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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
#94
(19-09-2016, 23:20)p__ schrieb: Das Geld wird aber nicht sofort abgeführt, du hast noch Zeit für die Umwandlung in ein p-Konto.
Gut, das ist der entscheidende Hinweis. Dann warte ich mal ab.

(19-09-2016, 23:20)p__ schrieb: VKH beantragen, was sonst?
Klar. Der zeitliche Aspekt ist mir nicht ganz klar. Ich verstehe jetzt: sobald Klage JA im Raum steht oder ich eine Klage einreiche, VKH beantragen. Ich nehme an, die wird getrennt pro Streitfall beantragt? Und die wird rechtzeitig entschieden.

(19-09-2016, 23:20)p__ schrieb: Manche klagen früh bei unvollständigen Unterlagen, andere fragen nochmal nach und ermöglichen damit eine Verzögerungstaktik. Das sind aber immer nur Wochen, keine Monate, die du maximal verzögern kannst.
Warte mal ab, was sie ausrechnen. Wenn es sowieso schon wegen des Hauses auf den finanziellen Crash rausläuft, kanns dir egal sein.

Sachlage bei der KU Berechnung ist: ich bin nicht leistungsfähig und eine Prognose wieviel und wann ich wieder arbeiten kann ist unklar. Ich werde deshalb nur den KG Bescheid und alle Abzüge (Hypokredite, Gesundheitskosten) einreichen. Einreichen von Eigentumsverhältnissen hatte ich nicht vor, weil die meiner Meinung nach erst mal nicht relevant sein sollten. Das Formular vom JA geht ja sehr weit. Ob sie deswegen klagen wollen -- lass ich mich überraschen.

Was die Verzögerung angeht: ich frage mich, wie man aufgrund meiner Situation einen Titel für mehrere Jahre ausstellen kann. Es ist absolut unvorhersehbar was kommt, siehe "Krankenkasse droht mit Einstellung KG, wenn keine Reha durchgeführt wird => Verzögerung Wiedereingliederung". Was bei der Begutachtung rauskommt ist auch unklar. Ich dachte aber auch, dass vor Gericht neue/geänderte Sachverhalte eingereicht werden können und geprüft werden müssen. Sinnvoll wäre vielleicht auch ein kurzzeitig befristeter Titel, um nach dieser Zeit neu zu prüfen. Eine Titulierung basierend auf meinen letzten 12 Monatsgehältern wäre absolut unbezahlbar. 

(20-09-2016, 05:50)CheGuevara schrieb: Du solltest deine Wohnsituation unter Kontrolle bringen.
Solange das Haus nicht verkauft ist, wirst du da wohnen. Aber irgendwann gibt's Stress mit Strom und Wasser ... es sei denn, du kannst weiter zahlen.
Du brauchst (zukünftig) eine Wohnung, bei der Du auch Kinder übernachten lassen kannst. Frühzeitig sich darum zu kümmern, war noch nie ein Fehler!
Absolut. Mein Problem ist, dass ich gesundheitlich mit dem Wohnraum eingeschränkt bin. Eine (leider kleine) Eigentumswohnung, aufwändig renoviert, stände bereit. Da kann maximal ein Kind übernachten, aber mehre auf einmal könnte ich gerade auch nicht betreuen. Wenn das gröbste rum ist, möchte ich das Thema größere Wohnung angehen. Hausverkauf hatte ich auch angestrebt, aber scheitert an Einigung mit Ex. Ergo: Zwangsversteigerung forcieren. Vom Hausverkauf wird was über bleiben und ggf. Spekulationssteuer fällig. Deswegen wollte ich so lange wie möglich im Haus bleiben.

Auch wegen der Wohnsituation möchte ich Zeit gewinnen bei der Unterhaltsberechnung.
 
(20-09-2016, 05:50)CheGuevara schrieb: Reha zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre m.E. Ein Fehler- Du hast noch viele Punkte zu klären, Umgang zu stabilisieren.
Auch Zustimmung. Es droht Entzug KG. Bin im Gespräch mit Krankenkasse.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - von tomtom - 20-09-2016, 10:22

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