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Sonderbedarf/Mehrbedarf Unterhalt
#1
Ich bin ja ein hoffnungsloser Mangelfall, aber im Netz finde ich nichts hilfreiches, wie und ob überhaupt Sonderbedarfe/Mehrbedarfe bei Mangelfällen zum Tragen kommen. Wahrscheinlich liegt es bei
Mangelfällen auf der Hand, so daß man darüber nicht mal etwas im Netz veröffentlichen muß, aber ich hätte es
gerne erklärt bekommen. Grund ist, daß ich neuerdings aufgefordert werde, mich an Klassenfahrten hälftig zu beteiligen.
Die Beträge werden immer grösser und 80 % meiner Orgelpfeifen sind eingeschult. Da kommt einiges zusammen und ich
möchte einigermaßen schlüssig vortragen daß eine freiwillige Beteiligung meinerseits eine reiner Ausdruck des guten Willens ist und sich eine Quotelung mangels Masse erübrigt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
Abgesehen davon, dass Schulausflüge kein Sonderbedarf sind, wird für Sonder/Mehrbedarf der höhere angemessene Selbstbehalt zugrundegelegt, also nicht einmal der niedrigere notwendige Selbstbehalt. Damit bist du auch nicht leistungsfähig. Und selbst wenn der notwendige Selbstbehalt zugrunde gelegt werden würde: Der ist auch erreicht. Ende Gelände.

Somit gibt es drei starke Schranken gegen die Forderung. Das dürfte der Gegenseite auch klar sein. Trotzdem so frech zu fordern zeugt von einer ausgesprochenen Chuzpe. Gib dem nicht nach. Es war ein Fehler, das mal getan zu haben, das macht es jetzt viel schwerer "Nein" zu sagen. Wenn du dir für einen Schulausflug was aus den Rippen schneiden willst, gib dem Kind besser einen kleinen Bargeldschein mit, damit es sich ein Eis und eine Limo kaufen kann.
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#3
(13-01-2016, 10:45)Sixteen Tons schrieb: mich an Klassenfahrten hälftig zu beteiligen.

Ein Blck ins SGB II:
Zitat:Die monatliche Regelleistung ist für den laufenden Unterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen für
  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

  • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie

  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen erbracht werden.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#4
Danke, P.

Danke für den Hinweis, Karlma. Die KM hat nix davon, die hat einen neuen Sponsor. Ob und unter welcher Prämisse das auch für Umgangspapas gelten kann, ist gerade vor dem LSG Essen in Klärung. Über den Fall hatte ich hier im Forum ja schon berichtet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Du kannst die Forderung ja erst einmal ablehnen weil sie vom Unterhaltsrecht nicht gedeckt ist, aber gleichzeitig versuchen sie auf das SGB abzubiegen. Ziemlich firm bist du ja :-)
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#6
Ergänzend zu den Hinweisen von Karlma:
Eine Berechtigung für Leistungen für bestimmte Bedarf u.a. auch Klassenfahrten kann auch dann vorliegen, wenn ansonsten keine Hilfebedüftigkeit der mütterlichen Kühlschrankgemeinschaft besteht. Ggfs. ist die Kommune zuständig.

Ansonsten gibts auch noch eine vierte Schranke: mit den Forderungen zu Sonder-/Mehrbedarf muss der Fordernde mit der Forderung auch zugleich über seine Einkommensverhältnisse Auskunft geben, damit Haftungsquote errechnet werden könnte. Das dürfte nicht erfolgt sein (!?!) und womöglich ist die Forderung auch nur mündlich, also übliches penetrantes Stalking (!?!).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
So schmal betucht ist der Next von Ex dann in unserem Fall auch wieder nicht, das die BG das nicht stemmen könnte.
(13-01-2016, 16:29)sorglos schrieb: nur mündlich, also übliches penetrantes Stalking  (!?!).

Ja. Das genau ist es. KM ist über die Voraussetzungen für solche Forderungen da auch gar nicht im Bild, bzw. hat ihr eigenes Weltbild und ansonsten geht es eben über die emotionale Schiene. Und weil ich da nun einen Punkt drunter machen möchte, will ich das anstehende Gespräch etwas vorbereiten.
Zufällig hatte ich auch gerade heute einen Anruf, weil KM einen zeitlichen Engpaß überbrücken muss, da der Kindergarten zum Wochenende hin früher schliesst. Dafür sollte ich mir dann Urlaub nehmen, so mal eben mit einem Tag vorheriger Ankündigung.
Beendet wurde das Telefonat dann von ihr mit "Dann mache ich es eben mal wieder alleine."
Ich könnte ja jemanden aus der Familie zur Abholung in den Kindergarten hinschicken, aber die dürfen ja alle nicht, das würde ich nicht mal mehr
vorschlagen. Schade, daß das nur in vielen anderen Familien funktioniert.

Und wenn Next die Ex dann planmässig im Sommer ehelicht, dann wird es noch richtig heiter, denn dann kommt er auch in Sachen Auskunft mit ins Boot, früher
oder später.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#8
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen erbracht werden.




Zieh Ihnen die Hosen aus. Das steht dem Kind zu. Zum anderen wollen Väter, Väter sein.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#9
Also nach meinem Gespräch heute mit der KM ist mir klar, das sie mal wieder keine Lust hat, nach anderen Geldquellen für
Klassenfahrten zu forschen. Ich hatte ihr da ein paar Alternative aufgezeigt, aber das wurde alles verneint. Gäbe es dort alles nicht.
Keine Fonds in Fördervereinen, kein SGBII usw. etc., pp.
Da kann man dem Alten noch immer leichter die moralische Garotte anlegen. Als ich kurz von meinem Selbstbehalt faselte, wurde dagegen argumentiert, daß Klassenfahrten im normalen Unterhalt nicht drin wären und auch die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 deutlich gestiegen wären. Sie könnte mich auch auffordern, den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Ich meinte, daß das eine tolle Idee wäre, liege ich doch faktisch seit Januar 2014 mit 60 Euro unter dem seit dem 1. Januar 2014 geltendem Selbstbehalt von 1080 Euro. Ich hätte die Unterlagen schon fertig da liegen und wir könnten das sofort machen. Kurzes Stutzen ihrerseits, und dann wurde das Thema Klassenfahrten sang- und klanglos von ihr vertagt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#10
(17-01-2016, 23:02)Sixteen Tons schrieb: Kurzes Stutzen ihrerseits, und dann wurde das Thema Klassenfahrten sang- und klanglos von ihr vertagt.

dank Kraft des erzwungenen fraulichen Vertrauens in deine umtriebigen intelektuellen Fähigkeiten vom einfältigen Kurs abgeschüttelt Big Grin
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#11
Und täglich grüßt das Murmeltier.
Ich möchte mich "bitte" hälftig an den Fahrtkosten zur Abschlußfahrt der ältesten Tochter beteiligen. Ein dreistelliger Betrag. Dabei unterschwellig hinterhergeschoben, das andere Tochter zwei bei mir wohl häufiger dehydrieren würde und ich darauf achten sollte, das sie ausreichend trinkt. Also versuchen wir es mal über ein schlechtes Gewissen.

Heute noch einmal eine Instruktionsmail, ich möchte am nächsten Umgangswochenende "bitte" das Geld mitbringen.
Leider bin ich in letzter Zeit oft etwas dehydriert und daher vergesslich. Auf die Reaktion bin ich schon gespannt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
Sie versuchts halt immer wieder. Ist wie im Unterhaltsrecht. Da muss doch Geld rauskommen, wenn nicht dann wurde nur nicht kräftig oder lange genug draufgehaut.
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#13
So eine Forderung hatte ich exakt einmal. Madame schickte auch ne Mail mit.... soll ich das etwa wie alles alleine Bezahlen...???
Ich lass mir die Mail durch und schrieb dann zurück: Da Sie ja das alleinige Sorgerecht wollte und ich bei Gericht dann sagte, dass Sie es haben kann, meinte ich nur: Du bist ALLEINE Sorgeberechtigt, dann halte Dich daraun und Sorge. Ich gab noch den kleinen Tip, dass in der Mail der Schule etwas für einen Found für "arme" Stand und da kann Sie sich ja dann doch hin wenden.
Ferner, aber da habe ich es etwas leichter (mit dem NEIN zu Sagen), da die Kinder ja nix von mir wollen, warum dann mehr Geld? LOL ;-)
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#14
(23-09-2016, 14:50)fragender schrieb: So eine Forderung hatte ich exakt einmal. Madame schickte auch ne Mail mit.... soll ich das etwa wie alles alleine Bezahlen...???
Ich lass mir die Mail durch und schrieb dann zurück: Da Sie ja das alleinige Sorgerecht wollte und ich bei Gericht dann sagte, dass Sie es haben kann, meinte ich nur: Du bist ALLEINE Sorgeberechtigt, dann halte Dich daraun und Sorge. )

Naja, das kann man mit diesem Fall nicht so recht vergleichen. Ich habe ja das gemeinsame Sorgerrecht. Aber unterhaltsrechtlich ist das
eh' unbeachtlich ob Sorgerrecht oder nicht.

Jedenfalls wurde ich heute darauf angesprochen, als ich die Kinder vom Wocheneende zurück brachte. Wie das mit den der Anzahlung für die Klassenfahrt wäre? Ich meinte, ich weiß nicht, wie das wäre, denn ich habe das Geld nicht. Dann würde man mir das vorschießen und ich könnte es im neuen Jahr bezahlen. Da meinte ich, das ich wohl auch dann kein Geld dafür hätte.
Ich müsste doch aber die Hälfte dazu bezahlen, das wäre nicht mit dem Unterhalt abgedeckt. Steht sogar so im Gesetz. Habe ich gefragt, ob ich die Stelle im Gesetz mal sehen könnte, wo das steht. Da entgleisten dann plötzlich Gesichtszüge und ich bekam nur noch zu hören:
"Dann gehe ich morgen zum Anwalt, dann hast du übermorgen Post und dann kannst du nachlesen, wo das steht."
Dann fiel die Haustür zu. Dann freue ich mich mal auf schöne, frische Post vom Anwalt. Vielleicht können wir dieses mal ja auch mal meine
Umgangskosten berücksichtigen.

Eine Minute später erschient der Ex vor der Tür und versuchte es noch mal ganz freundschaftlich. Er meinte, ich könnte das ja vielleicht damit querfinanzieren, indem ich mit den Kindern weniger am Wochenende unternehmen würde. Das kostet ja auch alles Geld. Die Kinder würden sich auch beschweren daß Papa so viel mit ihnen unternimmt und mit Mama und ihm nicht.
Da entgleisten mir dann mal für eine Milisekunde ganz kurz etwas die Gesichtszüge.
Ob ich die Kinder stattdessen am Wochenende 3 Tage vor dem Fernseher parken solle, wollte ich von ihm wissen? Nein, so wäre das auch nicht gemeint. Wie ist es denn dann gemeint? Ich wüßte schon, wie es gemeint wäre.
Ich hörte ihm noch ein paar Minuten zu, um festzustellen, das er, selbst unterhaltspflichtig, außer ein paar Halbwahrheiten im Unterhaltsrecht, nicht viel darüber wußte. Daß er z. B. sozialrechtlich für seine Patchworkfamilie voll haftet, weiß er z. B. gar nicht.
Dann habe ich angeregt, das Gespräch zu vertagen, da ich noch einen Termin hatte und bin gegangen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Das bringt nichts, schon das Gespräch war zu viel. Da kann man nur verlieren und schüttet für nix und wieder nix Adrenalin aus. Ich wäre mit einem "schreib mir ne eMail" einfach gegangen. Nach Jahren mit immer wieder erwiesenem Unverständnis sollte man sich gar nicht erst auf Haustürdiskussionen einlassen.

Der Dame und ihrem Lover ist ja offenbar nicht mal bewusst, dass du Aufstocker bist. Und auch nicht, dass sie nur wiederholen, was längst als unzulässig erwiesen ist. Die kennen nur "Geld her", der Rest ist denen scheissegal. Und so egal sollten dir auch ihre Ansichten sein, dass du sie gar nicht erst anhörst. Verschwende deine Zeit nicht mit Ignoranten.
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