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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
#16
Holla die Waldfee,

das hört sich interessant an ... s.u.

(09-02-2016, 22:05)Bruno schrieb: Wenn du einen Rentenbescheid über EU Rente hättest hättest du theoretisch schwarz auf weiss nicht länger als 3 h am Tag arbeiten gehen zu können. Dementsprechend sollte bei der Unterhaltsbemessung eigentlich nur von deiner EU Rente und maximal einem eventuellen fiktiven in den 3h / pro Tag erzielbaren Gehalt ergeben.

Bitte denke auch daran, dass dir als Schwerbehinderte ein steuerlicher Freibetrag und nach SGB noch ein Mehrbedarfsfreibetrag (160 € ?) zu steht. Bitte verfolge daher die Erzeugung entsprechender Papiere.

ALso, pronto die EU Rente und einen GdB Grad formlos beantragen. Begründen kannst du das noch Monate später. Das gilt bei Bewilligung ab dem Tag der (z.B. formlosen) Antragsstellung.

Solltest du eine betriebliche Altersversorgung haben mit monatlicher Rentenzahlung haben wandle diese doch in eine Einmalzahlung um. Betriebliche Rentenversicherungen mit Einmalzahlung unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich. :-)

Am GdB arbeite ich seit 5 Monaten. Bin bei 40%, obwohl mein Arzt meint, dass wäre "Schwachsinn". Geht wohl ins Klageverfahren. Ärztlich habe ich eine Bescheinigung von 60% Leistungsfähigkeit. Werde in TZ gehen, die etwas drüber liegt. Weiß aber nicht, ob das reicht um aus der 12-Monatsregelung zum TU rauszukommen.

Wie schon anderweitig geschrieben, konnte erst mal eine Einigung ohne Titel mit Madame aushandeln auf Basis der reduzierten Arbeitszeit (allerdings dann doch mit einem kleinen Zuschlag). 

EU Rente: bin grad mit GdB, Krankheit und Scheidung am Limit, deswegen bin ich in dem Thema nicht drin. Würde auch gerne den Job, notfalls reduziert, gerne weitermachen (solange ich in D bleibe). Geht das konform mit EU-Rente? Also 50% Rente, 50% Job entsprechend Leistungsfähigkeit z.B.?

Kann ich EU Rente beantragen, solange weiterarbeiten und dann durchfechten? Ich rechne mit einem weiteren Kampf gegen Bund deutscher Rente über mehrere Monate bis Jahre.

Und jetzt zum Interessanten, weil für mich neu: ja, ich habe eine BAV. Die steht bei 35T€ Kapital. Verstehe ich das richtig: wenn ich die jetzt in eine Einmalzahlung zum Bezugszeitpunkt umwandle (muss erst prüfen ob möglich), dann würde die BAV nächstes Jahr zum Scheidungszeitpunkt nicht in den Versorgungsausgleich fallen? Wäre zu schön, um wahr zu sein.

Viele Grüße
tomtom
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RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - von tomtom - 09-02-2016, 22:46

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