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BGH, XII ZB 45/15, 20.04.16 - Kindergeld im Wechselmodell
#2
Vom Ergebnis für den Mann zunächst schockierend, in der Rechtsfolge aber optimal!

Zunächst erhält er 50% von 50% des Kindergeldes für Betreuungsunterhalt.

Die zweite Hälfte wird für Barunterhaltspflicht verteilt. Ihm wird sehr wahrscheinlich Barunterhalt gegen die Ex zustehen.

Jetzt ist außerdem dokumentiert, dass das Wechselmodell praktiziert wird.

Jetzt braucht unser Mann seine Ex nur noch auf Barunterhalt in Anspruch zu nehmen.

Bleibt zu hoffen, dass Mann mit seiner Ex nicht zu Beginn der Vereinbarung des Wechselmodells den Barunterhalt ausgeschlossen hat.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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BGH, XII ZB 45/15, 20.04.16 - Kindergeld im Wechselmodell - von CheGuevara - 18-05-2016, 15:21

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