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Unterhalt ab nächster Altersstufe
#1
Wink 
Liebes Forum,

meine Tochter wird im Oktober 12 Jahre alt und erreicht demnach die nächst höhere Altersstufe der DDT.

Muss das JA mir eine Zahlungsaufforderung schicken, indem der höhere Unterhaltsbetrag ausgewiesen ist?
Oder muss ich den höheren Unterhaltsbetrag eigenmächtig überweisen?

Ich meine, wir sind ja alle hier ungebildete Mitteleuropäer...woher sollen wir wissen wann höherer Unterhalt bezahlt werden muss? ;-)

Mit einem Schreiben vom JA würde mich dieses ja in Verzug setzen. Bisher kam aber noch nichts.

Ein früherer Titel ist vor 2 Jahren stillschweigend ausgelaufen und das Amt hat sich nicht gerührt.
Ein vollstreckbarer Titel besteht also nicht.

Vielen Dank für euere Antworten.

Gruß
masku
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#2
Da es keinen Titel gibt, musst du aufgefordert werden. Das Jugendamt macht überhaupt nichts, wenn keine Beistandschaft besteht. Ansonsten wirst du sicher noch Post bekommen, ebenfalls enthalten die Aufforderung zu Neutitulierung.
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#3
Es ist deine Einschätzung, ob Kindsmutter höheren Betrag erwartet oder nicht.

Jedenfalls wird niemand nach einem neuen Titel rufen, wenn Betrag in richtiger Höhe weiter kommt.

Wenn's geht, würde ich (auf Stufe 100%?) einfach weiter zahlen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
(27-09-2016, 15:32)masku schrieb: Ein früherer Titel ist vor 2 Jahren stillschweigend ausgelaufen und das Amt hat sich nicht gerührt.
Ein vollstreckbarer Titel besteht also nicht.

Du hast damit ein unverschämtes Glück.

Dieses würde ich an Deiner Stelle aber nicht herausfordern und von mir aus den höheren Betrag zahlen.

Auch deshalb, weil sich die Mutter anscheinend zumindest in finanzieller Hinsicht anständig Dir gegenüber verhält.

Wie sieht es denn mit Umgang etc. aus?

Simon II
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#5
Hallo,

Schreiben vom JA lag gestern abend im Briefkasten.

Ich werde aufgefordert, ab 01.10. den nächst höheren Betrag gemäß der neuen Alterstufe zu überweisen.
Eine Beistandschaft besteht...aber keine neue Aufforderung zur Titulierung.

Werde dann den höheren Betrag überweisen.

Bin ja froh das die Feministin keinen neuen Titel haben möchte.
Die Tante weiß das gegen mich schwer anzukommen ist. Ich habe ihr das Leben so schwer gemacht
wie möglich in der Vergangenheit.
Habe damals 70% des Unterhaltes titulieren lassen mit einer Laufzeit von 2 Jahren.
Sie wollte diesen Titel vom Notar partout nicht annehmen, bis ich nach ihrem Vorgesetzten gerufen habe.
Auf die Frage was ich von ihm wolle, sagte ich:
" Sie gefährden mit der Verweigerung das Kindeswohl - und das möchte ich geklärt haben"
Natürlich kam von mir noch der Nachtrag einer Dienstaufsichtsbeschwerde - inklusive Kopie an die Familienministerin von RLP.

Schwups, hat sie sich den Titel gekrallt. Dieser ist nun seit 2 Jahren ausgelaufen ubd es kam nie eine Aufforderung zur Neutitulierung.

Wir dürfen uns nicht alles gefallen lassen.

Gruß
masku
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#6
Dann ist ja meine Prophezeiung prompt eingetroffen :-) Sei froh, dass keine Neutitulierung verlangt wurde. Sicher auch eine Folge, dass du damals korrekt reagiert hast.
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#7
(28-09-2016, 11:34)masku schrieb: Die Tante weiß das gegen mich schwer anzukommen ist. Ich habe ihr das Leben so schwer gemacht
wie möglich in der Vergangenheit.
Habe damals 70% des Unterhaltes titulieren lassen mit einer Laufzeit von 2 Jahren.
Sie wollte diesen Titel vom Notar partout nicht annehmen, bis ich nach ihrem Vorgesetzten gerufen habe.
Auf die Frage was ich von ihm wolle, sagte ich:
" Sie gefährden mit der Verweigerung das Kindeswohl - und das möchte ich geklärt haben"
Natürlich kam von mir noch der Nachtrag einer Dienstaufsichtsbeschwerde - inklusive Kopie an die Familienministerin von RLP.

Schwups, hat sie sich den Titel gekrallt. Dieser ist nun seit 2 Jahren ausgelaufen ubd es kam nie eine Aufforderung zur Neutitulierung.

Super!

Big Grin

Simon II
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