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Verhaftung in einer Botschaft ???
#1
Hallo herinnen,
vielleicht kennt sich ja der eine oder andere aus ???
Ich lebe in einem europäischem Land, habe mal in deutschland misst gebaut, rechnung nicht bezahlt, bin verurteilt worden zu einem Jahr auf bewährung wegen betruges, mit der auflage raten zu zahlen.
Hatte aber in em Land wo ich lebe nicht genug einkommen anfangs, und konnte die raten nicht bezahlen. als ich dann die zahlungen begonnen hatte, widerrief mir die StA die bewährung.
Ich war bis zum BGH aber keine chance. die bewährung bleibt widerrufen.
Nun habe ich letzten samstag geheiratet nach dem landesrecht, und muss, da ich den namen meiner frau angenommen habe einen neuen, deutschen pass haben, da ich, ich wohne nun erst drei jahre hier und nach sieben bekomme ich erst die staatsbürgerschaft hier.
Nun muss ich die deutsche botschaft betreten, mein bewährungshelfer sagt, nicht betreten, die können dich dort behalten und dann nach deutschland bringen. richtig oder nicht ???
Gruss
Harley 1301
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#2
(03-08-2016, 12:22)Harley1301 schrieb: Nun habe ich letzten samstag geheiratet ... und muss, ... einen neuen, deutschen pass haben...
Nun muss ich die deutsche botschaft betreten, mein bewährungshelfer sagt, nicht betreten, die können dich dort behalten und dann nach deutschland bringen. richtig oder nicht ???
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Keine Ahnung. Die Beantwortung deiner Frage ergibt sich vermutlich aus der "Exterritorialität" (oder eben nicht Exterritorialität) von Botschaften.
https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t

Eventuell lässt sich dein Problem aber auch umschiffen.
Visas kann man per Visaservice beantragen ohne eine Botschaft zu betreten.
Evtl. kann entsprechend auch so einen Pass per Visaservice oder durch eine beliebige dritte Person per Vollmacht (oder Anwalt ?) für dich beantragen.

Wenn obiges nicht durch dritte gehen sollte überprüfe mal ob du einen zweiten Pass durch dritte beantragen kannst.
Auch kann es durchaus sein das wenn obiges alles nicht geht, bei Passverlust sich ein Ersatzpass durch dritte mit einer Vollmacht von dir beantragen lässt.
Überprüfe das mal. Wenn dem so wäre würde die Notwendigkeit für dich entfallen die Botschaft zu betreten.

Ich habe mal irgend wo im Web gelesen das man in Laos (oder war es Kambodia ?) legal regulär die dortige Staatsbürgerschaft von der Regierung kaufen kann. Eine Quelle habe ich nicht dafür.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#3
Zumindest hier in Spanien MUSS man persoenlich erscheinen um den Pass zu beantragen. Abholen kann ihn dann jemand anders per Vollmacht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
(03-08-2016, 14:39)kay schrieb: Zumindest hier in Spanien MUSS man persoenlich erscheinen um den Pass zu beantragen. Abholen kann ihn dann jemand anders per Vollmacht.

In besonderen Fällen, in dem der Jenige der den Pass benötigt schwer krank ist, im Koma liegt, oder einen Betreuer zugeordnet bekommen hat könnte man denken das es da Ausnahmen gibt. Evtl liegt ja so etwas Harley1301 aktuell oder demnächst vor.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#5
Hier in Spanien gibt es selbst bei minderjaehrigen Kindern keine Ausnahme, zumindest im Konsulat in Malaga.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Hmm, es gibt wohl Länder die kein deutsches Konsulat unterhalten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deut...enommen.29

In diesen Ländern werden die Pass und Visadienste sicherlich auch durch irgend wen (Generalkonsol ? Honorarkonsol ? oder Botschaft befreundeter Staaten ?) übernommen. Unter Umständen kannst du dort auch das von dir gewünschte erledigen ohne ein eventuelles exterritoriales Gebiet von D zu betreten.

Als Staatenloser erhält man einen Reiseausweis von dem Land in dem man sich auf hält.
Staatenlos kann man unter anderem werden wenn das Land dem man angehört sich auf löst.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenloser

Eventuell trifft das ja z.B. auf die ex DDR zu. Immerhin wurde die Wiedervereinigung nicht durch das Volk legitimiert. Zumindest ich kann mich da an keine Abstimmung erinnern.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#7
naja je nachdem wie es mit deinem wideruf ist, kann es auch sein, dass du in der EU zur verhaftung ausgeschrieben bist, sprich bei jeder passkontrolle koennte dein name aufleuchten, ebenso bei vielen polizeikontrollen - ein pass hilft dir hier recht wenig ...

bei mir war es so, dass mein EU haftbefehl schon aufgehoben war, aber immernoch ueberall gespeichert, warum ich den ollen aufhebungszettel mitfuheren muss bis dieser auch komplett geloescht ist ...

in bezug auf pass nun, rein theoretisch beantragen kannst du ihn soweit mir bekannt ist, jedoch wird dann eben dieser antrag mit verweis auf inhaftierung zurueckgewiesen und erst dann erhaelt die botschaft kenntnis davon - so hats mir zumindest mal nen anwalt erklaert ...
gruß
malko 
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#8
(09-08-2016, 11:00)malko schrieb: ... wideruf ... verhaftung ... passkontrolle ... name ... polizeikontrollen ... pass ... haftbefehl ... aufhebungszettel ...
in bezug ... pass ... antrag ... verweis ... inhaftierung ... botschaft kenntnis ... anwalt ...
Bei dir scheint die Umschalttaste defekt zu sein.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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