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BGH / Umgangsrecht leiblicher, nicht juristischer Väter
#1
Smile 
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...pm&Blank=1

Interessant, Herr Rixe lässt nicht locker! Smile
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#2
Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, dass sich die Situation von Vätern nicht aus Deutschland heraus ändert sondern von außen (EGH MR) aufgezwungen werden muss.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Muss mich revidieren, der Prozess wird wohl von einer anderen Kanzlei geführt.
Naja egal, trotzdem ein Erfolg auf dem harten Weg.
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#4
Schreibe über das Urteil doch gemäss http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977 .
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#5
@p

O.k., das hatte ich so noch nicht gelesen...
Vorherige Verfahrenszüge:

AG Baden-Baden – Beschluss vom 8. März 2013 – 6 F 80/11
OLG Karlsruhe – Beschluss vom 1. Juni 2015 – 20 UF 63/13

Also, es handelt sich um den Fall 'Anayo', einem Staatsbürger aus Nigeria.
Dieser hatte mit einer verheirateten, dreifachen Mutter aus BaWü eine geschlechtliche Beziehung.
Aus dieser Beziehung sind Zwillinge entstanden, dunkler Hautfarbe.
Die Kinder sind heute wohl 10 Jahre alt.
Der juristische Vater und die Kindesmutter versuchen seit der Geburt der Zwillinge, den Umgang mit dem leiblichen Vater zu verhindern.
Bisher äußerst erfolgreich.
Nun ja, meiner Meinung hat der BGH nun klar und unmissverständlich ausgedrückt, dass psychische Probleme der KM als Grund nicht ausreichen werden, weiterhin erfolgreich Umgang zu vereiteln.

Da ich mich ja in ähnlicher Situation befinde, d,h., als leiblicher aber nicht juristischer Vater, finde ich das Urteil recht spannend.
Zumal vom BGH geurteilt.

Also, Psycho Macke als Verteidigungsstrategie fällt in Zukunft für solche Mütter flach, das kann wohl nach hinten losgehen.
 
Mein Umgangsverfahren ruht zur Zeit.
Diese Entscheidung des BGH werde ich jedoch zum Anlass nehmen, mal gründlich über den weiteren Fortgang nachzudenken.
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#6
10 Jahre... und bis zum EGMR und wieder bis zum BGH? Einzelfall?
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#7
@gualt

Eine ähnliche Energieleistung ist mir nur im Fall Görgülü bekannt.

Der erste "Durchgang" bis zum EGH MR ging ja relativ flott. Ich verstehe nicht, dass der Vater dann die Gesetzesänderung abgewartet hat. Was da passiert ist, steht nicht sauber im Text.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#8
@Che

Das hat er nicht...
Nachdem er vor dem EuGhM gewonnen hat, wird er sich um Umgang bemüht haben.
Vergeblich in 2011.
Also hat er wieder auf Umgang geklagt, die Tippeltappel Tour von vorn...
Das Gesetz wurde erst im Sommer 2013 erlassen, die AG Entscheidung war schon im März.
Er konnte sich bei Klageeinreichung also noch gar nicht auf eine Gesetzesgrundlage beziehen.
Der Sieg vor dem EuGhM aus 2011 war eine der Grundlagen für die Gesetzesänderung, weil Deutschland den Mann falsch behandelt hat, bzw. ihn in seinen Rechten beschnitten hat
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