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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG
#8
(09-12-2015, 23:54)Sixteen Tons schrieb: Aber wieso bist du leistungsunfähig? Kannst du nicht mit ALG1 aufstocken um den Titel zu bedienen?
Es gibt noch nicht mal einen Titel, dafür aber gemeinsame Schulden mit der Kindesmutter die noch nciht mal gerichtlich geklärt sind Verfahren läuft da noch, sie hat UVG beantragt weil derzeit nur 58 € Unterhalt fließen nach berechnungen meines Anwalts, selbst mit Aufstockung minus Selbstbehalt käme man auf wenns hochkommt 47 €, die Sache ist komplizierter als es scheint.

Und ich kann auch kein Wohngeld beantragen weil ich nicht ohne Nachweis Mindestunterhalt angeben kann um überhaupt Wohngeld zu erhalten.

Ich komme mit ach und Krach wenn man qualitativ selektiert auf 20 Bewerbungen pro Monat mal mehr mal weniger, die sowieso meist per Mail weggehaen die Bundesagentur gegen Arbeit zahlt sowieso nix dazu, und die geben sich imit dieser quote derzeit auch zufrieden.
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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:05
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:30
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:43
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 10-12-2015, 00:01

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