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Situation in Dänemark
#1
Nachdem hier schon Schweden, Norwegen und die Schweiz abgehandelt wurden, hier einige Informationen über Dänemark.

Sorgerecht:
Hat ein Ehemann automatisch. Unverheiratet: Hat die Mutter alleine, der Vater kann es jedoch beantragen. Die Mutter kann dies ablehnen, muß dafür allerdings vor Gericht gehen. Ablehnung des väterlichen Sorgerechts nur wenn "ernsthafte Gründe" dagegensprechen. Im Regelfall wird dem Ansinnen der Mutter nicht stattgegeben. Zitat: "Das gemeinsame Sorgerecht als Ausgangspunkt muß beibehalten werden."
Wer das Sorgerecht besitzt hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch im Trennungsfall verliert der Vater nicht das Sorgerecht. In 2007 wurden die Rechte unverheirateter Väter bezüglich des Sorgerechts ausgedehnt.
Ohne Sorgerecht hat man trotzdem einen Informationsanspruch. Dieser erstreckt sich nicht nur auf schulische Leistungen und ärztliche Behandlungen. Alle Behörden sind gehalten nichtsorgeberechtigten Elternteilen entsprechende Auskünfte zu erteilen. Es gibt eine Beschwerdehotline bei der man Behörden melden kann, die sich dem Informationsanspruch verweigern. Ab dem 10. Lebensjahr wird das Kind bezüglich seines Aufenthaltes angehört.
Bei Tod eines Elternteils geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über. Bei Kindeswohlgefährdung kann dies unterbunden werden.
Bei Umzügen mit Kind muß der andere Elternteil auf jeden Fall 6 Wochen vorher informiert werden, unabhängig davon ob er das Sorgerecht hat oder nicht. Im Umzugsfall kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Ausdrücklich sind Väter und Mütter in dieser Hinsicht gleichberechtigt. Können sich die Eltern nicht über den Wohnsitz des Kindes einigen, entscheidet das zuständige Gericht.

Umgangsboykott:
Bei Umgangsboykott kann ein Gericht den Umgang durchsetzen und die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Hierfür gibt es eine "Enforcement-Klausel" im dänischen Gesetz.

Mutterschaftsurlaub/Vaterschaftsurlaub:
Beträgt 12 Monate, davon 4 Monate für die Mutter, 4 Monate für den Vater und 4 Monate nach Absprache.
Ein Mann, der in den letzten 10 Monaten vor der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war und jetzt von ihr getrennt lebt, wird über die Geburt umgehend schriftlich informiert um seinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub anzumelden.

Kindesunterhalt:
Beträgt pauschal 1128 DKK im Monat (ca. 150 Euro). Für gut verdienende Eltern gibt es Tabellen a´la Düsseldorf. Ein Vater der ca. 50.000 Euro pro Jahr verdient, muß dann ca. 170 Euro monatlich für ein Kind zahlen. Der Kindesunterhalt muß 18 Jahre gezahlt werden. Bei einer Ausbildung ist eine Verlängerung auf 24 Jahre möglich, jedoch nur wenn er mehr als ca. 40.000 Euro pro Jahr verdient. Der Kindesunterhalt wird dort versteuert er ankommt. Der Basisbetrag ist immer steuerfrei, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Der Vater kann zu weiteren Zahlungen für besondere Anlässe verpflichtet werden: Geburt des Kindes (ca. 90 Euro), Mütterunterhalt, 2 Monate vor und 1 Monat nach der Geburt (ca. 150 Euro pro Monat), und weitere Anlässe wie z.B. Konfirmation.

Kindergeld:
Wird ebenfalls 18 Jahre gezahlt, unabhängig vom elterlichen Einkommen. Es wird i.d.R. automatisch der Mutter vierteljährlich steuerfrei ausgezahlt, in Ausnahmefällen auch dem Vater. Mit zunehmendem Kindesalter sinkt das Kindergeld von ca. 542 Euro auf ca. 338 Euro pro Quartal.

Vaterschaft:
Die Mutter ist gesetzlich angehalten den (möglichen) Vater anzugeben. Macht sie es nicht, erhält sie eine Belehrung über die möglichen Folgen für sie und das Kind. Weigert sie sich weiterhin, muß sie vor Gericht.
Ein Mann der eine sexuelle Beziehung mit einer Frau hatte in einer Periode in der sie schwanger wurde, kann die Vaterschaft innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes anfechten.

Scheidungen:
Sind nach 1/2 oder 1 Jahr Trennung möglich. Bei Ehebruch, ernster Gewalt, Bigamie, Kindesentführung oder Nichtzusammenleben innerhalb der letzten 2 Jahre ist eine sofortige Scheidung möglich. Kosten einer Scheidung: 500 Kronen (ca. 67 Euro). Kein Gerichtszwang. Eine Scheidung ist reversibel. Der dänische Gesetzgeber spricht sich im Gesetzestext mehrfach dafür aus dies im Sinne der Kinder auch zu tun.

Unterhalt für Ex-Partner:
Keine gesetzliche Regelung, nur auf freiwilliger Basis. Nach mind. 5-jähriger Ehe haben geschiedene Paare einen gegenseitigen Anspruch auf einen Teil der Rente, sowohl der staatlichen als auch einer privaten Rente. Lebensversicherungen werden normalerweise nicht an Ex-Partner ausgezahlt.

Elterngeld:
Wird 12 Monate gezahlt. Jeweils 6 Monate gibt es 100% bzw. 90% des vorherigen Lohns.

Kinderbetreuung:
Wird überwiegend von Tagesmüttern geleistet. An den Kosten einer staatlichen Kinderbetreuung müssen sich die Eltern mit max. 25% der tatsächlichen Kosten beteiligen. Jedes Kind ab 6 Monaten hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung. 90% der Frauen sind berufstätig. Die Geburtenrate liegt um ca. 1/3 höher als bei uns.

Mediation:
Können sich die Eltern nicht über die Nachtrennungssituation einigen, bietet die Regierung kostenlose Mediationen durch ausgebildete Mediatoren an. Die Gespräche der Mediation sind vertraulich und werden nicht an Behörden gemeldet, jedoch kann der Mediator einen blockierenden Elternteil melden.

Zusammenarbeit:
Ziel der skandinavischen Justizminister ist es gemeinsame gesetzliche Regelungen bezüglich Vater- und Mutterschaft zu erlangen.


Fazit:
Kein Schlaraffenland, aber deutlich bessere Bedingungen als bei uns, gerade nach einer Trennung.


Quellen:
http://goldkind.blogger.de/stories/1190876/
http://www.statsforvaltning.dk/site.aspx...newsid=209
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=1109
http://www.familiestyrelsen.dk/
http://www.foreningenfar.dk/index.phtml
http://www.boernebortfoerelse.dk/
http://www.brigitte.de/gesellschaft/poli...rk-544645/
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld#...he_Staaten
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#2
Alter Schw... äh Däne, da hast du dir richtig viel Mühe gemacht!!!

Meinen Respekt und mein Dank!
Es kann nie schaden, mal wieder über den hohen Tellerrand zu schauen. Sieht nur auf den anderen Tellern allemal besser aus als auf dem unseren und das macht wieder ein wenig traurig. Sad
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#3
(11-04-2009, 23:46)lordsofmidnight schrieb: Kindesunterhalt:
Beträgt pauschal 1128 DKK im Monat (ca. 150 Euro). Der Kindesunterhalt muß 18 Jahre gezahlt werden.

Sehr geehrter Lords of Midnight,

vielen Dank auch von mir für den kurzen Abriss über Dänemark.
Ich glaube im übrigen auch, dass die nicht viel mehr Paragraphen dahinter versteckt haben, wo sich Anwälte dran sattfressen können. Jedenfalls, soweit ich es kenne - wie gesagt nur meine persönliche Einschätzung.

Zum KU aber nochmal: Wer zahlt den an wen? Ist es nicht so, dass beide Eltern den KU aufbringen müssen, egal ob sie jetzt ABR haben oder nicht?

Vielen Dank für Dein Feedback im voraus.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#4
Klasse Zusammenstellung, vielen Dank.
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#5
(12-04-2009, 05:49)Master Chief schrieb: Zum KU aber nochmal: Wer zahlt den an wen? Ist es nicht so, dass beide Eltern den KU aufbringen müssen, egal ob sie jetzt ABR haben oder nicht?

Das Sorgerecht ist nicht entscheidend für den KU. Ob nur einer zahlt oder beide hab ich noch nicht rausgefunden. Ich werd am Text noch etwas feilen, vielleicht erfahre ich ja noch was.
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#6
Mal diesen Thread wieder rausgekramt.

In Dänemark erhält man nach 5 Jahren Wohnen und Arbeiten in Dänemark eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Danach hat man im Bedarfsfall Anspruch auf Sozialhilfe. Eine Familie mit 2 Kindern erhält incl. Wohngeld ca. 4000 Euro Sozialhilfe, die allerdings noch zu versteuern sind.
Auch ohne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt es umfangreiche Sozialleistungen auf die man als EU-Bürger Anspruch hat, sofern man in Dänemark arbeitet:

- Kindergartenanspruch innerhalb von 1 Tag nach Einreise (kostenloser Platz möglich)
- Betreuungsanspruch bis zur 3. Klasse
- in Süddänemark deutsche Kindergärten und deutsche Schulen reichhaltig vorhanden
- steuerfinanzierte Altersrente, nicht abhängig vom vorherigen Einkommen, sondern von der Wohnzeit in Dänemark
- 3 Jahre kostenloser Dänisch-Unterricht
- kostenloser Dolmetscher in Ämtern
- kostenlose Krankenversicherung über das Hausarztmodell
- Arbeitslosenrate in Süddänemark: Apenrade 3,3%, vor der Wirtschaftskrise sogar nur 1,7%, in Tondern aktuell 3,2%, in Hadersleben aktuell 2,7%

http://anonym.to/?http://www.dk-forum.de/103.0.html
http://anonym.to/?http://www.aabenraa.dk...uf+deutsch?
http://anonym.to/?http://www.bild.de/BIL...sland.html
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#7
lom,

Zitat:- Betreuungsanspruch bis zur 3. Klasse
Und was dann?
Wird dänischen Kindern etwa bereits mit 9-10 Jahren zugemutet, sich bis zum abendlichen elterlichen Eintreffen allein zu beschäftigen, oder werden von da an die Kinder ganztägig in den Schulen betreut?
Weißt du darüber etwas?
Gibt´s in Dänemark keine äquivalente Lobbygruppe zum hiesigen vam(v) oder hat diese keine Chance sich durchzustzen, weil dort keine Zypressen wachsen?

Irgendwas läuft doch in DK grundlegend falsch ... Smile

Danke, nochmals!
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#8
(06-09-2009, 11:57)Bluter schrieb: Und was dann?
Wird dänischen Kindern etwa bereits mit 9-10 Jahren zugemutet, sich bis zum abendlichen elterlichen Eintreffen allein zu beschäftigen, oder werden von da an die Kinder ganztägig in den Schulen betreut?
Weißt du darüber etwas?

Es gibt ein kostenloses Netz von Tagesmüttern und alternativ auch Ganztagsunterricht.

Noch etwas gefunden:

Nach nur 10 Jahren Arbeit in Dänemark hat man Anspruch auf die staatliche Grundrente. Diese beträgt für Singles ca. 1420 Euro, für ein zusammenlebendes Paar ca. 2075 Euro.
http://anonym.to/?http://www.frederikssu...lkepension
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#9
Hallo, liebe Bundis,

wie das kleine Dänemark sich so viele Sozialleistungen wohl leisten kann???

Huh

Wo es doch überall und auch dort "der Wirtschaft so schlecht geht" ...

Confused

Es muß einfach daran liegen, daß die Nord- und Ostseestürme dermaßen unangenehm sind, daß niemand außer gaaanz weeenigen Dääänen in Dänemark leben will, oder?

Big Grin

Wenn ich das jüngste von mir mitgezeugte Kind in Dänemark mit einer Dänin fabriziert hätte, würde ich jeden Monat mehr als 100 Euronen mehr in der Tasche haben. Wegen der niedrigeren Unterhaltssätze dort. Und ich hätte sogar normale Kontakte zum Kind ... da könnten ja fast Vatergefühle aufkommen, oder?

Cool

Aber dieses Beamtenpack aus all den Lumpen in Germanistan versaut sowieso nur alles. Hoffentlich sägen die weiter kräftig am eigenen Ast, auf daß er bald bricht!!!

Angry

Ein großes Dankeschön an den Eröffner dieses interessanten Threads. Wenn viele Trennungs- und Scheidungsopfer in Germanistan wüßten, wie nahe ihnen das bessere Leben doch ist ... dann müßte Dänemark wohl die einstige Berliner Mauer an der Südgrenze bauen, als "antigermanistanischen Schutzwall" ...

Big Grin

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
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#10
Vielen Dank für die tolle Übersicht!
Gruss
HEinrich
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#11
danke für die superdastellung.

wir wohnen, ich männlich mit meinen beiden kindern -beide deutsche staatsbürgerschaft- aus erster ehe und meiner jetzigen ehefrau in dänemark. die kindesmutter die in deutschland lebt ist mit mir einen Vergleich bezüglich des kindesunterhaltes im jahre 2003 vor gericht eingegangen. gezahlt hat sie nie was.

die frage wäre jetzt da wir in dänemark wohnen welches unterhaltsgesetz ist anwendbar und kann ich meinen unterhaltsanspruch geltend machen. pfänden bei ihr bringt nichts da sie sich in der privatinsolvenz befindet.

vielleicht hat wer schon erfahrungswerte - würde mich sehr füber einige antworten reuen
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#12
Deutsches Recht. Aber wenn sie in Insolvenz ist, wird das Risiko hoch sein, dass du mehr Energie und Geld reinsteckst wie Unterhalt für die Kinder bekommst.

Wie ist es gekommen, dass die Kinder bei dir sind?
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#13
(11-10-2009, 10:45)p schrieb: Wie ist es gekommen, dass die Kinder bei dir sind?

lange lange ist das her die jüngste ist 7 jahre die lebt seit der geburt bei mir weil die mutter kein interesse an ihr hatte den sohn 9 jahre habe ich 2003 zu mir geholt weil er misshandlungsanzeichen hatte. sorgerecht ist beide und aufenthaltsbestimmungsrecht hab ich da sie mit einen verurteilten untherapierbaren sexualstraftäter zusammenlebt.

was dann kam unzählige gerichtsverfahren und gutachten die nur kosten verursachten, vereinbarungen die nicht eingehalten wurden und dann vor zwei jahren der umzug nach dänemark. hier ist dann ein bischen ruhe eingekehrt.

gruß steffen
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#14
In Dänemark bewegt sich vieles. Hier ein Artikel über die neueste Reform, die morgen in Kraft tritt: https://www.regeringen.dk/nyheder/aftale...ssesystem/

Bei Arne Hofmann gibts jemand, der Teile daraus übersetzt hat: http://genderama.blogspot.de/2018/03/pro...schau.html

"Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen.

Wenn eine 7/7- oder eine 6/8-Regelung beschlossen wird, sind beide Eltern sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt. Hier liegt eine Konfliktmöglichkeit, denn das fordert guten Willen bei beiden Eltern, gleichmäßig Ausgaben für die Kinder zu bezahlen (Kleider, Spielzeug etc.). Wenn die Regelung schiefer als 6/8 ist, dann erhält nur ein Elternteil den Kinderscheck.

Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschung zur Kenntnis genommen, und alle dänischen Interessens-Organisationen, besonders die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss recht zufrieden.
"

Im Originalartikel steht aber noch viel mehr, per Google-Übersetzer gut zu lesen. Unter anderem werden die Fälle in grün (unstrittig), gelb (Unstimmigkeiten) oder rot (Streit) aufgeteilt. Die Quote ist erstaunlich: 60000/30000/7000 Fälle, es gibt also schon von vornherein einen um Grössenordnungen kleineren Prozentsatz strittiger Fälle (in D dreimal je ein Drittel). Solche Zahlen schneiden bitter ein in Deutschland, wo man sagen muss: Unser System versagt vergleichweise nicht nur vollständig, sondern es produziert sogar noch aktiv Katastrophen.

Wie hält man das nur aus? Wohl nur mit extrem viel Arroganz. Der Nachbar im stetig renovierten, wohnlichen Haus und man selber suhlt sich direkt daneben auf einer toxischen, qualmenden Müllkippe und schwafelt noch allen Erntes von der Gefährlichkeit des Wechselmodells fürs Kindeswohl im Bundestag. Offenbar sind deutsche Kinder eine ganz besondere Rasse und dänische Kinder gaaaaanz anders, die halten das aus mit diesem schlimmen Wechselmodell.
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#15
(31-03-2018, 12:43)p__ schrieb: In Dänemark bewegt sich vieles. Hier ein Artikel über die neueste Reform, die morgen in Kraft tritt: https://www.regeringen.dk/nyheder/aftale...ssesystem/
Huh
Wann tritt das neue System in Kraft?

Der Gesetzesentwurf wird im Herbst 2018 vorgelegt, das neue Familienrechtssystem tritt am 1. April 2019 in Kraft. Es muss überwacht werden, ob die Veränderungen im System die gewünschte Wirkung und Qualität haben und ob die Familien auf einfache und kohärente Prozesse treffen. Daher wird das System kontinuierlich überwacht und eine Gesamtbewertung des Systems basierend auf den Erfahrungen der ersten vier Jahre durchgeführt.
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#16
Weiter gehts in Dänemark. Der Fall: Die getrennten Eltern haben gemeinsames Sorgerecht für das dreijährige Kind, das bei der Mutter wohnen soll, der Vater hat ein Umgangsrecht. Die Mutter sabotiert das aber in gewohnter Weise, es gibt Zoff und Ärger. In Dänemark kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, um das Kind zum Umgang abzuholen. Das musste der Vater mehrmals tun.

Und dann passiert es, es geht durch die Instanzen, der oberste Gerichtshof entscheidet schliesslich final: Die Eltern schaffen es nicht, ein Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht. Und zwar der Vater. Denn nur der Vater hat die Fähigkeit, künftige Besuchsregelungen einzuhalten, die Mutter nicht.

Damit ist ein schon seit einem halben Jahrhundert gefordertes Prinzip auch in einem europäischen Land wahr geworden, das in einigen US-Staaten schon länger praktiziert wird: Die Fähigkeit zur Bindungstoleranz wird als wichtige Voraussetzung für Erziehungsfähigkeit anerkannt. Und zwar nicht nur als theoretisches Konstrukt, das die Juristen so hindrehen wie es ihnen passt oder arschteure Gefälligkeitgutachten, sondern nach der tatsächlichen Praxis. Die Mutter hat mit ihrem Verhalten in der Praxis bewiesen, dass sie nicht bindungstolerant ist. Damit betreibt sie einen Missbrauch am Kind und stellt ihre Fähigkeit in Frage, das Kind zu erziehen.

Die Pressemeldung zum Beschluss: https://translate.googleusercontent.com/...X-u8ooZOXA

Einer der Artikel darüber: https://translate.google.de/translate?hl...%2F8317921
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#17
In der Übersetzung steht was von, das die Mutter lange Zeit "grobe sexuelle Belästigung" ausgeübt hatte...ist damit die Umgangsverweigerung gemeint?
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#18
Ja.
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#19
interessante Wortwahl bzw. Definition
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