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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
#17
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[quote='tomtom' pid='173715' dateline='1455050784']
Am GdB arbeite ich seit 5 Monaten. Bin bei 40%, obwohl mein Arzt meint, dass wäre "Schwachsinn".

* auch ein GdB unter 50 % bedeutet bringt einen marginalen Steuerfreibetrag
* die ersten GdB Bescheide werden zumeist unter 50% ausgestellt
* wenn du einen GdB unter 50 % erhalten hast legst du Widerspruch ein, dann forderst du die zur GdB Festlegung herangezogenen Unterlagen an(dir steht gesetzlich allerdings nur die Einsichtnahme, Abschrift, eigene Fotografie zu)
* des weiteren beantragst du dann sofort eine Gleichstellung mit 50 % (geht ab 30%)
* den Widerspruch begründest du nach dem du SELBER in den Gutachterrichtlinien entsprechend deiner Befunde nach geschaut hast welchen GdB sie dir zusprechen müssten
* in dem Widerspruchschreiben gibst du auch an, daß du einen Gleichstellungsantrag gestellt hast (das hilft zwar theoretisch nicht, macht aber eine guten Eindruck 

Farge:
EU Rente: bin grad mit GdB, Krankheit und Scheidung am Limit, deswegen bin ich in dem Thema nicht drin. Würde auch gerne den Job, notfalls reduziert, gerne weitermachen (solange ich in D bleibe). Geht das konform mit EU-Rente? Also 50% Rente, 50% Job entsprechend Leistungsfähigkeit z.B.?

Antwort:
* neben voller EU Rente (Betrag siehe letzter jährlicher Rentenbescheinigung) darfst du max < 3h pro Tag arbeiten
* neben halber EU Rente (Betrag siehe letzter jährlicher Rentenbescheinigung) darfst du max  <6 h pro Tag arbeiten

Es gibt auch irgend welche maximale Beträge die du pro Monat nicht überschreiten darfst ohne das dein monatlicher EU Rentenzahlbetrag nicht gekürzt wird (den Betrag hab ich aber jetzt nicht im Kopf)

Frage:
Kann ich EU Rente beantragen, solange weiterarbeiten und dann durchfechten? Ich rechne mit einem weiteren Kampf gegen Bund deutscher Rente über mehrere Monate bis Jahre.

Antwort:
Ja, klar. Kannst du machen. Aber besser ist es wohl dich krank schreiben zu lassen. Weil wenn du z.B. von 40 auf z.B. 30 h pro Woche gehst beweist du nach meiner Ansicht das du mind. 6 h pro Tag arbeiten kannst und somit ( in diesem Beispiel) gar nicht den Kriterien einer EU Rente entsprichst. Wenn du allerdings einfach so kürzer arbeitest wird dir das Familiengericht wohl unterstellen nicht krank zu sein und nur dein Gehalt und somit deinen Unterhalt drücken zu wollen.

Frage:
Und jetzt zum Interessanten, weil für mich neu: ja, ich habe eine BAV. Die steht bei 35T€ Kapital. Verstehe ich das richtig: wenn ich die jetzt in eine Einmalzahlung zum Bezugszeitpunkt umwandle (muss erst prüfen ob möglich), dann würde die BAV nächstes Jahr zum Scheidungszeitpunkt nicht in den Versorgungsausgleich fallen? Wäre zu schön, um wahr zu sein.

Antwort:
"Ausgleichsfähig beim Versorgungsausgleich sind nur die Altersvorsorge Formen, die später auch tatsächlich eine Rente an den Anspruchsberechtigten zahlen. Es muss also zwingend eine Rente aus der Versicherung resultieren, daher ist beispielsweise eine Lebensversicherung mit Renten- oder Kapitalwahlrecht erst dann für den Versorgungsausgleich heranzuziehen, wenn sich der Versicherungsnehmer für die Rentenzahlung entschieden hat. Auch darf der Vertrag anstatt einer monatlichen Rente keine Einmalzahlung vorsehen."
Quelle: http://www.unterhalt.net/scheidung/verso...leich.html

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG: Keine Einbeziehung eines Anrechts aus einer privaten nicht unter das Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes unterfallenden privaten Rentenversicherung nach Ausübung des Kapitalwahlrechts.
...
Diese Teilungsordnung gilt für Lebensversicherungen, die dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung oder bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) unterliegen.
...
- private Altersversorgung in Form von- privaten Altersrentenversicherungen, soweit nicht zum Ehezeitende bereits ein Kapitalwahlrecht ausgeübt wurde
Quelle: https://openjur.de/u/284676.html

Wenn deine Versicherung dir mitteilen sollte das du das Wahlrecht erst ab dem Jahr xy ausüben kannst. Dann übe das Wahlrecht jetzt mit Wirkung des durch die Versicherung angegebenen Jahres xy aus :-)) Diese Wahl der Umwandlung von monatlicher Rentenzahlung kann man zumeist nach der Ausübung der Wahl der Einmalzahlung später nicht wieder in eine monatliche Auszahlung umwandeln. Aber es ist besser später etwas (anderweitig absetzbare) Steuern (z.B. Sondertilgung für Haus aus Gründen der Altersvorsorge) zu zahlen als die Kohle der geldgeilen Alten in den Rachen zu werden.

[Bild: 9e6ed0b6f1153cac3811a9822a4a8462.jpg]
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - von Bruno - 10-02-2016, 03:08

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