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Haben wir wirklich eine Chance?
Mal fiktiv gedacht. Demnächst sind doch wieder Wahlen und jede Partei hat doch jemanden, der ggf für Familien da sein sollte. Wäre es nicht mal ein "netter" Grund, diesen Beschluss vom OLG zu nehmen und den Politikern zu schicken, damit diese erneut sehen, wie mit den "Nicht-Kindes-Bezitzern" umgegangen wird?
Vielleicht mit dem kleinen Hinweis auf ein im Gesetz festgeschriebenen "Wechselmodel"
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(25-11-2016, 15:00)fragender schrieb: Mal fiktiv gedacht. Demnächst sind doch wieder Wahlen und jede Partei hat doch jemanden, der ggf für Familien da sein sollte. Wäre es nicht mal ein "netter" Grund, diesen Beschluss vom OLG zu nehmen und den Politikern zu schicken, damit diese erneut sehen, wie mit den "Nicht-Kindes-Bezitzern" umgegangen wird?
Vielleicht mit dem kleinen Hinweis auf ein im Gesetz festgeschriebenen "Wechselmodel"

Das ist sehr komplizierter Sachverhalt.
Den versteht nicht jeder.
Huh
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(25-11-2016, 14:44)hans2000 schrieb: Der Umgangspfleger spielt Taxi für die Kinder. Er fährt die Kinder zum KV und holt sie wieder ab.
Er sichert den Umgang - mit polizeilicher Gewalt im Sinne des Kindeswohls.

Das entspricht nicht meiner Erfahrung. Ich konnte meinen Sohn bei der Umgangspflegerin abholen. Durchgesetzt hat sie den Umgang nicht direkt. Nachdem sie die Mutter eine Weile erlebt hat, war sie dann wahrscheinlich ausschlaggebend für den ABR Wechsel zu mir. 

(25-11-2016, 14:44)hans2000 schrieb: Gutachten ist klar, ein Psychologe schreibt das, was die Richterin sich wünscht.
Ihr habt somit gewonnen.

Noch nicht. Solange es unverbindlich bleibt, wird viel Honig um den Bart geschmiert. Beschlüsse fallen da gern auch anders aus. Gutachten kann auch schneller - wenn die Richterin das bestellt.

(25-11-2016, 15:00)fragender schrieb: ...diesen Beschluss vom OLG zu nehmen und den Politikern zu schicken, damit diese erneut sehen, wie mit den "Nicht-Kindes-Bezitzern" umgegangen wird?

Die übliche Reaktion: "Das wird dann schon seine Gründe gehabt haben..."
Da musst Du denen erklären, wo der Skandal liegt. Und das ist kaum möglich.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Ja - ihr habt Alle gute Gedanken hierzu. Wenn jedoch bereits die Richterin sagt, sie könne noKids keine Versprechungen machen, weil SIE KEINE Handhabe hat in dieser Sachlage. Was dann?
noKids hat sich vorgenommen, seinen Kindern regelmäßig zu schreiben und zu hoffen, dass es ankommt.
Inzwischen haben wir "zufällig" die neue Anschrift erfahren - weil es in der (ist-das-Papier-nicht-wert-)Stellungnahme der VB stand...
Ich - als Frau mit Kindern - habe inzwischen gelernt, dass MÄNNER/VÄTER in unserem Rechtssystem wie Verbrecher behandelt werden und die LIEBEN fürsorglichen Mütter fast Narrenfreiheit geniessen ...

Eine Schande!
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Da man merkt, dass Dir das sehr emotional an die Substanz geht (wobei Dir jeder sagt, dass Emotionen vor Gericht nicht gelten, sondern angeblich nur Fakten) möchte ich Dir persönlich eines mit geben:
Du machst in diesem Augenblick zwei Männer glücklich...:
Deinen momentanen Lebensgefährten, dem Du bei stehst
Deinen Ex (auch wenn er sich dessen ggf nicht bewusst ist), da Du Ihn seine Kinder sehen lässt.
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@fragender: danke für Deine lieben Worte. Ich bin gerührt...
Meine Söhne wurden vorhin von ihrem Papa abgeholt. Er hat heute Geburtstag. Wir haben vorher noch einen Kuchen gebacken für ihn. Als er ankam haben meine Jungs eine Wunderkerze darauf angezündet.
Wenn ich das so schreibe wird mir erst bewusst, wie wichtig diese Normalität ist...

LG
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(25-11-2016, 15:51)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Wir haben vorher noch einen Kuchen gebacken für ihn. Als er ankam haben meine Jungs eine Wunderkerze darauf angezündet.

Ohne Worte
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(25-11-2016, 15:51)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Meine Söhne wurden vorhin von ihrem Papa abgeholt. Er hat heute Geburtstag. Wir haben vorher noch einen Kuchen gebacken für ihn. Als er ankam haben meine Jungs eine Wunderkerze darauf angezündet.

So sollte das unter normalen und nicht psychisch kranken Expartnern auch aufen. Und das tut es auch oft. Nur leider erlaubt das System dass psychisch kranke Kinderbesitzerinnen fast Narrenfreiheit haben. Das ist leider der Kollateralschaden eines Systemes in dem Vaeter einfach nichts wert sind und Frauen uebermaessig viele Privilegien besitzen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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@kay: ja Du hast Recht - glücklicherweise gibt es viele gesunde Eltern!
Dennoch gibt es ZUVIELE solche Menschen, wie wir es jetzt erlebt haben.
Dieses Forum gäbe es nicht, wenn das von Dir benannte System nicht so marode wäre.

Und: wir (noKids und ich) können JEDEN Morgen in den Spiegel schauen und müssen uns nichts vorwerfen.
Außer vielleicht: die Krankheit der KM so spät erkannt zu haben.
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(25-11-2016, 13:48)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Die Richterin war sehr sehr offen, was ihre Einschätzung der KM betrifft

Viele nette Worte, aber auch mir ist nicht klar, was nun eigentlich von ihr beschlossen wurde. Wurden eure Revisionsgründe überhaupt behandelt? Gehen wir es durch:

- Ihre Meinungsäusserung pro Gutachten. Jaja, noch der Gutachterindustrie vier- bis fünfstellige Beträge verschaffen, weil man selber nicht entscheiden will. Nun gut. Aber für was genau? Wesentlich ist die Fragestellung bei so einem Gutachten. Man kann fragen, ob der Umgang der Kindeswohl entspricht oder man kann z.B. fragen, ob die Mutter erziehungsunfähig ist. Schon die Frage kann Antworten vorwegnehmen und natürlich, wer damit beauftragt wird. Wenn ihr das macht, schlagt selbst jemand vor, der Richter kann dem folgen oder auch nicht, aber besser als nichts zu sagen.

- "die Kinder nicht zum Vater prügeln". Der alte Mist. Natürlich kann sie und der Staat das. Man muss seine Kinder nur mal nicht in die Schule schicken, dann sieht man sofort, wie das funktioniert. Höchst einfach, eine schnelle Eskalationskette beginnt, an deren Ende das Sorgerecht weg ist und die Kinder von der Polizei abgeholt werden. Eine Begründung, dass sie nun mal nicht in die Schule wollen würden reicht da nicht. Dem Staat die Kinder vorenthalten geht gar nicht. Aber dem eigenen Vater: Geht immer.
Soweit ich mich erinnere, ging es auch nicht um prügeln, sondern um Ordnungsgeld, das zu bezahlen ist. Was war damit? Hat sie sich da drumrumgequasselt? Sieht sich sie dazu auch ausserstande? Ordnungsmittel sind übrigens auch Ordnungshaft.

- dem letzten Satz kann ich wieder voll und ganz zustimmen. Der einzige Einsatz mit Erfolgschancen ist die Übertragung des ABR. Und das ist ja bereits beim Familiengericht anhängig?
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@p: ja, da stimme ich Dir komplett zu! Es werden leider absolute Unterschiede gemacht in den verschiedenen Rechtsbereichen. Auch ich habe (obwohl ich Mama bin!) ganz schlimme Dinge erlebt in einem anderen Bereich. Da war es VÖLLIG egal ob ich Kinder habe oder nicht - ich wurde keineswegs geschont.
Ebenso betrachte ich die Nutzung der Rechts- und Ordnungsmittel in unserem Staat.
Jedoch glaube ich auch, dass wir weiter kämpfen müssen, solange es so läuft, wie am letzten Freitag.
Wir haben der Richterin Gutachter vorgeschlagen. Die Richterin hat Vorschläge. UND die Gegenseite darf ebenfalls vorschlagen... wir haben sowas noch nie mitgemacht und wissen nicht, was uns erwartet...

Das ABR wird so lange NICHT entschieden werden, bis das Gutachten vorliegt, so hat noKids das verstanden...

Wie schon gesagt, wir warten jetzt auf das Schriftstück vom Gericht.

Zum Thema Ordnungsgeld schreibe ich im Nebenzimmer. Das muss nicht Jeder lesen.
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dann war m.e. euer anwalt nicht gut vorbereitet...er hätte viele anträge stellen müssen wie zb:

1. antrag auf sofortiges besuchsrecht, notfalls mit vollzugsbeamten
2. antrag auf ABR, kann man auch beim OLG machen, das leitet diesen antrag zurück ans FG
3. antrag auf umgangspfleger mit folgender procedur: etc
4. antrag auf ordnungsgeld
5. antrag auf ersatzhaft
6. antrag auf sofortige besuchsregelung mit schulabholen, wochenenden etc. das hätte die richterin
alles erlauben müssen.


uswusw

warum hat er das nicht gemacht? ebenso einen antrag auf dringlichkeit wegen entfremdung? man
kann da alles reinpacken, die richterin muß dann nur noch stattgeben, weil eine gegenpartei anwesend
ist.

ich hab das mit einem bekannten vorm olg mit RA durchgezogen, der RA hat erlaubt, daß ich für ihn
spreche und schon gings rund! den richter fast keine ausweichmöglichkeit gegeben - er konnte dann
nicht anders!

bb
netlover
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@netlover:

so wie Du das schreibst, klingt es ganz einfach.
Die Richterin hat das Thema Entfremdung selbst gesehen - und hat deshalb eine "Interimslösung" für das kleinere Kind erstellt: Alle 14 Tage Abholung durch Umgangspfleger. Möglichst direkt von der Schule. Das wird nun umgesetzt. Kommt also der von Dir beschriebenen sofortigen Umgangsregelung nahe, oder?

Der ABR-Antrag ist eingereicht beim FamGericht!

Es sind schon SO hohe Ordnungsgelder gegen die KM verhängt worden - das bezahlt sie bis St.Nimmerleins-Tag nicht.

Ordnungshaft als Vater beantragen? Dann kann er sofort beide Kinder vergessen. Kannst Du Dir vorstellen was passiert, wenn es so im Protokoll steht?

Auch ich hätte gerne VIELES schneller und anders - Du sagst, es geht fast mühelose, das bezweifle ich um ehrlich zu sein.

LG
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(28-11-2016, 12:08)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: deshalb eine "Interimslösung" für das kleinere Kind erstellt: Alle 14 Tage Abholung durch Umgangspfleger. Möglichst direkt von der Schule. Das wird nun umgesetzt.

Genau dieses aber auch zielorientiert und geradlinig durchsetzen.
Das Kind wird stets pünktlich erkranken.
Also direkt auch die Arztbesuche mit einplanen.
Zum Arzt kann auch ein KV mit Kind gehen, eine KM ist nicht erforderlich.
Ggf. kommt ein Arzt auch zu euch zum Kind, kostet ein bischen, spart aber Zeit.
(privatärztlicher Notdienst)

Und die KM wird ggf berichten, dass du böse und mit KV gemeinsam Kind blutig geschlagen hast.
Also vor Rückgabe des Kindes für eine diskrete Beweissicherung sorgen.
Kind muss das gar nicht so erkennen.

Die Beweissicherung kann z.B. erfolgen, indem ein angeblicher Bekannter euch am Rückgabetag besucht und das Kind sehen kann.

Unterschätzt das bitte nicht - die KM wird ALLES tun, damit ihr beide kotzen lernt.

Vielleicht ist Kind auch immer passend verabredet.
Das ist doch fein - dann kann KV Kind zur Verabredung fahren und abholen.
Und KV lernt auch Freunde vom Kind kennen und kann soziale Netzwerke stäreken....
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Bitte tue mir einen Gefallen und sei erstmal NICHT anwesend bei den Umgaengen! Das ist Papa/Kind Zeit und gerade unter den Voraussetzungen waere es extrem unguenstig wenn Du da gleich von Anfang an anwesend bist. Und wie hans2000 schon schrieb, der Vater muss UNBEDINGT dokumentieren dass das Kind weder misshandelt noch sonstwie verletzt wurde. Holt die Umgangspflegerin das Kind auch wieder vom Vater ab, ist alles o.k., dann ist die Zeuge. Ist das nicht der Fall, muss er sich was anderes ueberlegen. Unbedingt auch saemtlich Stuerze etc. protokollieren um blaue Flecken erklaeren zu koennen.

Ist das Kind "zufaelligerweise " oft an den Umgangstagen krank, auf Attest bestehen und unbedingt mit dem Arzt sprechen dass der nichts aus Gefaelligkeit macht! Bei Verstoessen gegen die Regelung sofort Ordnungsgeld beantragen. Spielt keine Rolle ob die Olle das zahlen kann oder nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Ganz dicke Umarmung an euch beide,

das ist wirklich eine Tortur, wenn auch leider schon fast normal. Habt ihr euch mal mit dem Jugendamt auseinander gesetzt? Falsche Behauptungen sind meistens das Resultat einer Knacks-Persönlichkeit. Vielleicht kommt die KM auch einfach nicht drauf klar, dass ihr Mann bereits glücklich in einer neuen Familie untergekommen ist (so war es z.B. bei meiner Mum damals).

LG
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Sofern irgend möglich auch dann auf Umgang bestehen, wenn das Kind krank ist.
Wer sagt denn, dass Väter schlechtere Mütter sind ?
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An @hans2000 und auch die Anderen Schreiber hier im Thread:

Ab dem Moment, in dem eine Trennung erfolgt, wird ein Vater plötzlich zu einem "Fremden" ... das ist etwas, das ich keinesfalls nachvollziehen kann.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie für ihre Kinder da. Kuscheln, Reden, Trösten, Geschichten vorlesen oder erzählen, Anziehen helfen, zur Schule bringen, zu Freunden bringen, Ausflüge machen, Aufpäppeln bei Krankheit ... uvm.

Ab diesem Zeitpunkt spricht die Mutter ihnen JEGLICHE Fähigkeit in puncto Kinder ab! Ohne Ausnahme - ach ja, Unterhalt bezahlen oder anderen "Sonderbedarf" kann er schon ... nein, MUSS er aus ihrer Sicht.

Mensch das ist doch irre.

In einer Partnerschaft wird sich gemeinsam für ein Kind entschieden. Alles ist Friede, Freude, Eierkuchen .. warum ist es DANACH anders?

Ich versuche wirklich, die Vorgänge und Denkweisen zu verstehen - auch wenn ich eine Mutter bin und ebenfalls seit 6 Jahren getrennt lebe vom Vater meiner Kinder KANN ich es nicht nachvollziehen.

Warum ist ein Papa jetzt ein schlechter Papa?
Warum kann er nicht für sein Kind da sein?
Warum kann er es nicht mehr versorgen, wenn es krank wird?
Warum kann er es nicht bei der Schule abholen oder dorthin bringen?
Warum weiss er plötzlich nicht mehr, was seinem Kind gefällt?
Warum darf er sich nicht mehr für die Schule interessieren?
Warum kann er jetzt keine Klamotten mehr kaufen für seine Kids?

Warum SOLL er nur noch BEZAHLEN und keine Zeit mehr mit seinem Kind verbringen?

Was ist denn GENAU passiert, als er sich getrennt hat von der KM?
Oder sie sich getrennt hat von ihm?
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Rational ist das nicht zu erklären, weil es emotional ist. Es geht um die Vergeltung verletzter Gefühle, wofür sich bei kleingeistigen Frauen das Kind als ideale Waffe anbietet.
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sagen wir mal so - bevor das schuldprinzip abgeschafft wurde....ich habe in den achtzigern zufällig mal eine emanzenzeitung in die hände bekommen und vom lesen fast gekotzt:

1. kinder sind der frauen faustpfand
2. nur so können wir die exehemänner knebeln uns zu zahlen
3. kein problem, wenn die kinder ihren vater nicht mehr sehen, dann sind sie bei uns sicher
4. sollte ein kind immer seinen vater sehen wollen - können wir es immer noch in ein heim geben und eine neue familie gründen....

hört sich an wie ein vorwort von alice schwarzer, kommentiert von grünen kindervergewaltigern, zitiert von bumin schwesig...

bb
netlover
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Es gibt ausser der borderlinezone.org Seite noch gute Buecher wo die Mechanismen einer Borderlinerbeziehung gut beschrieben werden. Danach kann man in Ansaetzen verstehen warum diese kranken Personen so handeln wie sie handeln. Bei Amazon einfach mal als Suchbegriff den Namen der Autorin eingeben "manuela rösel".

Das zu verstehen hilft sich nicht mehr den Kopf darueber zu zerbrechen WARUM sie so handelt. Den Vernichtungsfeldzug der Gestoerten beendet das allerdings nicht. Massnahmen dagegen wurden hier schon besprochen. An der Umsetzung hapert es teilweise noch, insbesondere den Geldhahn sollte manN meiner Meinung nach zudrehen.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Sich das Handeln dieser Leute erklären zu können ist so ähnlich wie sich das Handeln eines religiös Verblendeten zu erklären. Rein akademisch betrachtet ist jeder pathologische Zustand erklärbar, jeder Spinner kann bei genügend langer Durchleuchtung erklärt werden.

Das bringt nur nichts. Deswegen kommen die Reli-Deppen mit ihren eingebildeten supermächtigen Geisterwesen nicht zur Vernunft, die Borderliner gesunden nicht, die Spinner nehmen die verordneten Medikamente nicht regelmässiger. Die Dinge passieren, anschliessend gibts nur die sonore Erklärstimme des Polizeipsychologen wie am Ende von Hitchcocks "Psycho", die uns eine Autopsie von Norman Bates geistiger Welt uns seiner gestörten Mamibeziehung liefert. Das Licht an "Bates Motel" flackert weiter, Andere ziehen das Auto aus dem Sumpf, die Opfer werden erneut begraben.

Also nicht mit dem "warum" aufhalten, sondern Schritt für Schritt den bestmöglichen Weg vorangehen. Und nicht vergessen, auch permanent Veränderungsdruck auf das Umfeld auszuüben, das diese Katastrophen mit ermöglicht. Nicht nur der Gestörte ist das Problem, sondern auch das Waffenrecht, wenn er jederzeit Waffen kaufen kann. Nicht nur der religiöse Verblendete ist das Problem, sondern auch die ihm gewährte Freiheit, andere geistesschwache Loser endlos zu belabern. Nicht nur der Borderliner ist das Problem, sondern das Familienrecht, das Geiselnahme so einfach macht, Erziehungsversagen ignoriert sofern es Mütter praktizieren, Vernichtungsfeldzüge belohnt, missbrauchte Kinder ignoriert.
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Es ist bei Trennungen ganz oft so, dass die Mütter die Kinder als Munition gegen den Vater missbrauchen.
Das ist nicht strafbar und wird von der Helferindustrie unterstützt.
Du bist kein Einzelfall sondern der Normalfall.
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(30-11-2016, 09:36)hans2000 schrieb: Es ist bei Trennungen  ganz oft so, dass die Mütter die Kinder als Munition gegen den Vater missbrauchen.

Eben.

(30-11-2016, 09:36)hans2000 schrieb: Das ist nicht strafbar und wird von der Helferindustrie unterstützt.

Und GENAU DAS ist das eigentliche Problem!

Bösartige Frauen gab es schon immer; jedoch wurden sie früher (also vor der Zeit des grünen Feminismus) meist von der Gesellschaft geächtet.

Heute hingegen werden sie in ihrer Bösartigkeit von der Gesellschaft bestärkt.

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(30-11-2016, 09:36)hans2000 schrieb: Du bist kein Einzelfall sondern der Normalfall.

Richtig!

Simon II
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(29-11-2016, 20:48)kay schrieb: ........insbesondere den Geldhahn sollte manN meiner Meinung nach zudrehen.....

Entschuldigung, aber das ist doch naiv.

Sobald der Unterhaltspflichtige die Zahlungen einstellt, rollt die versammelte Staatsgewalt auf ihn zu. Vollstreckung per Gerichtsvollzieher, Pfändungen, bis hin zur Strafanzeige nach § 170 StGB wegen Unetrhaltspflichtvereletzung.

Wieso sollte eine Frau und Kindesmutter dieses Waffenarsenal NICHT nutzen? Dazu braucht sie noch nicht mal einen psychotischen Hintergrund.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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