
würde, da ich ja auch für das weitere Kind sorgen müsste...

Danke mal für die Aufklärung...
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#12
(07-11-2016, 23:21)pillepalle schrieb: wenn mit Titel eine gerichtliche anordnung gemeint ist, nein.

Das ist doch prima!

Dann kannst Du den KU neu berechnen und läßt ihn in der Höhe, die Du zahlen kannst/willst, titulieren.

Dadurch hast Du JEZT noch alle Möglichkeiten, finanzielle Abzüge in die Berechnung einzubringen.

Allerdings solltest Du mit der Titulierung warten, bis das neue Kind da ist (so Du wirklich noch eins haben willst).

(07-11-2016, 23:21)pillepalle schrieb: Mein Gedankengang ging ursprünglich in die andere Richtung.
Ich dachte daß meine Ex (nach erneuter Heirat und erneutem Kind) dann weniger bekommen
würde, da ich ja auch für das weitere Kind sorgen müsste...

Eben!

Wenn noch kein Titel besteht, kannst Du die Summe unter Berücksichtigung dieser Umstände entsprechend berechnen.

Simon II
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#13
Es gibt dann keine Abänderungsklage gegen die Ex deinerseits, sondern das Risiko einer Klage der Ex gegen dich. An ihren Möglichkeiten, den Selbstbehalt zu unterschreiben bzw. zu senken ändert sich nichts.
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#14
Di Ex wäre bereit einen fairen Betrag für den KU hinzunehmen, da sie sogar einsieht
daß der gesetzliche Unterhalt viel zu hoch ist, und ich davon kaum mehr leben kann.

Kann ich dies mit Ihr vertraglich machen, reicht das wenn wir uns schriftlich auf Wert x festlegen?
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#15
Solange sie keine Sozialleistungen bezieht, könnt ihr vereinbaren was ihr wollt. Unterhalt ist zuerst mal immer Elternsache. Es darf eben nicht zu Lasten Dritter gehen. "Wir zahlen uns gegenseitig nix, dafür beantragst du ALG II" geht nicht.
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#16
dann werde ich den Weg mal einschlagen.

Frage mich nur wenn wir den KU schriflich regeln, und Ihr dann bis
in x Jahren einfällt daß Sie doch mehr Geld hätte, was dann?

Hat Sie dann Pech gehabt weil Sie den Vertrag (Einigung KU) so unterschrieben hat,
oder ist mein Vertragsverk dann für den Popo?
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#17
Wenn du das juristisch festzurren willst, geht das auch. Lass dich dann nicht kirre machen von der irreführenden Behauptung, dass man von Kindesunterhalt nicht "befreit" werden könnte. Das macht man in Form einer Erfüllungsübernahme und keiner "Freistellung": http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=441
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#18
jetzt muss ich doch nochmals nachhaken.
wenn ich mit meiner Ex einen Vertrag/Vereinbarung mache, daß wir uns über Betrag x Kindesunterhalt geeinigt haben,
ist der dann rechtlich haltbar???
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#19
Wenn er so gebaut ist, wie er laut verlinktem Beschuss gebaut sein muss, dann ist er rechtlich haltbar.
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#20
aus dem Link ist es aber ein gewisser "Ausgleich", da die Mutter auf Barkindesunterhalt verzichtet, dafür darf die Mutter Praxisräume des Vaters mietfrei nutzen.

Bei mir ist es ohne den gewissen "Ausgleich". Sprich Einigung auf Betrag x...

so ganz leuchtet mir das noch nicht ein...

wobei, ich kopiere hier mal meinen Text rein, den mir meine ehemalige unterschrieben hat:

Der maximale Unterhalt wird in Beidseitigem Einverständnis für die gesetzliche vorgegebene Dauer der Unterhaltszahlung auf xxx€ (zzgl. vollem Kindergeld von derzeit 380€) pro Monat in der Summe für Beide Kinder festgesetzt. Dies mit dem Hintergrund daß <ich> das Haus halten kann, und später auf die Kinder xxxx und xxxx vererbt. Sollte sich ein Wohnsitzwechsel von xxxx ergeben, so werden die Kinder xxxx und xxxx eine andere Immobilie erben.

Ort, Datum, Unterschrift

so müsste das passen, oder?
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#21
Ja, sieht gut aus.
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#22
klasse. danke Dir!
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