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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
Sorry, muss nochmal nachfragen: muss wegen H4 Antrag meiner Ex eine Auskunft nach §60 ausfüllen.

1. Muss ich das Formblatt verwenden, oder darf ich das am Rechner formlos aber strukturiert machen?

2. Die wollen Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate haben. Bin aber seit April AU und laut MDK ist Erwerbsfähigkeit stark gefährdet. Krankheitsbedingt ist das Gehalt aus der Vergangenheit nicht maßgebend für die Zukunft. Das ist Fakt und kein Trick meinerseits. Dem JA ggü habe ich deshalb nur das Krankengeld angegeben (Antwort steht noch aus). Titel noch nicht berechnet. Kann ich das dem JC ggü auch so angeben? Wenn nicht, muss ich damit rechnen, dass die Zahlen dann auch beim JA landen?

3. Kann/soll ich dem JC ggü angeben, dass KM notariell auf EU verzichtet hat?

Vielen Dank für Euren Input und viele Grüße.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - von tomtom - 30-11-2016, 11:55

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