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Kind nach WE-Umgang nicht zu Mutti bringen
#1
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Muß ich unsere Tochter nach einem Umgangs-WE nach Mutti nach Hause bringen wenn diese gar nicht zu Hause ist sondern bei der Übergabe unerwartet ein Freund (kein neuer Lebenspartner) von Ihr die Türe aufmacht? Ich wurde aufgefordert unsere Tochter um 8:00 Uhr am Montag Morgen zu Ihr (der Mutter) nach Hause zu bringen, sie habe Urlaub und deswegen solle ich die Tochter nicht in den Schulhort bringen. Das war nicht der Fall, sie war auf der Arbeit und ich habe unsere Tochter schweren Herzens dem Freund überlassen, obwohl die Kleine auch sagte, nein ich möchte bei Papa bleiben. Schwierige Frage, ich weiß aber weiß da jemand was?
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#2
Hi Tigerfisch,

die Mutter kann in "ihrer" Zeit das Kind auch fremd betreuen lassen. Wenn der Freund von der Mutter beauftragt und bevollmächtigt ist, musst Du ihm das Kind auch übergeben.

Allerdings muss auch für Dich erkennbar sein, dass er bevollmächtigt ist, entweder dadurch, dass er eine Vollmacht vorlegt oder dadurch, dass Dich die Mutter informiert, dass xy das Kind an diesem Tag übernimmt.
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#3
Danke, genau so habe ich mir das gedacht. Sie hätte mich informieren müssen anstatt daherzulügen Sie hätte Urlaub und nen Termin wahrzunehmen weswegen ich die Kleine um punkt 8:00 Uhr am morgen zu Ihr bringen müsse. Das nächste Mal nehme ich die Kleine dann einfach wieder mit zu mir nach Hause wenn xy keine Vollmacht vorlegt und Ma mich nicht informiert hat.
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#4
Hatte ich auch mal so ähnlich; sollte das Kind allein in die Wohnung schicken - gut, alt genug war/ist es ja mittlerweile.

Habe ich genau einmal gemacht. Dann Mutter informiert, dass es das letzte Mal gewesen ist, dass das Kind bei leerer Wohnung abgesetzt wurde. Zukünftig würde ich Kind wieder mitnehmen und sie könne es abholen.

Seither funktioniert das.

Bei Ablieferung bei Bekannten habe ich keine Probleme, da will ich aber rechtzeitig eine SMS. Meine Dokumentationslage muss passen, das ist entscheidend.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Tigerfisch, wie ist denn das in Eurer Umgangsvereinbarung geregelt?

Wenn es nicht geregelt ist, hat die KM - wie weiter oben schon angemerkt - grundsätzlich das Recht, eine Person ihres Vertrauens mit der Entgegennahme des Kindes zu beauftragen.

Ich hatte mal dasselbe Problem und um des lieben Friedens willen hatte ich das zunächst auch zugelassen. Jedoch war mir die von der KM beauftragte Person derart zuwider, daß ich nach dem zweiten Mal von meinem Anwalt habe der KM mitteilen lassen, daß ich das Kind nur noch entweder von ihr selbst oder ihrem Ehemann abhole und wieder übergebe (andere Orte wie Schule etc. waren umständehalber nicht möglich).

Simon II
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