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BZR in 2018 geköscht - Offene Verfahrenen und HB was tun ?
#1
Habe meherer BZR Einträge diese werden nach 10 Jahren, das wäre 2018 gelöscht

Wäre scheisse wenn jetzt was vor 2018 noch eingetragen würde.

Habe  in DE Ausländerin mit eigenem deutschem Kind und keine Probleme mit § 170 STGB
die will nicht in DE bleiben ist froh wenn Sie in ihrer Heimat ist. Von da gibts keine Probleme

Iich habe im Moment eiin paar  mehrere offene Verfahren wegen Ärger mit Kunden § 163 lBetrug laufen.
Kleinkram mal 3000 EUR mal 100 EUR, 300 EUR. war nicht in DE seit 2009 geneldet hatte nur Büro hat siich angesammelt

Bis 2020 wäre bei  den Verfahren Verfolgungsverjähtrung . und sollte ich doch vor Gericht müssen wäre ich nach 2019* nicht vorbestraft
bei einer Verhandlung

Passprobleme habe ich im Moment nicht, Pass läuft bis 2020


Als die Polizei 2015 täglich vor der Tür stand und auch nachts Sturm geklingellt hatte  bin ich nicht mehr nach Hause zurück, das ist 1Jahr her.

Anegblich HB,.. Was meint ihr ?  warten und nicht wiederkommen bis das BZR sauber iist 2019 / 2020 ? 

Meine Angst ist das ich mit einem deutschen Inpol HB auch im SIS stehen könnte, wenn ich die EU verlassen will.

Nach England zu reisen geht auch das nur die Briten bei Einreise kontrolllieren,
Bin früher von EU Flughafen oft nach England da wurde nur durchgewunken, keine Sichtprüfung etc.

Kann man in andxeren deutschsprachigen EU Staaten siicher leben ?

UK wäre da sicher oder nicht weil keine Meldepflicht ?
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#2
(25-05-2016, 18:03)Jeff schrieb: Iich habe im Moment eiin paar  mehrere offene Verfahren wegen Ärger mit Kunden § 163 lBetrug laufen.
Kleinkram mal 3000 EUR mal 100 EUR, 300 EUR.
...
Anegblich HB,.. Was meint ihr ?
Der TFAQ ist kein Betrügerberatungsforum.

Nicht des so trotz empfehle ich dir folgendes in Betracht zu ziehen:
- Begleiche den durch deine Betrügereien den Betrogenen zugefügten Schaden.
- Entschuldige dich bei den durch dich Geschädigten.
- Du kannst hoffen, durch obige Punkte, eine geringere Strafe zu bekommen. Auch kannst du versuchen einen Deal mit den Ermittlern bezüglich deines Strafmaßes zu machen (solange sie dich noch nicht gefaßt haben) wenn du dich freiwillig stellt.

Den notwendigen Geld und Schriftverkehr kannst du vermutlich, ohne das dein Aufenthaltsort dabei heraus kommt, über einen Anwalt deines Vertrauens durch führen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#3
Laufende Verfahren heisst nicht Betrug. Aber eben laufende Verfahren: Da kommt man nicht mehr so einfach raus. Im Vorfeld wäre es noch viel einfacher gewesen. Die beste Lösung ist es nach wie vor, strittige Beträge schnell zu begleichen, wie es Bruno schon vorgeschlagen hat. Ansonsten wirst du ziemlich lang im Register stehen.

So viele andere deutschsprachige Länder gibts nicht, Schweiz und Österreich arbeiten ziemlich eng miut den deutschen Behörden zusammen.
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