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Unterhalt Tochter, Direktversicherung, Sondereffekte - zahlungen
#1
Hallo, ich habe einen Brief von der Anwältin meiner Ex bekommen.Hallo, ich habe einen Brief von der Anwältin meiner Ex bekommen.

1. Sie verlangt eine Vermögensaufstellung. 

 ist das ist das rechtens? Ich dachte eigentlich ich müsste nur Einkommen angeben, also in dem Fall dann Kapitalerträge?

2. Sie will Originale meiner Gehaltsabrechnung! 

3. Darf ich einmalige Zahlungen schwärzen?

4. Soll ich Sachen wie die Altersvorsorge jetzt schon einreichen? 

5. Ich würde mich besser fühlen, wenn ich anwaltlich unterstützt würde. Ich habe auch das Gefühl, dass ich eine gute Anwältin habe. ( von Väteraufbruch empfohlen)

Ich würde am liebsten in Textform Auskunft geben, ohne Belege. Darf ich das? 

Muss die Kindesmutter mir nicht auch Auskunft über ihr Elterngeld Einkommen erteilen?



Danke für Eure Hilfe
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#2
1. wie alt ist euer kind?
2. warum wohnt sie bei ex und nicht bei dir?
3. laut düsseld- tabelle ca 300 eur pro monat schätz ich mal!

wenn du guten kontakt zur ex hast...zahl ... und vereinbar guten umgang!

das kann ich dir auf die schnelle empfehlen!

bb
netlover
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#3
1. Nein. Nur über dein Einkommen, also auch die Erträge eines Vermögens musst du samt Belegen Auskunft geben.
2. Nix da. Auch der Arbeitgeber, der da draufsteht geht die nichts an.
3. Nein. Es ist Einkommen. Aber du kannst argumentieren, dass es einmalig war und für die Zukunft irrelevant.
4. Klar, auf jeden Fall! Alles, was dein unterhaltsrelevantes Einkommen vermindert.
5. Dann machs. Häufig aber rausgeschmissenes Geld. Wenns allerdings zur Klage kommt, herrscht Anwaltspflicht.

Auskunft in Textform: Ja. Ohne Belege: Nein. Einkommen der Mutter: Nein, ausser es geht um Betreuungsunterhalt.
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#4
Meine Tochter ist 3 Wochen alt.
Es geht also auch um Betreungsunterhalt.

Sie hat eine Frist gesetzt, aber Sachen verlangt, die nicht rechtmäßig sind. Bin ich an die Frist gebunden?
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#5
Was sie nichts angeht, unterliegt auch keiner Frist. Ansonsten ist die Fristsetzung für die Auskunft ein legitimes Mittel. Kommst du dem nicht nach, kannst du verklagt werden.
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#6
CCAA, siehst Du eigentlich Deine Tochter oder sollst Du nur zahlen?

Simon II
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#7
Ja, durfte 1x ins Krankenhaus nach der Geburt, 1x war ich mit Mutter und Kind für 1h spazieren. Aber die Kommunikation mit der Mutter ist eine Katastrophe. Sie will unbedingt ein gemeinsames Sorgerecht verhindern, also sorgt sie dafür, dass die Kommunikation gestört ist.

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch unterhaltmindernd angerechnet, wenn der Versicherungsbeginn nach der Geburt liegt?
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#8
(05-04-2016, 12:14)CCAA schrieb: Ja, durfte 1x ins Krankenhaus nach der Geburt, 1x war ich mit Mutter und Kind für 1h spazieren. Aber die Kommunikation mit der Mutter ist eine Katastrophe. Sie will unbedingt ein gemeinsames Sorgerecht verhindern, also sorgt sie dafür, dass die Kommunikation gestört ist.

Laß Dich davon nicht abschrecken!

Das Kind braucht Dich!

Wie Du vorgehen solltest, steht in den Trennungsfaq beschrieben. Wichtig ist, daß Du hier keine Zeit verlierst! Du mußt von Anfang an einen regelmäßigen Kontakt zu Deiner Tochter haben; bei so einem kleinen Kind am besten täglich.

(05-04-2016, 12:14)CCAA schrieb: Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch unterhaltmindernd angerechnet, wenn der Versicherungsbeginn nach der Geburt liegt?

Falls tatsächlich danach gefragt wird, wäre meine Argumentation, daß Du sie abschließt, um die Unterhaltszahlungen für Deine Tochter abzusichern.

Simon II
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#9
Wenn sie nicht angerechnet wird, kann ich sie mir nicht leisten. Das ist ja gerade die Crux.
Täglich würde ich sehr gerne, läßt die Mutter aber nich zu.
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#10
(05-04-2016, 14:06)CCAA schrieb: Täglich würde ich sehr gerne, läßt die Mutter aber nich zu.

Und was machst Du dafür, daß Du Dein Kind sehen kannst?

Simon II
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#11
Üblicherweise werden Aufwendungen von 4-5% als Altersvorsorge anerkannt.

Vermutlich ist aber Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Vorerkrankungen den Aufwand nicht wert???
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#12
Die BU wird meines Wissens "üblicherweise" parallel zur Altersvorsorge anerkannt. Ebenso wie eine Risikolebensversicherung, wenn die Kinder eingesetzt sind. Weil beides (BU/RLV) die Unterhaltszahlungen absichert. Soweit zur Theorie. Wenn es zum Streit kommt, k.A. 

P.S. Abschlusszeitfunk ist m.M. nach egal. Es geht nur darum, dass diese Versicherungen die Unterhaltszahlungen absichern.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#13
Ich habe heute die Unterhaltsberechnung der Anwältin meiner EX erhalten und bin fassungslos:

In den 12 Monaten zur Berechnung meines Einkommens hat es folgende Sondereffekte gegeben:

1.      April 2015: hier liegt eine freiwillige Sonderzahlung des Unternehmens vor, die nur bei außergewöhnlichen Ereignissen vorgenommen wird,  z.B. hat es 2016 keine gegeben. Soweit ich mich erinnere ist in über 8 Jahren Betriebszugehörigkeit erst 2x eine solche Sonderzahlung vorgenommen worden.

2.      Im Dezember 2016 wurde bei meinen Arbeitgeber ein Lebenszeitkonto eingerichtet. Zuvor wurden – wegen eines Streits zwischen Betriebsrat und Vorstands – jahrelang die Überstunden angesammelt. Beim Übertrag der Überstunden handelt es sich vor allem um Überstunden, die ichwährend meiner Teilzeitbeschäftigung angesammelt habe. Sie sind dementsprechend doppelt nicht zu berücksichtigen. 1. Wurden sie gar nicht ausgezahlt, 2. Stammen sie größtenteils aus der Zeit vor dem März 2015. 3. Werde ich in Zukunft erst recht kaum noch Überstunden leisten können, da mein Umgang mit meiner Tochter auf Wunsch der Mutter in meiner Kernarbeitszeit (14 – 15h) liegt. Da wird es schwer genug für mich, nicht ins Minus zu geraten.

3.      Januar 2016: Da erst  Mitte 2015 mein Vertrag auf ein unbefristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis angepasst wurde habe ich meine auf Teilzeit ausgelegte Direktversicherung angepasste. Als Mitarbeiter erhalte ich die Provision. Die ist ein im Leben EINMALIGER Effekt.  Während meiner gesamten Beschäftigungsdauer hat es 2x eine relevante Provision für mich gegeben: 1. Abschluss einer Direktversicherung bei Entfristung der Teilzeitbeschäftigung 2. Aufstockung der Direktversicherung bei Entfristung der Vollzeitbeschäftigung. Dies ist also das Gegenteil on einem regelmäßigen Einkommen.

4.      Februar 2016: Mein Arbeitgeber bezuschusst Sehhilfen. Ich kaufe keineswegs jährlich eine neue Brille. Vor allen Dingen handelt es sich hier aber um die Nachträgliche Einreichung einer Rechnung von 2012! Dementsprechend ist diese Zahlung NICHT zu berücksichtigen.

Stattdessen legt die Anwältin eine Brutto zugrunde, das höher ist als das Steuerbrutto, in dem alle diese Sondereffekte eingeschlossen sind. Auf welcher Grundlage ist völlig unklar.

Zusätzlich macht sie mein Jobticket nicht abzugsfähig. Ich fahre zwar meistens mit dem Rad, aber nutzte das Jobticket um zu meiner Tochter zu fahren und könnte auch Rechnungen für Radersatzteile oder Inspektionen einreichen, ist aber aufwendiger.

Ebenfalls wird meine Rentendirektversicherung nicht berücksichtigt. Allerdings wurde meine Riesterrente berücksichtigt. Beide sind auf meine Einkommen angepasst (je 4% vom Brutto) und laufen schon länger.

Hab ne frist bis 6.6. - was soll ich machen?


Hab zwar ne Anwältin (Beratung), wollte das aber eigentlich selber machen um Kosten zu sparen.

P.S: Was heißt eigentlich, dass 300 € des Elterngeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist?

P.P.S: Müsste ich nicht auch eine Kopie Ihrer Gehaltsabrechnung erhalten, damit ich den Lohnausfall von Ihr berrechnen kann. Hab nur ne Kopie der Elterngeldabrechnung erhalten.
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#14
Thema des selben Falls zusammengeführt. Gehts jetzt auch um Betreuungsunterhalt? Anders wäre der Satz "dass 300 € des Elterngeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist" nicht zu erklären. Was kam denn raus bei der Berechnung?
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#15
(01-06-2016, 23:31)p__ schrieb: Thema des selben Falls zusammengeführt. Gehts jetzt auch um Betreuungsunterhalt? Anders wäre der Satz "dass 300 € des Elterngeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist" nicht zu erklären. Was kam denn raus bei der Berechnung?

Ja, es geht auch um Betreuungsunterhalt.

 840 € kamen bei der Berechnung raus.
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#16
Das ist doch das uebliche Gepoker, reg Dich doch da nicht drueber auf. Setz ein Schreiben auf wo Du das ganze erklaerst und mach Deine eigene Gegenrechnung. Da machst Du es genauso, ziehst also alles moegliche ab was eigentlich nicht abzugsfaehig ist und am Ende einigt man sich auf die Mitte die wahrscheinlich sowieso von Anfang an richtig gewesen waere. Zahlen musst Du wenn Du nicht den Dino machen willst. ABER reg Dich nicht ueber das miese Spiel auf wenn es ums Geld geht, Du brauchst Deine Nerven noch fuer ganz andere Sachen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#17
(05-04-2016, 12:14)CCAA schrieb: Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch unterhaltmindernd angerechnet, wenn der Versicherungsbeginn nach der Geburt liegt?
Soweit ich das mal gelesen habe kannst du folgendes gegen rechnen:
* eine Krankenversicherung wie z.B. die normale gesetzliche (gibt es mit marginal unterschiedlichen Leistungen zu deutlich unterschiedlichen Preisen)
* auch ist das eine gute Gelegenheit über deinen lange nicht umgesetzten Wunsch nach Eintritt in die Gewerkschaft (bringt dir einen Arbeitsrechtsschutz) und deine Kirchenmitgliedschaft (da kenne ich keine besonderen positiven Aspekte) um zu setzen

Je weniger Geld du der Dame zahlst. Des so eher wird sie es irgend wann wieder mit einem eigenen Job versuchen. Man soll ja der Entwicklung anderer nicht im Wege stehen. Nicht das sie da eine unnötig lange Karrierelücke auf baut.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#18
(02-06-2016, 00:28)kay schrieb: Das ist doch das uebliche Gepoker, reg Dich doch da nicht drueber auf. Setz ein Schreiben auf wo Du das ganze erklaerst und mach Deine eigene Gegenrechnung. Da machst Du es genauso, ziehst also alles moegliche ab was eigentlich nicht abzugsfaehig ist und am Ende einigt man sich auf die Mitte die wahrscheinlich sowieso von Anfang an richtig gewesen waere. Zahlen musst Du wenn Du nicht den Dino machen willst. ABER reg Dich nicht ueber das miese Spiel auf wenn es ums Geld geht, Du brauchst Deine Nerven noch fuer ganz andere Sachen.

Danke, es ist möglicherweise wirklich Basar-Geschrei.

Genauso habe ich es aber alles schon erklärt. (Das war ja hier Copy&Paste)

Die Direktversicherung ist genauso Altersvorsorge wie Riester. Ob man beide absetzten kann ist eher unsicher. Da hab ich auch ggf. mit gerechnet. Wichtig für mich ist jetzt, was ist denn jetzt mein nächster JURISTISCHER Schritt?

Widerspruch? Inwiefern ist die Frist von der Anwältin rechtlich bindend? Soll ich stattdessen einen Titel mit meiner Berechnung hinterlegen um ggf. den Streitwert zu senken?
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#19
Die Gesamtausgaben für die Altersvorsorge dürfen bis zu 24% des Bruttoeinkommens betragen. Gesamt = Summe Rentenbeiträge plus Summe deiner privaten Vorsorge. Es ist egal, ob du dann zweimal 2% private Vorsorge betrieben hast oder einmal 4% hast.

Sofern du nicht Mangelfall bist (davon bist du offensichtlich weit entfernt), sind die Hürden für die Anerkennung als Altersvorsorge nicht wirklich hoch. Bis zu besagten 24% eben, darüber geht kaum was. Der Staat hat die Hosen nicht ohne Grund gestrichen voll, dass die ausgeräuberten Väter später selbst Grundsicherung kassieren müssen und deshalb wird er beim Abräumen der Altersvorsorge zugunsten fettem Unterhalt unsicher.

Du schreibst der Anwältnin knapp und kurz eine Gegenrechnung. Den Kindesunterhaltsanteil kannst du auch gleich beim Notar titulieren. Früher hat das den Streitwert gesenkt, mittlerweile trickst das Juristengesockse auch das meistens weg, schliesslich muss der Anwalts-BMW ein Sechszylinder sein.

Fristen für irgendwelche Forderungen kann Jeder setzten wie es ihm beliebt. Risiken und Folgen sind halt unterschiedlich. Antwortest du der Anwältin nicht, wird sie sich freuen, denn dann kann sie losklagen. Erhöht ihre Honorarrechnung. Für die Gegenseite entsteht dann ein "Rechtsschutzbedürfnis".
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#20
Hab ein Steuerbrutto von Knapp unter 39.000 aber sehr lange studiert und erst diesem Jahr (2016) die erste Vollzeitstellle mit 43 davor nur Teilzeit. Dementsprechend schlecht ist meine gesetzliche Rente. Ich schöpfe 4% Rieser UND 4% Direktversicherung deshalb voll aus. Hoffe deshalb auch mehr anrechnen zu können - durchaus im Interesse meiner Tochter. Altersamut des Papa ist ja nicht gerade toll für die Tochter

Hab ich nicht ein Anrecht auf eine Verdiensbescheinigung der EX - sonst kann ich die Berechnung doch gar nicht nachvollziehen?

Warum soll ich nur den Kindesunterhaltsanteil titutlieren? Muss ich dann auf jeden Fall nochmal titulieren und nochmal 20 Eu zahlen?
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#21
(02-06-2016, 11:48)CCAA schrieb: Danke, es ist möglicherweise wirklich Basar-Geschrei.

Genauso habe ich es aber alles schon erklärt. (Das war ja hier Copy&Paste)

Genauso ist es. Es ist wie auf dem Basar. Wenn die RatTIN Deiner Ex das nicht kapieren will, kannst Du auch nicht viel mache. Schick die Erklaerung erneut plus Deine Gegenrechnung wie p geschrieben hatte. Und mach die Titulierung beim Notar weil dann kannst Du bestimmen was da reinkommt und die Befristiung reinnehmen.

Leider musst Du dieses miese Spiel jetzt mitspielen. Das kannst Du nicht aendern (es sei denn Du machst den Dino) und musst es akzeptieren. Versuch das beste draus zu machen und ein guter Spieler zu werden. Gewinnen wirst Du als Zahlknecht eh nicht, aber ev. kannst Du mit einem blauen Auge davon kommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#22
(02-06-2016, 12:50)CCAA schrieb: Hab ein Steuerbrutto von Knapp unter 39.000 aber sehr lange studiert und erst diesem Jahr (2016) die erste Vollzeitstellle mit 43 davor nur Teilzeit.

Da kann man deiner Ex nur gratulieren zu ihrem perfekten Timing. Du wirst zum bestmöglichen Zeitpunkt abgeerntet. Ich weiss ja nicht, was du im Leben noch vor hast, aber wenn du in dem Alter mit Rentenbeiträgen anfängst, das Thema Karriere ohnehin nicht mehr weit führen wird, dann stehen dir magere "beste Jahre" bevor und danach hungrige Altersjahre. Wenn du nicht gerade einen Traumjob hast, würde ich mir überlegen, das Engagement zugunsten eines Arbeitgebers zu dämpfen. Das Endergebnis ist dasselbe, aber du lebst vielleicht besser.

(02-06-2016, 12:50)CCAA schrieb: Dementsprechend schlecht ist meine gesetzliche Rente. Ich schöpfe 4% Rieser UND 4% Direktversicherung deshalb voll aus. Hoffe deshalb auch mehr anrechnen zu können - durchaus im Interesse meiner Tochter. Altersamut des Papa ist ja nicht gerade toll für die Tochter

Nur interessiert das die Ex nicht, die jetzt zu kassieren gedenkt. Wenn du über 24% abziehen willst, kannst du das durchaus probieren. Bereite dich dann aber auf eine Klage vor, die Exenanwältin wird dir das nicht freiwillig zugestehen. Die Argumentation deines Anwalts (Anwaltspflicht) sollte sich auf der Linie bewegen, dass du mit den 24% immer noch in die Grundsicherung fällst und deshalb mehr für eine Alterssicherung zurücklegen musst. Das musst du mit Belegen nachweisen, hochrechnen. Günstig ist es auch, wenn die Ex trotz eines niedrigeren Betreuungsunterhalts keine Sozialleistungen beantragen kann. Man kann dann Billigkeitserwägungen anbringen.

(02-06-2016, 12:50)CCAA schrieb: Hab ich nicht ein Anrecht auf eine Verdiensbescheinigung der EX - sonst kann ich die Berechnung doch gar nicht nachvollziehen?

Ja, allerdings hat die liebe Gesetzgeberin diesen Anspruch im BGB §1605 einfach hinterrücks ignoriert. In der Folge hat das Juristengesockse § 242 BGB dafür zurechtgebogen, es steht zwar nichts von Auskunft drin, aber er ist so schwammig formuliert dass man es hineinerfinden kann. Nachteil: Der Anspruch ist in der Praxis wesentlich schwächer und weniger konkret. Er wird deshalb gerne verweigert oder nur nur ein paar nackten Zahlen ohne echte Belege abgespeist. Da wird gerne gelogen, dass die Balken biegen. Die starken Möglichkeiten nach § 68 SGB VIII bleiben dir z.B. verschlossen. Verlange einfach mal Auskunft über das Einkommen der Ex nebst Belegen.

(02-06-2016, 12:50)CCAA schrieb: Warum soll ich nur den Kindesunterhaltsanteil titutlieren? Muss ich dann auf jeden Fall nochmal titulieren und nochmal 20 Eu zahlen?

Den Kindesunterhalt musst du so oder so titulieren. Beim Betreuungsunterhalt ist das nicht so sicher.
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#23
Und wenn du den Kindesunterhalt tituliest empfehle ich nicht zu vergessen den Titel nicht unbefristet zu titulieren. Du willst doch sicher nicht mit 18 Jahren eine vermeidbare Abänderungsklage durch führen müssen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#24
(02-06-2016, 15:20)Bruno schrieb: ...empfehle ich nicht zu vergessen den Titel nicht unbefristet zu titulieren.

...und statisch, nicht dynamisch.
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#25
(02-06-2016, 15:56)tumi schrieb: ...und statisch, nicht dynamisch.

In dem Fall kommt es mit ziemlicher Sicherheit zur Klage. Rechtsanspruch hat das Kind auf einen unbefristeten Titel.

(01-06-2016, 21:23)CCAA schrieb: P.S: Was heißt eigentlich, dass 300 € des Elterngeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist?

Das ist der Sockelbetrag, der anrechnungsfrei ist.
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