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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
#51
@p__

Ja klar, Scheidung geht nur vor Gericht. Ich meinte, dass ich mich nicht vor Gericht streiten möchte. Best case, gütliche Einigung, inkl. Kapitalisierung Immo, Scheidungsantrag durch einen / ihren Anwalt. Notfalls, nicht im Verbundverfahren. Falls Immo + ZA Ausgleichszahlung nicht vor Scheidung stattfinden.

2. Bedarfskontrollbetrag, da geht es mir hauptsächlich um die jetzige Situation, d.h. Einkommen nach 40h (Entgelt oder Lohnfortzahlung).

3. 50/50 -- ok, streit möchte ich darüber aktuell nicht. Dachte, ich könnte es vielleicht irgendwo (JA?) "anmelden / beantragen", damit es nicht nur ein Gespräch zwischen EX und mir war -- und im Falle, dass alles etwas glimpflicher abläuft, später daran anknüpfen. Faktisch sieht es so aus, dass diese 50:50 möglich wären solange wird das Haus noch haben. Danach müsste ich erst neue Möglichkeiten schaffen, falls die Vorraussetzungen überhaupt passen. Also, kein Handlungsbedarf, habe verstanden.

(13-03-2016, 23:07)CheGuevara schrieb: Die Alte trachtet Dir so lange nach dem Leben und reitet dich immer weiter rein, solange die RIsikoLebensversicherung läuft.

Hab sie als Begünstigte rausgenommen und ihr das gesagt ;-) Kündigen wollte ich nicht, falls mir doch was passiert, dann bekommt die Kohle eine verlässliche Person, die es irgendwann mal an Exe vorbei den dann volljährigen Kindern geben kann.

Nur über die Betriebliche Absicherung würde es sich noch lohnen. Da kann ich sie erst nach Scheidung rausnehmen, weil der Ehegatte automatisch Begünstigter ist.  Angry
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#52
1. Das will jeder. Immer. Trotzdem gibts bei rund 50% der Trennungen mit Kindern gewaltig Streit, davon bleibt auch später die Hälfte hochstrittig. Wege, die Quote zu senken, sind ebenso Roulette.

2. Wenn du die 40 Stunden zugrunde legst, steigen die Chancen, dass auch der Bedarfskontrollbetrag berücksichtigt wird. Aber was gewinnst du damit, wenn du absehbar keine 40 Stunden mehr arbeiten kannst? Nur das Recht, ein paar Monate länger viel Geld zu verbrennen.

3. Nein, das müssen die Eltern vereinbaren. Oder ein Richter beschliessen. Das Jugednamt kann und darf nur beraten. Wenn die merken, dass ein Elternteil stark dagegen ist, sagen die "Tut uns leid, da können wir nichts machen. Einigen Sie sich oder gehen Sie vor Gericht".
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#53
Zu 2. das stimmt, viel wäre nicht gewonnen, außer sie akzeptiert es auch für die Stundenreduktion. Dann hätte ich auf ein Jahr hin mehr.

Wieso ich drauf gekommen bin: ich hatte ihr relativ viel für Unterhalt geboten. Weil ich damals noch keine konkrete Einkommenszahlen für 2015 hatte und mehrere Sonderzahlungen übers Jahr hinweg habe, musste ich einen Faktor auf das Monatsgehalt annehmen. Für das Netto ebenso geschätzt. Ende Februar habe ich die Lohnsteuerbescheinigung 2015 bekommen und festgestellt, dass ich 300 p.m. zu hoch angesetzt hatte. Blöd, ich weiß. Jetzt wollte ich nochmal mit ihr sprechen und beim Kontrollieren der Zahlen ist eben auch der Kontrollbetrag aufgefallen.

Mein Ansatz war und ist, über ausreichende Zahlung auf Kuschelkurs zu gehen, bis Immo geregelt ist. Deswegen ja auch die Arbeitsaufnahme. Ohne Moos nix los. Klar gibts ne Sollbruchstelle, wenn sie es sich in ein paar Monaten anders überlegt.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#54
Mag ja sein, dass es sich tatsächlich lohnt, Konsens zu praktizieren. Meine persönliche Erfahrung dazu ist negativ!

Nur Zeit verlorenen und unnötige Gedanken gemacht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#55
Ja, ich bin mir auch nicht sicher, ob es gut geht. Aktuell schon, aber das liegt auch daran, dass wir noch zusammenwohnen und beide unsere Ruhe wollen und froh sind, wenn wir uns nicht mehr sehen. Die Zeit nach Auszug wird spannend, weil sie dann auf irgendwelche Ideen kommen kann, wenn ihr langweilig ist.

4 Jahre sind aber heftig. Ist die Scheidung noch nicht durch?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#56
Scheidung ist erledigt, Rest noch offen!
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(Donovan)
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#57
Beginn der Ehekrise im Herbst 2009, Trennungsdatum Mai 2010, rechtskräftige Scheidung Oktober 2014, Zwangsversteigerung der Immobilie Februar 2016.

So lief mein Fall.

Und eines ist gewiß vor deutschen Gerichten: als Mann hast du keine Chance.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#58
(13-03-2016, 23:49)CheGuevara schrieb: Nur Zeit verlorenen und unnötige Gedanken gemacht.

Deshalb beides gleichzeitig! Ich habe auch brav an einem Konsens zum Unterhalt mitgearbeitet, aber gleichzeitig vom ersten Tag an Restgeld gesichert und Lebensweichen umgestellt. Wäre ein tragbarer Konsens zustandegekommen, hätte das nicht geschadet. Passiert es nicht, hat man keine Zeit und Möglichkeiten verschenkt.

Lange Scheidungsvorgänge sind Folge von Strittigkeit. Auch wenn man sich über 90% der Dinge einig ist, aber an einer Sache rumzickt, immer wieder nachlegt, kann man die Scheidung leicht und lange verzögern.
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#59
(13-03-2016, 22:16)tomtom schrieb: Soweit kann ich gar nicht reduzieren. Oder was willste bei €420 Einnahmen Exe an TU verlangen?

Ach so, das hatte ich nicht richtig verstanden.

Weil Exe nicht mehr arbeiten und nicht mehr verdienen will, gehst eben Du jetzt wieder Vollzeit arbeiten. Klar doch.


Wie kommst Du eigentlich auf das schmale Brett, dass sich deine Exe noch irgendwas von dir abhandeln lässt? Deine Exe ist in der denkbar besten Position: was wird passieren, wenn sie einfach gar nichts tut?

Sie wird ein Dach über dem Kopf und ein festes Einkommen im Monat haben, ihre Kinder bei sich und ansonsten in der übrigen Zeit kreuz und quer durch die ganze Republik .ögeln. Sie geht keinerlei Risiko ein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#60
So, darüber geschlafen und sacken lassen. Schreib noch was dazu ... im Grunde habt ihr ja Recht.

(14-03-2016, 09:25)Austriake schrieb: Beginn der Ehekrise im Herbst 2009, Trennungsdatum Mai 2010, rechtskräftige Scheidung Oktober 2014, Zwangsversteigerung der Immobilie Februar 2016.

So lief mein Fall.

Und eines ist gewiß vor deutschen Gerichten: als Mann hast du keine Chance.

ad 1. deshalb möchte ich ja versuchen, den Hausverkauf mit Zuckerstückchen zu beschleunigen. 6 Jahre bis Kapitalisierung => definitiver Untergang weil vermutlich so weit verschuldet, dass kaum Kohle über bleibt.

ad 2. deshalb möchte ich ihr eine gütliche Einigung schmackhaft machen. Selbst ihre RÄtin sagt ihr, dass Streit nur unnötig Geld kostet. Das wäre dann ja bei den Anwälten anstatt bei ihr. Soweit kann sie noch rechnen.

@p__ so war auch mein Gedanke: zweigleisig fahren. Nach der Info von gestern bin ich mir nicht mehr sicher. Geraten wurde mir ja so schnell wie möglich Fakten zu schaffen. Und ja: kann sein, dass es mit zweigleisig fahren schief geht.
Einige Peanuts habe ich letztes Jahr schon gesichert. Aber nichts wovon man mittelfristig zehren kann.

(14-03-2016, 10:08)Austriake schrieb: Weil Exe nicht mehr arbeiten und nicht mehr verdienen will, gehst eben Du jetzt wieder Vollzeit arbeiten. Klar doch.

Wie kommst Du eigentlich auf das schmale Brett, dass sich deine Exe noch irgendwas von dir abhandeln lässt? Deine Exe ist in der denkbar besten Position: was wird passieren, wenn sie einfach gar nichts tut?

Sie wird ein Dach über dem Kopf und ein festes Einkommen im Monat haben, ihre Kinder bei sich und ansonsten in der übrigen Zeit kreuz und quer durch die ganze Republik .ögeln. Sie geht keinerlei Risiko ein.

Nein, ich gehe arbeiten, weil ich sonst in der aktuellen Situation sofort und komplett in die Verschuldung gelaufen wäre. Mit Konsequenzen für meinen Restbestand am Haus.

Was passiert, wenn sie nichts tut? Gute Frage und springender Punkt, dann Plan B, wie von Dir skizziert. So war prinzipiell meine Idee: erst versuchen einvernehmlich zu beschleunigen und wenn das nicht klappt wegen Streit oder Verzögerungstaktik, dann Daumen drücken und A*** lecken -- selber nichts mehr treiben, Einkommen runter, Zwangsversteigerung forcieren (soweit das eben geht), mit der ganzen Sch*** nix mehr zu tun zu haben und meine Ruhe zu suchen. Mit allen Nebenwirkungen wie Titel, Schulden, Geldverlust, Jobverlust, ... was immer da kommen mag. Im Managerssprech: win-win anpeilen und auf lose-lose umschwenken.

Klar, schmaler Grat. Ob sie sich was abhandeln lässt ist so ne Frage (deswegen ist ja auch Plan B ein muß), aber:

* die Aussicht vielleicht, dass ich auf lose-lose umschwenke zum Beispiel. Sie traut mir schon zu, dass ich den Karren in den Dreck setze. 

* Oder das sie ihre Ruhe will, ist nicht sehr streßresistent. Sie hat inzwischen z.B. gar keine Ambitionen im Haus zu bleiben und bereits eine Wohnung gemietet. Drohender Zahlungsausfall ist kein schönes Szenario für sie. 

* Die Unsicherheit durch meine Krankheit. Sie juckt es zwar nicht wie es mir geht, kann aber nach dem letzten Jahr schon einschätzen, dass ich nicht auf eine erfundene Krankheit setze. Ich meine, ca. 20 Arztbesuche, 3 Infusionstherapien, 115 Krankheitstage sprechen für sich. Und alles hat vor der "offiziellen" Ehekrise angefangen. Dazu noch Arztberichte aus den letzten 5 Jahren.

* Kohle: aus dem Haus bekommt sie ja auch nen Batzen, den sie für ihr neues Leben einsetzen kann. Umgekehrt: Zugewinnausgleich. Je mehr ich in die Schulden fahre (während der Trennungszeit) umso mehr darf sie sich daran beteiligen. Ich schreib später noch was dazu.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#61
@tomtom:

Also die Geschichte mit dem Hausverkauf würde ich als Erstes angehen. Mach ihr schmackhaft daß sie ja vom Erlös auch die Hälfte bekommt. Das macht alle Frauen gierig und sie wird sich darauf einlassen, mit dem Ziel vor Augen bald an viel Geld zu kommen. Solange die Hälfte des Geldes aus dem Hausverkauf noch nicht auf Deinem Konto ist würde ich gute Miene zum bösen Spiel machen. Nach Abschluß des Verkaufs musst Du dann deinen Erlösanteil vor Zugriff Dritter in Sicherheit bringen und kannst anschließend entsprechend aktueller Situation weitermachen.

Einen Käufer für die Immobilie sollte bei den momentan niedrigen Kreditzinsen schnell zu finden sein. Eine Versteigerung dauert mit allem drum und dran mindestens sechs Monate....

Gruß vom Zahlmeister
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#62
Puh, schätze ihr hattet Recht mit vielen Dingen. V.a. auch Austriake, dass ich im KG hätte bleiben sollen, um Druck aufzubauen. Mein Anwalt hatte halt auch in den Gesprächen immer klar gesagt, dass meine Erkrankung irrelevant wäre, der Unterhalt auf Basis der letzten 12 Monate berechnet und notfalls mein Eigentum gepfändet würde.

Habe mich jetzt mal mit Plan B auseinandergesetzt: Arbeitsversuch geht schief, ich bekomme in absehbarer Zeit KG. Da blick ich dann gar nicht mehr durch, was auf mich zukommen würde. Folgende Eckdaten:

Einkommen KG: 2260€ (auf Basis 32h wäre es entsprechend niedriger)
Unterhalt: -800€ (irgendwas zwischen 0€ und 1500€ nach Laune des Richters)
Hypo Haus: -440€
Hypo ETW: -316€
Hausgeld ETW: -246€
Fixkosten Haus: -300€ (Unterhaltskosten, Grundsteuer, Versicherungen)
Vers.Kosten: -150€ (BU, RLV, RSV)
-------------------------------------------------
8€

Immodaten:

* Doppelhaushälfte, 2 Hypokredite gemeinsam, einer auf meine Frau, beide im Grundbuch, offener Kreditbetrag ca. 1/5.
* Eigentumswohnung 1 Kredit auf mich, 100% beliehen, Abgesichert über das Haus, d.h. nur ich stehe im Grundbuch (keine Bank, keine Ex), Wohnung aktuell im Sanierungszustand, nicht vermietbar. Harz IV sicher (36qm).

Was mache ich denn in so einer Situation? Im Endeffekt hatten mich diese Zahlen zur Arbeitsaufnahme getrieben (zusammen mit den Aussagen meines früheren Anwaltes).

Dass ich grundsätzlich im Eimer bin, ist mir klar. Deswegen habe ich gestern ja so die Arbeitsaufnahme verteidigt.

Unbedingt zu vermeiden wäre ein Zwangsverkauf der ETW, Grund: sie würde bzw. wird für mich behindertengerecht umgebaut. Mietwohnungen wären keine Alternative (egal ob das ein Richter akzeptiert oder nicht, es ist für mich leider Fakt).

P.S. @Zahlmeister: Danke für den Zuspruch, das war mein Gedanke. Käufer zu finden ist kein Problem. Die Hütte wäre unter der Hand schnell weg. Hier gibt es quasi keine Häuser auf dem Markt und viele liquide Interessenten. Problem ist eher, den Zugewinnausgleich an den Hausverkauf zu binden, weil sonst u.U. Madame das Geld wegschafft und damit keinen ZA zahlen muss.
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#63
Hallo Zusammen,

kurzes Update: wie schon geschrieben, hat kurz gedauert, aber im Endeffekt bin ich froh, dass so klare Rückmeldung von Euch kam. Sorry, wenn ich das nicht gleich so angenommen habe. Das war eigentlich schon die Hauptbotschaft der Nachricht ;-)

Also: Madame ist letzte Woche ausgezogen, Arbeitsversuch ist Mitte März gescheitert bis auf nicht absehbare Zeit. Wiedereinstieg wenn nur über Wiedereingliederung, d.h. im Krankenstand.

Unterhaltszahlungen werden damit demnächst extrem knapp werden für Madame. Im April fliege ich aus der Lohnfortzahlung. Aber das war weniger der Hintergrund für das Scheitern des Arbeitsversuches. Es ging einfach nicht in dem Umfang. Habe auch mental umgeschalten: wie von p__ vorgeschlagen habe ich mich von den Klein-Klein Rechnungen verabschiedet und kümmere mich erst mal um meine Gesundheit. Schaue, dass ich Fixkosten weiter extrem runterfahre, Konto ggf schnell auf P ändern kann. Fühlt sich irgendwie relaxter an.

Hatte heute eine Beratung bei einem neuen Anwalt. Termin bereits im März ausgemacht. Seine erste Frage damals am Telefon: warum arbeiten Sie noch? Gespräch heute mit Ihm war auch OK. Als ich ihm von den außerehelichen Eskapaden meiner Ex während der Ehe erzählt habe, war seine Antwort: "Ich hätte Mandaten, die hätten gesagt, der Schl...pe zahl ich keinen Cent." Er meinte auch, hätte ich schneller reagiert, hätten wir evtl. eine Absenkung des TU erreichen können. Er fand das Verhalten meiner Ex sehr krass. Die ersten beide Anwälte hatten weder meine Krankheit noch das Verhalten meiner Ex als möglichen
verwertbaren Punkt gesehen.

Nächste Schritte: nächste Woche steht ein weiterer Termin mit Ex und ihrer RÄttin an, zwecks aktueller Unterhaltssituation (anstehendes Krankengeld), Hausverkauf, Umgangsregelung und anderer Dinge.
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#64
Hi TomTom,

danke für dein Update. Ich finde es liest sich sehr gut. Je mehr diesen Weg gehen, umso eher wird sich hier etwas ändern.
Wie ich finde hörst DU dich auch gesünder an, denn um deine Kinder und dich geht es hierbei in erster Linie.
Der neue Anwalt scheint gut zu sein!
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#65
(06-04-2016, 00:19)tomtom schrieb: Die ersten beide Anwälte hatten weder meine Krankheit noch das Verhalten meiner Ex als möglichen verwertbaren Punkt gesehen.

Die Exeneskapaden sind es auch nicht, die Krankheit schon eher. Ein Anwalt ist nicht deswegen gut, weil er das sagt, was der Mandant gerne hören will. In den kommenden Verhandlungen mit der Gegenseite glaube ich aber nicht, dass das Thema Krankheit schon etwas bewirkt. So wie du bisher gehandelt hast, fährt die Gegendeite noch auf (nicht ganz zu Unrecht) dem Trip, dass da einiges zu holen wären und deshalb wenig Einsicht zeigen. Wenn, dann kommt das immer erst nach der Leerpfändung samt Vermögensauskunft. Hoffentlich läuft es anders für dich.

Die Vorbereitung auf den Auftritt vor Gericht sollte nach wie vor den Schwerpunkt bilden.
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#66
Hi p__,

was ich an der Aussage des Anwaltes OK fand war, dass ich eigentlich nur die Lage sachlich geschildert habe und er mit den Antworten in der Form kam. Ich war ja durch die ersten beiden schon reseted und habe die Themen schon als nicht verwertbar abgetan.

Leider ist auch noch viel zu holen, dass ist ja mein Problem. Ich baue so eventuell Schulden auf, die ich dann mit meinem Erlösteil begleichen muss. Den Erlösteil könnte ich aber aufgrund Krankheit und notwendiger Reduktion oder Erwerbslosigkeit anderweitig brauchen.

Was das Gericht angeht: irgendwelche Vorschläge oder Hinweise?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#67
Ziel vor Gericht muss sein, keine Einkommensfiktionen entstehen zu lassen, sondern die realen Verhältnisse als Grundlage für Unterhalt zu machen. Die realen Verhältnisse fussen auf deinen eingeschränkten und von der Krankheit bestimmten Verhältnissen. Also muss diese Krankheit und ihre Folgen auf dein Einkommen fundiert präsentiert werden. Ich denke aber, das weiss auch dein Anwalt.

Wie läufts denn mit dem Umgang? Hast du noch das Ziel, für ein Kind ein Wechselmodell zu praktizieren?
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#68
Ja OK, das ist ist soweit klar. Anwalt sagt, in meinem Fall muss das zu erwartende Einkommen Grundlage für Unterhaltsberechnung sein. Das versuche ich jetzt im ersten Anlauf außergerichtlich mit ihr zu klären. Mal schauen, wie die beiden darauf reagieren. Im Endeffekt habe ich auch schon für Feb-April "zu viel" bezahlt, weil ich noch von meinem letzten Jahresgehalt ausgegangen bin. Ich habe zwar noch volle Lohnfortzahlung bekommen, aber auch dummerweise die Sonderzahlungen eingepreist, die ich dieses Jahr aus dem Krankengeld heraus nicht bekommen werde.

(06-04-2016, 12:13)p__ schrieb: Wie läufts denn mit dem Umgang? Hast du noch das Ziel, für ein Kind ein Wechselmodell zu praktizieren?

Wir haben noch keine Regelung. Ist auch erst die erste Woche. Die Große hat mich schon zweimal besucht und will Mittwochs regelmäßig kommen. Die Kleine hat sich auch schon für morgen angemeldet. Also keine Anzeichen einer Blockierung. Wir müssen aber noch eine Regel finden. Problematisch ist, dass ich drei Kinder auf einmal aufgrund meines Gesundheitszustandes nicht packe. 

Wechselmodell schließt die Ex kategorisch aus -- wegen des Geldes. Sagt sie auch so. Für eine würde ich das schon hinbekommen.
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#69
Könnte mir vorstellen, dass Madame vielleicht kurz- bis mittelfristig titulieren möchte, wenn sie begreift, dass ich im KG bin und was das für den Unterhalt bedeutet. Sehe da aus gewissen Aktionen Rauch am Horizont.

Lohnt es sich den Weg zu gehen, einen Titel in Eigenregie beim Notar in Höhe Unterhaltsvorschuss und befristet aufzusetzen? Der Ratschlag wird ja manchmal im Forum gegeben.
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#70
Hallo,

nach Gesprächen mit dem eigenen und gegnerischen Anwalt Fragen zur FAQ:

1. in der FAQ wird empfohlen, einen freiwilligen Titel beim Notar über den "unstrittigen" Teil abzuschließen, um damit die Streitkosten zu senken. Mein Anwalt meinte, wenn dieser Titel einseitig vom Schuldner beauftragt und von der Gegenseite geklagt wird, dann beläuft sich der gerichtliche Streitwert auf den vollen dann titulierten Unterhalt und nicht nur auf die Differenz zwischen eigen titulierten und gerichtlich titulierten. Es wäre nur anders, wenn zunächst ein von beiden Seiten akzeptierter Titel vorliegt und dieser geändert würde?!

2. Gegnerische Anwältin hat zum weiteren Vorgehen vorgeschlagen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit OK) aufzusetzen und im Zuge mit dieser vom JU einen Titel zum KU erstellen zu lassen. Entsprechend FAQ habe ich entgegnet, dass damit eine Änderung für mich nicht mehr so einfach durchgeführt werden kann. Sie meinte doch. Was ist denn der Unterschied zwischen §239 und §240?

3. Gegnerische Anwältin meinte Titel beim Notar sei teurer als beim JA. In der FAQ steht, dass auch beim Notar nur Schreibgebühren anfallen?
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#71
1. Kommt drauf an. bei dynamisch / statisch ist z.B. der Streitwert der volle Jahresunterhalt.
2. §239 FamFG: "Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen." sowie weitere Voraussetzungen. §240 FamFG: Keine Voraussetzungen.
3. Ja, er ist teurer, nämlich rund 20 EUR Schreibgebühren statt 0 EUR. Wenn die Anwältin weitere Kosten sieht, sollte sie mal die Grundlagen ihres Jobs lernen.
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#72
ad 2: soweit verstanden. Ist eine Änderung nach §240 an einen Zeitraum gebunden? Verstehe den Gesetzestext nicht. Beispiel: Titel wird erstellt, kann dann z.B. 13 Monate später nach §240 eine Änderung beantragt werden? Und: soll der Titel deswegen besser beim Notar erstellt werden?

ad 3: ist eigentlich eine bekannte und kundige hier im Umkreis, deswegen weiß ich, warum sie das sagt.
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#73
2. Das steht drin. Es gibt keine Zeitbeschränkung. Abs. 2 enthält zwar Fristen, aber nur für die Gültigkeit einer Abänderung. Das sind alles Details, die eigentlich Basis-Handwerk von Anwälten sind, aber ihnen selber nichts einbringen, also werden sie vergessen, ignoriert oder verschwiegen. Das sagt viel über diesen Berufsstand aus. Über solche Sachverhalte die Hilfesuchenden zu informieren ist Grund für die Existenz der Trennungsfaq. Ansonsten scheint in diesem Land keiner wirklich für die Väter da zu sein.

3. Dann sollte sie die Kostenordnung kennen. Typisch ist, dass Unkenntnis und Irrtümer immer zu Lasten des hilfesuchenden Vaters gehen, nie zu seinen Gunsten.  Eine Rechnung über die Schreibgebühren hat noch nie ein Notar vergessen, aber mehr kassieren als erlaubt wollen immer Viele. Früher vermutete ich Zufälle, heute sehe ich nur eine Heerschar von verlogenem Juristenpack. Ausnahmen sollen erst einmal beweisen, dass sie welche sind. Ich wünsche dir, dass deine Anwältin eine ist.
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#74
Spiele auf Zeit und mache alles allenfalls halb so schnell wie sonst.

Wenn klar ist, dass Du bis auf Weiteres im Krankengeldbezug bist und womöglich der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, den du vorlegst und ablehnst, dann kapiert zumindest der Richter, dass die Situation sehr ernst ist!
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#75
(12-04-2016, 18:28)tomtom schrieb: Mein Anwalt meinte, wenn dieser Titel einseitig vom Schuldner beauftragt und von der Gegenseite geklagt wird, dann beläuft sich der gerichtliche Streitwert auf den vollen dann titulierten Unterhalt und nicht nur auf die Differenz zwischen eigen titulierten und gerichtlich titulierten. Es wäre nur anders, wenn zunächst ein von beiden Seiten akzeptierter Titel vorliegt und dieser geändert würde?!

Das könnte durchaus richtig sein. Die Mutter meines Kindes hatte damals bim Jugendamt auf ihr Betreiben hin einen Titel unterschrieben, der 20€ unter dem lag, was sie hätte zahlen müssen. Das JA rief mich darauf hin an und fragte, ob ich den Titel annehme. Hab ich nicht gemacht. In der Verhandlung legte sie das Ding auf den Richtertisch, hat den aber nicht interessiert. Streitwert war dann die gesamte Summe.

Es ging hierbei um Mindestunterhalt.
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