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Gutachten
#4
Was ist hiermit: (?)

Auf jeden Fall Hinweis auf OLG Hamm Beschluss vom 03.11.1998 7 UF 270/98: Gutachter muss auch im Einzelnen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen eingehen, da es hier und für ggf. zukünftige Auseinandersetzungen massgeblich drauf ankommt. Ggf. auch durch Glaubwürdigkeitsbegutachtung bzw. Methoden hieraus.
Darauf bestehen, dass mindestens ins Protokoll aufgenommen wird, dass ich dieses angeregt habe, wenn Richterin es nicht aufgreift. In diesem Fall direkt zum OLG?

Verweis auf FamFG § 30 (3): „Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden, wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will und die Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird.“


Irgendwo gibt es auch ein höheres Urteil, dass Parteigutachten zu berücksichtigen sind?
Irgendwo steht auch, dass die Nichtteilnahme an einem Gutachten einem nicht negativ ausgelegt werdend darf.
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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Gutachten - von ecila - 17-01-2016, 23:31
RE: Gutachten - von p__ - 18-01-2016, 00:27
RE: Gutachten - von Zala - 18-01-2016, 00:58
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