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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
#43
(13-03-2016, 19:46)p__ schrieb: Mit BKB kam ich nicht klar, weil du unter dem ursprünglichen Punkt 3 keine Frage zum Bedarfskontrollbetrag hattest, der Begriff war in anderen Punkten Fragegegenstand. Es gibt so viele Abkürzungen, die man verwenden kann, dass das auch für andere mitlesende Neulinge eine unnötige Verständnishürde darstellt.

In der Softwareentwicklung gibts ein Pflichtenheft. Es gibt ein Minimum, unterhalb dessen das Endprodukt nicht verwendbar ist. Dann ist es weg und tot. Ziele sind benennbar, auch wenn sich im Verlauf des Projekts herausstellt dass sie nicht gut gesetzt worden sind. Man arbeitet stetig und systematisch auf die Ziele hin, hat Zeitpläne, macht Reviews.... du weisst, was ich meine. Bei einer Trennung mit so vielen schwierigen Faktoren wie bei dir können sich die Ziele durch völlig zufällige Faktoren als komplette Utopien erweisen. Wie in der faq beschrieben bleiben damit nur ganz allgemein gehaltene Ziele, das beschriebene Triumvirat "Kinder, eigene Gesundheit, Geld". In dieser Reihenfolge. "Haus halten" oder "Haus gut verkaufen" oder " wegen Kindesunterhalt nicht in Schulden geraten" sind bereits zu weit gegriffen. Das zerschlägt sich in Sekunden, wenn dem Richter zufällig die hartgekochten Eier vom Frühstück schwer im Magen liegen. Und es ist soooo ungerecht und man hat soooo gut argumentiert. Ist es. Und nutzt dir nichts, das ergibt sich oder nicht. Wichtiger ist die Frage: "Was mache ich, wenn ich in Schulden gerate?" oder "was mache ich, wenn die Mutter weiterhin strikt gegen das Wechselmodell ist?", "Wie belastbar bin ich, wieviel möchte ich mir auf dem Gerichtsweg zumuten?".

Den Kindesunterhalt konntest du anpassen, weil die Gegenseite einverstanden war. Gut. Im Konfliktfall hätte das nicht so laufen müssen.

@p__ Ich will gar nicht vor Gericht, gerade weil nicht klar ist, was dabei rum kommt. Und weil es unnötige Kraft kostet. Gerecht oder ungerecht ist mir auch ziemlich Wurscht. Es ist wie es ist. 

Nochmal: das Gegenszenario wäre, ich wäre ausgezogen, wäre nicht zum Gespräch, hätte mich vielleicht verklagen lassen, so wie es Iglu wohl vorschlägt ... ich schätze, dann stünde ich heute bereits schlechter da.

Verstehe immer noch nicht: ist der Rat, sich keine Gedanken um den Verkauf der Immo zu machen bzw. diesen voranzutreiben? Um das Beispiel SW-Entwicklung zu bringen: auf der PowerPoint kann viel stehen, da macht auch ein Rechtschreibfehler nix aus. Die Wahrheit liegt im Code, der läuft oder auch nicht und ist sehr konkret. Sprich, von den abstrakten Zielen muss man doch konkret ableiten, um konkrete Schritte zu tun.

In #34 habe ich ja beschrieben, was ich vorhabe. Wenn das nicht klappt, muss ich was neues überlegen. Die Frage war halt nach einer Einschätzung zum geplanten Vorgehen. Die Frage, "was mache ich, wenn ich Schulden aufbaue" stellt sich so schnell ja auch nicht -- falls ich nichts unternehme. Mit dem Vermögen auf dem Papier kann Madame und Helfershelfer noch jahrelang schröpfen. Außer ich habe das Vermögen schneller nicht mehr, damit sie nicht mehr davon profitiert. 

Nochmal konkret:

1. würdet Ihr vorschlagen es auf einen Titel ankommen zu lassen, damit klare Verhältnisse herrschen?

2. wenn ich Dich(p__) richtig verstanden habe, dann paßt die Argumentation, dass ich mit KU + EU unterhalb der Bedarfkontrollbeitrag liege und damit eine Anpassung denkbar ist. Habt ihr Erfahrung, ob JA oder Richter den Bedarfskontrollbetrag berücksichtigen.

3. konkrete Frage war auch, ob ich zum Wechselmodell einen formalen Antrag oder ähnliches stellen kann oder soll. Nur auf die Bereitschaft der Mutter zu setzen kann ich vergessen, dann bekomme ich es nicht.

4. Ches konkreter Vorschlag zum Freisetzen der Immo war ja durchaus hilfreich und wenn sich in 4 Wochen abzeichnet, dass ein einvernehmlicher Weg zu nichts führt, dann wird es wohl in die Richtung gehen.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - von tomtom - 13-03-2016, 21:44

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