Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wenn sich der Verfahrensbeistand meldet.
#1
Wir leben mit unseren zwei Kindern (10,14) in einer strengen (!) paritätischen Doppelresidenz nur mit Ausnahme der Aufteilung der Sommerferien. Die Mutter möchte eine gerichtliche Klärung der Frage des ABR, weil sie der Meinung ist, dass das Wechselmodell nicht gut für das Kindeswohl sei. Von der Mutter werden eine Mediation und eine Kommunikation mit dem Vater außerhalb der Elternberatungsstelle abgelehnt. Drei E-Mails pro Woche sind für sie eine Belästigung.

Eine Kommunikation der Eltern wäre nicht möglich, schreibt der Anwalt der Mutter. Der Vater würde sich allen Anliegen der Mutter entgegenstellen, heißt es weiter. Aufgezählt werden Termine für Familienfeiern der Mutter, an denen die Kinder nicht teilnehmen könnten, weil diese in die Betreuungszeit des Vaters fallen. Auch wird unterstellt, dass der Vater von der generellen Grundeinstellung her auf die Wünsche der Mutter nicht eingeht, solange sie nicht bereit ist, dass Verfahren einzustellen. Ich glaub, mein Schwein pfeift.

Das strenge, paritätische Wechselmodell wird praktiziert, seitdem die Mutter eine zusätzliche Elternvereinbarung ablehnte und behauptete, dass dieses Umgangsmodell zu stressig für die Kinder (die Mutter?) und der Vater unkooperativ sei.

Der Vater wird wieder in ein schlechtes Licht gestellt... Nun hatte dies zur Folge, dass der Verfahrensbeistand vom Gericht beauftragt wurde, eine Stellungnahme zu schreiben. Dieser bittet mich, die Kinder für ein Gespräch in seine 50km entfernte Praxis zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist mütterorientiert und prinzipiell gegen ein Wechselmodell bei Trennungskindern. Die Kinder haben zusätzlich keinen Bock auf ein Gespräch mit dem VB und ich frage mich, wer mir den halben Tag (Lebenszeit) und die Reisekosten bezahlt.

1. Bin ich verpflichtet die Kinder zum VB zu bringen?
2. Muss mir der Verfahrensbeistand mitteilen, warum er beauftragt wurde, eine Stellungnahme zu schreiben?
3. Was macht man, wenn sich die Kinder gegen ein Gespräch mit dem VB sträuben?

Mir ist klar, es gibt andere Probleme. Vielen Dank.
Zitieren
#2
1. Nein, der Verfahrensbeistand ist nicht ladungs- oder weisungsberechtigt.
2. Nein. Leidergottes hat es sich eingebürgert, dass Richter automatisch einen Verfahrensbeistand bestellen, auch wenn das ausser zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Schwachsinn keine Erkenntnisse bringt. Eine Begründung brauchts dafür gar nicht.
3. Die Wahrheit sagen. Dass sie nicht müssen. Und dass sie vor Gericht ganz offenherzig darüber sprechend dürfen. In dem Alter werden sie vor Gericht angehört werden.

Meine Erfahrung: Unfähige Personen der Helferindustrie besser ignorieren anstatt bemüht sein, doch noch etwas positives zu erreichen. Egal was du machst, es wird dir sowieso negativ hingedreht. Als mach lieber gar nichts, kooperiere nicht.
Zitieren
#3
Ignorieren wäre sicher besser gewesen. Dem Verfahrensbeistand teilte ich mit, dass es nicht realisierbar wäre, die Kinder zum gewünschten Termin (während meiner Arbeitszeit) zu ihm zu bringen. Prompt folgte das Schreiben des VB an das Gericht, in dem zu lesen ist, dass der Vater ein Gespräch des VB mit seinen Kindern ablehnt und darum eine Stellungnahme nicht erstellt werden könne. Was läuft hier? Ist dies schon eine falsche Tatsachenbehauptung? Kann denn hier jeder schreiben, was er will? Gibt es eine Möglichkeit, den VB laut ZPO aus dem (Theater)Spiel zu nehmen. Danke.
Zitieren
#4
(15-06-2016, 19:53)Linum schrieb:  Dem Verfahrensbeistand teilte ich mit, dass es nicht realisierbar wäre, die Kinder zum gewünschten Termin (während meiner Arbeitszeit) zu ihm zu bringen.

Schriftlich? Hast Du eine Kopie? Dann ans Gericht mit dem Hinweis, dass jemand, der eine solche Mitteilung so falsch versteht, nicht geeignet sein kann und Du um die Bestellung eines anderen VB bittest.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#5
Danke. Ja, die Kommunikation mit dem VB fand nur per E-Mail statt.
Zitieren
#6
(15-06-2016, 19:53)Linum schrieb: Ignorieren wäre sicher besser gewesen....
Hatte ich auch gedacht. Dann schrieb der VB eine Empfehlung in der dann ganz schnell eine Richtung fest stand: Keinerlei Auskünfte an mich.
(15-06-2016, 19:53)Linum schrieb:  Was läuft hier? Ist dies schon eine falsche Tatsachenbehauptung?
NEIN, da ein Treffen aus Sicht des VB´s nicht zustande kam
(15-06-2016, 19:53)Linum schrieb: Gibt es eine Möglichkeit, den VB laut ZPO aus dem (Theater)Spiel zu nehmen.
Einmal vom Gericht bestellt, bekommst Du den nicht mehr los, solange Du etwas mit den Kindern zu tun hast

Mein Tip: Ich lasse Ex erstmal Ihre Story erzählen und stelle danach anhand Beweise nachträglich meine Sicht der Dinge dar. Wenn es gut läuft, dann kannst Du alles wiederlegen und by the way noch ne Kleinigkeit von Deinen Wünschen einfliessen lassen.
Zitieren
#7
Nun hat der VB nochmals die Kids eingeladen und angekündigt, welche Personen zusätzlich interviewt werden sollen. Ich sehe da keinen Sinn darin und möchte nicht, dass Klassenlehrer, Mitarbeiter der Elternberatungsstelle und Hortner befragt werden. Dieses Spiel fand schon einmal grundlos statt und die Aussagen der Befragten wurden sehr mütterorientiert dargestellt. Ist eben ein Dorf am Wohnort der Mutter. Früher dachte ich, es ist ausreichend, wenn man keine Verschwiegenheitsentbindung erteilt. Die Realität sieht aber anders aus. Nun möchte ich die Lehrer und Mitarbeiter aktiv darauf hinweisen, dass keine Verschwiegenheitsentbindung erteilt wird. Gegen was bzw. welchen Paragraphen die Lehrer verstoßen, wenn sie doch private Informationen herausgeben, hatte schon einmal jemand hier erklärt. Aber ich finde nix dazu auf die Schnelle. Datenschutz? Schulgesetz? Vielen Dank für jede Anregung.
Zitieren
#8
Dir ist schon klar, dass Dir derartiges Verhalten hoechstwahrscheinlich von allen irgendwie Beteiligten negativ ausgelegt wird?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#9
Mir ist dies nicht klar, da ich nicht so viele Erfahrungen damit habe. Aus meiner Sicht führt es aber zu weit. Wenn es einen Grund gäbe. Aber alles ist in Ordnung. Es würde doch ausreichen, wenn er die Kinder interviewt.
Zitieren
#10
(08-09-2016, 11:49)Linum schrieb: Mir ist dies nicht klar, da ich nicht so viele Erfahrungen damit habe. Aus meiner Sicht führt es aber zu weit. Wenn es einen Grund gäbe. Aber alles ist in Ordnung.  Es würde doch ausreichen, wenn er die Kinder interviewt.

Lass dir helfen:

In meinem Fall hat der VB 700 Euro vom Gericht netto bekommen.
Dafür will ein VB möglichst wenig arbeiten.
Also wenig Schreibarbeit, wenig Querulanten, etc.

Der VB ist üblicherweise mit der Richterin befreundet.
Sie schubst ihm also Aufträge zu ....
Dafür schreibt er auch, wie es ihr gefällt.

Der VB kann nicht durch dich elimiert werden.
Der hat einen hohen Auftrag und wird diesen durchsetzen (lassen).

Ein VB darf mit Lehrer etc pp sprechen.
Das ist sein Auftrag !!!!

Wenn du so bescheuert weiter machst, wie bisher, hast du bald ganz andere Probleme.

1. Entschuldige dich irgendwie halbwegs taktisch intelligent beim VB
2. Sei taktisch kooperativ
3. Er will auch von dir pro/contra hören. Wenn du dann sagst, Mutter ist doof, dann hast du verloren.
4. Er will von dir auch wissen, welche Pläne du hast.
5. Wohnung vor Hausbesuch aufräumen, Kinder duschen, Kinder nicht schlagen, ...
6. Kinder erzählen dem VB alles. Dafür ist der geschult. Manipulation fast zwecklos.

Da du schriftlich belegbar aktuell nicht mit dem VB kooperierts, sieht es ziemlich mau aus für dich.
Zitieren
#11
Meine Guete, bist Du echt so naiv? Der VB ist "Anwalt" der Kinder und soll deren Interessen vertreten. Dein Wechselmodell steht auf GAAAAAANZ wackeligen Fuessen da Du als Mann nur Elternteil 2. oder 3. Klasse bist. In der Situation kooperierst Du nicht?! Also duemmer geht es kaum. Deine Exe wird mit Dreck und Luegen gegen Dich nur so rumschmeissen und der VB soll ja im Interesse der Kinder jetzt versuchen das beste fuer sie zu empfehlen. Wenn Deine Exe jetzt z. B. behauptet dass die Kinder in der Woche wo sie bei Dir wohnen zu spaet ins Bett kommen, an Schlafmangel leiden und Hunger leiden muessen weil Du nicht kochen kannst und/oder ihnen aus reinem Sadismus kein Essen gibst, dann ist es doch nur gut und sinnvoll wenn der VB mit den Lehrern redet und die bestaetigen dass das eben NICHT so ist! Dass die Kinder eben nicht uebermuedet und hungrig in die Schule kommen und auch ihr Pausenbrot vorbildlich von Dir mit Biogemuese belegt mitbekommen.

Wenn Du da nicht ganz schnell anfaengst zu kooperieren und zeigst dass Du der absolute Superpapa bist, ist Dein Wechselmodell Geschichte. Mit allen Konsequenzen (fuer Dich auch extreme finanzielle).

Raids Vorschlag kannst Du durchziehen, wenn Du eh nicht mehr viel zu verlieren hast. Ansonsten kooperiere bis zum Erbrechen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#12
Ich habe nix gegen Verfahrensbeistände. Der Verfahrensbeistand kann natürlich sprechen, mit wem er will. Mir ging es in erster Linie darum, zu klären, ob Lehrer, Kita oder Hortner private Informationen ohne Einverständnis der Eltern herausgeben dürfen.
Zitieren
#13
Meine Guete Raid, als ob Dein Sohn gemerkt hat, wie Du Dich gegenueber der Helferindustrie verhalten hast. Wenn Du darueber mit ihm gesprochen hast, hast Du sowieso elementar etwas falsch gemacht. ManN bespricht Dinge zwischen Erwachsenen (und die das Kind in dem Alter auch ueberhaupt nicht verstehen kann) nicht mit Kindern. Punkt und aus.

Wenn noch nicht alles verloren ist und manN nicht zu verbergen hat, sollte man schoen kooperieren oder glaubst Du bei mir waeren die Dinge so gelaufen wie sie letztendlich sind, wenn ich auf Prinzipien und meinen Rechten rumgeritten haette. Ich musste da auch so manche Kroete schlucken und bis zum Erbrechen kooperieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#14
(08-09-2016, 15:55)raid schrieb: Kurzer Schwenker zu mir.

Oops, das ist ja mal was ganz Neues... Big Grin

(08-09-2016, 14:37)Linum schrieb: Mir ging es in erster Linie darum, zu klären, ob Lehrer, Kita oder Hortner private Informationen ohne Einverständnis der Eltern herausgeben dürfen.

Ja, dürfen sie. Sie sind sogar dazu verpflichtet, denn im Rahmen seines Auftrags nimmt der Verfahrenspfleger die Rolle eines gesetzlichen Vertreters des Kindes ein.
Zitieren
#15
Sehe es auch so wie Raid. Alles mitmachen würde ich auch nicht.

Im Grunde ist es auch egal was du als Vater tust, du wirst immer verlieren.

Die Mutter meiner Tochter fängt auch wieder an zu sammeln. Sie hat neulich, ohne mein Einverständnis, eine Stellungnahme der Lehrerin über den Entwicklungsstand meiner Tocher an das JA gegeben. Wozu, was geht die dies an? Gar nichts!

Die Lehrerin habe ich darüber aufgeklärt, was sie damit bezweckt.

Beim JA habe ich darauf verwiesen, dass dies gegen meinen Willen geschehen ist und diese Stellungnahme für das JA gegenstandslos ist.

Erst wollte die SB rumdrucksen, ist dann jedoch eingeknickt.

Solche Leute sind Nichts für die Kinder.
Zitieren
#16
(08-09-2016, 16:44)Einszweidrei schrieb: Sehe es auch so wie Raid. Alles mitmachen würde ich auch nicht.

Das "Mitmachen" ist auch nicht erforderlich. Die Lehrer und Kitabetreuer müssen dem Verfahrenspfleger die Infos geben, ob der Vater das will oder nicht.
Zitieren
#17
Ich halte die aktuelle Lage für ganz extrem gefährlich.
Wenn hier beide Eltern sich doof anstellen, gehen die Kinder in externe Betreuung.
Mit voller Konsequenz.

Willst du gewinnen oder der Richterin sagen, dass sie doof ist ?

Und einem VB etwas zu verbieten - das geht nie gut.
Der schreibt der Richterin - und das Urteil folgt kurzfristig.

Jetzt aber nochmals zu dir:

Wie sind die Schulnoten der Kinder? (Schulnoten extrem wichtig !!!!!!)
In welche Vereine gehen die Kinder ? (altersgerechter Teamsport, weil ...)
Wie heissen die drei besten Freunde der Kinder ? (das musst du wissen)
Was sagen die Hauptlehrer der Kinder über die Kinder zu dir ? (nur gutes !, denn du hast die Hausaufgaben im Blick und bist Elternsprecher und in der Schule aktiv)
Wie sind die sozialen Beziehungen zu Oma/Opa ? ( du unterstützt doch sicher den Kontakt zur feindlichen Seite !!!)
Ist die Wohnung kindgerecht ? Eigenes Kinderzimmer ? 2 WC ? kein Alkohol ? Küche aufgeräumt ?
Wer putzt die Wohnung ? (wöchentlich du gemeinsam mit den Kindern)
Falls Tochter, dann Frage wegen weiblicher Themen.
Wer transportiert die Kinder wie ? (DU, die KM hat leider wegen Alkohol ein Problem mit dem Führerschein)
Dazu kommen noch ein oder zwei provokative Fragen an dich, weil du angeblich Säufer bist oder so....
Der VB wird die Kinder konkret ohne dich fragen, wo sie lieber wohnen.
(Natürlich dort, wo das Kinderzimmer grösser ist und mehr Freunde wohnen ...)
Wie kommunizieren die Eltern miteinander ? (!!!!!!!) Du mit moderner Technik, die KM mit Brieftaube aus unbekannten Gründen.

Gib mal Antwort auf obige Fragen.
Noch kannst du hier taktisch reagieren, aber die Zeit rennt davon.
Musterantworten habe ich teilweise eingebaut
Zitieren
#18
Hier noch ein Textentwurf nur für den Fall der Fälle:

Sehr geehrter Herr VB,
im Gespräch mit anderen Eltern ist mir bewusst geworden, dass ich - ohne böse Absicht - beiden Kindern unbedacht beinahe den "Anwalt der Kinder" vorenthalten hätte.
Dieses möchte ich hiermit korrigieren.
Selbstverständlich haben beide Kinder uneingeschränkt ein Recht auf Sie als VB.
Gerne unterstütze ich Sie hierbei vollumfänglich.
Es geht um die Kinder und nicht um mich.

Für den Termin am xx.yy. habe ich mir frei genommen.
Die Kontaktdaten der Klassenleherer und Vereinsleiter unten folgend.
Bitte zögern sie nicht, mich bei weiteren Rückfragen jederzeit formlos anzusprechen.

----
Stimm den Text aber ggf. nochmals vorher mit anderen ab.
Das kann auch schief gehen.
Zitieren
#19
@raid: Hattest du mit dieser Strategie schon mal Erfolg ?
Was ist mit dem zweiten Kind ?
Zitieren
#20
(09-09-2016, 11:31)raid schrieb:
(08-09-2016, 19:45)hans2000 schrieb: Ich halte die aktuelle Lage für ganz extrem gefährlich.

Genau! Und morgen geht die Welt unter Big Grin Linum ist ein wesensfester Typus, der lässt sich vom VB nicht verarschen. Seine Kinder merken das. Wichtig ist, dass er sich mit dem (fast) 15-jährigen (übertrieben gesagt) verbündet. Der zieht dann auch den jüngeren (fast) 11-jährigen Bruder mit. Sry aber bei Kindern in diesem Alter würde ich doch diesen Wahnsinn mit Gericht, VB und dem ganzen Dreck nicht mehr mitmachen.

Das mag ja sein, dass du Recht hast.
Aber ich sehe auch ein grosses Risiko dahingehend, dass es anders läuft.
Z.B. Papa sieht Kinder in Zukunft seltener...Geschwistertrennung .... Kinderheim

Ein verantwortungsvoller KV spielt nicht mit derartigen Risiken.
Zudem sind die Zeugnisnoten vom TO hier nicht aufgeführt worden.
Möglicherweise schlummern dort einige Tretminen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wenn der Verfahrensbeistand für die Kinder zu Besuch kommt. papi4kids 20 50.401 19-03-2014, 23:14
Letzter Beitrag: blue
  Diskussion zu: Hilfe! Ex meldet sich plötzlich nach Jahren netlover 4 6.122 01-10-2013, 00:16
Letzter Beitrag: Das Nerdliche Orakel
  Ändert sich der Kindesunterhalt wenn man heiratet? marecello 12 14.756 23-07-2011, 10:31
Letzter Beitrag: Skipper

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste