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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG
#5
(09-12-2015, 23:40)JonDon schrieb: Lass dich da nicht irren. Fordern können Sie viel, erhalten können Sie nichts.

Mir kams auch so vor dass die Dame beim Jugendamt am telefon keine Ahnung hatte, sie meinte nur dass es Väter gibt die sich schon seit 5 Jahren drücken und man doch hier nicht das Geld vom Staat aus dem Fenster wirft wenn man nicht muss (na wenn das mal überall in Deutschland so wäre Big Grin)
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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:05
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:30
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:43
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 10-12-2015, 00:01

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