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Bekomme keinen neuen Personalausweis ohne die Unterschrift meiner Ex!!!
#1
Klingt komisch ist aber so...

ich bin italienischer Staatsbürger und damit fängt mein Problem an.
Das Italienische Gesetz schreibt vor, dass wenn ein Kind in Spiel steht, der oder die Partner/in des jeweiligen eine
Unterschrift für die Ausstellung des eigenen Personalausweises verlangt.

Wer das nicht glaubt, kann gerne unter Punkt 4 hier nachlesen:
http://www.consolato-onorario-brema.de/p...weise.html
-Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, Einwilligungserklärung des zweiten Elternteils sowie Kopie des gültigen Identitätsausweises;

hier auch nochmal schön zum lesen:
https://kortissimo.wordpress.com/2013/12...kein-pass/
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4350...-aber.html


Wie ihr sicher auch vermuten könnt, werde ich diese einfache Unterschrift + Identitätsnachweis von meiner EX nicht bekommen.
Unser Kontakt war nie so der beste... aber das beruht auf Gegenseitigkeit.

Falls sich hier Italienische Leidensgenossen befinde, wäre ich sehr dankbar für jeden Ratschlag.
Für weitere Hilfen und Vorgehensweisen evtl. alternativen um an einen Pass zu kommen nehme ich ebenfalls dankend an.

Gruss euer Italiener Smile


Angehängte Dateien
.pdf   dichiarazione_assenso_2.pdf (Größe: 17,22 KB / Downloads: 0)
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#2
In Deutschland wäre der übliche Weg Richtung Gericht. Dort entweder die Ersetzung der Unterschrift durch Beschluss oder das Erzwingen der Unterschrift einklagen. Es muss auch in Italien Möglichkeiten geben, die Unterschriftspflicht irgendwie ausser Kraft zu setzen, sonst würden alle zerstrittenen Expaare im Land festsitzen, nur weil der/die Ex aus Bosheit alle Unterschriften verweigert.
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#3
Hallo erst mal.

in Italien gilt die Regelung wie du mir so ich dir (zumindest im privaten Sinne).. da dies für beide Seiten gilt.
Das heisst wenn meine Ex einen Pass haben möchte oder mein Kind, bedarf es ebenfalls meine Unterschrift.

Nun habe ich das Problem das meine Ex fein aus der Sache raus ist, da sie deutsche ist ebenso meine Tochter also kann das Italienische recht nicht greifen.

Da ich seit einiger Zeit nicht Zahle, denk ich nicht das ich gerade die besten Chancen vor Gericht hätte.
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#4
Was die Ex ist, ist egal wenns um ihre Unterschrift geht. Ob Unterhalt ein legitimer Grund wäre, die Unterschrift zu verweigern, weiss ich nicht, bezweifle as aber. Laut Deinen Links geht es darum, dass Eltern mit Kindern nicht einfach abhauen. Dir wird also gar nichts anderes übrigbleiben, eine der beiden Möglichkeiten zu probieren:

- du einigst dich mit der Ex, so dass sie die Unterschrift leistet
- du umgehst oder erzwingst die Unterschrift mit Hilfe des Rechtswesens.

Und Vorsicht, die italienische Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthalt in Italien schützt dich nicht vor anderem Ärger, z.B. Unterhaltspflichtverletzung oder den vergleichbaren Tatbeständen in italienischem Recht.
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#5
Mach ihr ein Angebot, das sie nicht ablehnen kann.

Unterschrift als Voraussetzung für das Weiterzahlen von Unterhalt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Weiterzahlen von nix :-) ?
"Da ich seit einiger Zeit nicht Zahle"
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#7
Nun ja, wenn Exe seinen Antrag auf Personaldokument unetrschreibt, hat sie seine Adresse und seinen Aufenthaltsort. Und damit kann die Maschinerie in Gang gesetzt werden.
Zahlen wird er dann sowieso müssen, Italien gehört meines Wissens zu den Ländern, wo durchgepfändet werden kann. Dann kann er es auch als "freiwillige Leistung" anbieten.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Ja, wie ihr sieht schliesst sich der Kreis.. das ganze Spiel wieder on vorne...

wie kann man diesen Wahnsinn beenden???
So was sollte man vor dem obersten Gericht für Menschenrechte vorbringen.. von wegen Gleichberechtigung...
Das Kind wird einen entzogen, keine Chance dagegen zu klagen da bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden können.. wie geregeltes Einkommen, festen Wohnsitz, ach ja und dann muss man auch ein Sonderzimmer aufbringen wenn man sein Kind ab und an Wochenends bei sich haben will... Nur die wenigsten können sich das Leisten..
und sicher hat ManN ein Anspruch auf umgangsrecht... nur wer bezahlt den Anwalt, und hat Zeit und nerv zwischen den ganzen Schikanen, das durchzustehen...

Dann kann ich nach Antragsstellung gleich wieder weiter wandern.... ach ja, geht nicht da kein PASS :/
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#9
PS: muss man Unterhalt rückwirkend nachzahlen, auch wenn das Kind bereits Volljährig ist?
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#10
Falls dein Nachtrennungsmodell darauf beruht, in Italien abzutauchen um dem Unterhalt zu entgehen, dann hat diese Vorgehenweise ohnehin ein Verfallsdatum. Wenn die dich wollen, kriegen sie dich auch. Das Einwohnermeldeamt in Italien ist da nur der erste Schritt. Danach gehts weiter mit Art. 51 Abs. 2b EuUnthVO, die darin genannte Behörde wurde auch in Italien geschaffen. Haben sie dich, dann kann schon seit 2011 direkt auch in Italien aus deutschen Titeln vollstreckt werden.

In solchen Ländern ist man am Besten wie in Deutschland zwar bekannt, aber offiziell unpfändbar mittellos. Aus dieser Postion heraus wäre es auch kein Problem, die Passunterschrift zu erzwingen.

Wenn ein Titel für den Unterhalt bestand, sind Schulden daraus noch lange nach der Volljährigkeit pfändbar. Wenn du ohne Anschrift gegangen bist, sogar *sehr* lange. Dann war der Unterhaltspflichtige an der Vollstreckung gehindert und du kannst nochmal 30 Jahre warten.
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#11
Ich bin bereits vor einigen Jahren abgetaucht und es besteht ein Unterhaltstitel. Meine frage ist, können die selbst nach 10 Jahren das Geld rückwirkend einfordern?

Gruss
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#12
Ja, können sie und werden sie auch machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(12-11-2015, 15:21)dermitderexstanzt schrieb: Ich bin bereits vor einigen Jahren abgetaucht ...
Gruss

Hörensagen:
Hab mal gehört, daß es in UK keinerlei Ausweispflicht (ID Card oder Pass) oder Meldebehörden gibt. Das liegt im Schengenraum.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#14
Deswegen empfiehlt Dino ja auch in seinem Leitfaden für Unterhaltspreller, mit einem nagelneuen, zehn Jahre gültigen Paß zu gehen.
Hab ich gemacht und sogar noch einen Zweit-Paß mitgenommen, der auch noch fünf Jahre Gültigkeit hat.

Das erspart unglaublich viel Stress und Ärger.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Du unterliegst da einem grundlegenden Irrtum, dermitderexstanzt. Es wird überhaupt kein Geld rückwirkend von dir eingefordert. Die Schulden hast du längst, die sind bereits entstanden, Monat für Monat mehr. Es sind keine Forderungen für die Vergangenheit, sondern bestehende Schulden, für die man dich jederzeit und sofort pfänden könnte, wenn man das ernsthaft versucht.

In der Konstellation wird das ab Volljährigkeit noch 30 Jahre lang so sein. Abtauchen in der EU ist nicht gerade eine gute Strategie, um Unterhaltsschulden zu entkommen. Das zieht viel mehr dauerhafte Probleme nach sich wie nur ein fehlender Reisepass.
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#16
Ja, nur leider habe ich Onkel Dino etwas zu Spät gefunden....
demnach läuft nun mein Pass in 4 Monaten ab... zumindest hat er ein Paar gute Jahre gedient Big Grin

ist es wirklich so in UK? weder Meldepflicht noch Pass erforderlich??
Muss der Pass nicht gültig sein bei der Einreise??

Hallo p__ Aber wenn nix zu holen ist, was wollen die pfänden?? können die mich nach Deutschland ausliefern nur weil es wirtschaftlich hier nicht so dolle ist? Was diese Schulden anbelangt, beziehen diese sich nur auf die Vorleistungen die der Staat geleistet hat oder das was mein Kind theorätisch von mir bekommen hätte durch das fiktive errechnet einkommen das ich hätte haben können durch mein Beruf + Nebenjob für das Wohle der Fau / hust .... Kind meinte ich..
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#17
Wo ist dann das Problem? Wenn du nicht pfändbar bist, machts auch nichts wenn man weiss wo du bist.

Deine Schulden bemessen sich nach dem, was im Titel steht. Dass da gemäss §1613 Abs. 2 Nr. 2b BGB sogar noch was obendrauf kommen kann, ist dann auch egal.
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#18
Gut, soweit verstanden... aber was ist mit Auslieferung , man liest immer wieder was im Netz... das kann doch unmöglich mit nicht beglichenen Unterhaltsschulden zusammenhängen oder?
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#19
Auslieferung? Wozu? Die kannst mit diesem Unterhaltstitel in ganz Europa jahrzehntelang gepfändet werden. Für dich interessiert sich niemand, nur für dein Bestes, nämlich dein Geld.
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#20
(12-11-2015, 16:14)dermitderexstanzt schrieb: Gut, soweit verstanden... aber was ist mit Auslieferung , man liest immer wieder was im Netz... das kann doch unmöglich mit nicht beglichenen Unterhaltsschulden zusammenhängen oder?

Wegen ein paar Unterhaltsschulden wird niemand ausgeliefert. Wie sollte das auch gehen?

Der Staat Italien müsste hierzu einen Haftbefehl gegen dich erlassen. Auf welcher Grundlage? Wurdest du vor einem Strafgericht angeklagt und verurteilt? Nein? Dann existiert auch kein Haftbefehl. Eventuell hat dich jemand in Deutschland nach dem § 170 StGB angezeigt, aber in Abwesenheit kann man dich nicht verurteilt haben - also gibt es auch da keinen Haftbefehl.

Wenn es also keinen Haftbefehl gibt, kann dich auch gegen deinen Willen niemand festsetzen und anderswo hin deportieren. Maximal kann man dich freundlich bitten, nach Deutschland zurück zu kommen.

Wie "p" schon sagte: wichtig ist es, pfändungsfest zu sein. Wenn man bei dir nichts pfänden kann, dann ist auch nichts zu befürchten. Du darfst eben nichts eigenes besitzen, noch nicht mal eine Kreditkarte im Geldbeutel haben.

Irgendwann, wenn es das Schicksal so will, kannst Du eventuell mal einen Deal mit der Exe machen: vollstreckbaren Titel gegen Bares...sie gibt dir den Titel, du zahlst ihr was dafür. Wenn sie sich auf diesen Deal nicht einlassen will, hat sie weiterhin ein wertloses Stück Papier im Schrank liegen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
allein der Gedanke meinen Aufenthaltsort bekannt zu geben.... bekomme ich schon Kopfschmerzen... hab seit Jahren eine Briefkastenphobie...
Mein jetziges Problem ist mein Pass der in wenigen Monaten abläuft...
ohne den kann ich nicht mehr ausreisen/ einreisen.

Die EX lässt sich auf kein "Deal" ein, ich bekomme immer als Antwort "du kannst es mit meiner Anwältin klären"
Sie ist der Meinung das ich bestraft werden muss für das was ich getan habe ( ein normales leben zu führen).
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#22
Pässe kann man auch verlieren, hab ich mal gehört -
geh zur Behörde und mach möglichst wenig Wind.
Danach suchst du dir - mit neuem Pass - einen ruhigen Platz zum Leben.
Hasta la Vista, Baby...
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#23
(12-11-2015, 15:46)dermitderexstanzt schrieb: .... demnach läuft nun mein Pass in 4 Monaten ab... zumindest hat er ein Paar gute Jahre gedient Big Grin

ist es wirklich so in UK? weder Meldepflicht noch Pass erforderlich??
Muss der Pass nicht gültig sein bei der Einreise?? ...

Fuer UK reicht Personalausweis oder Pass, bis zu 1 Jahr abgelaufen geht nach EU Recht. Wenn laenger abgelaufen, liegt es an der Kulanz der Grenzbehoerden. Versuche es mit dem Bus ueber Calais. War mal mit einer Dame aus Hannover im Bus, deren Pass war schon 3 Jahre abgelaufen, und sowohl der franzoesische Grenzer als auch britische Entry Clearance Officer haben durchgelassen.

Einmal in UK und dort im Job kannst Du eine EEA1 Residence Card beantragen, 5 Jahre gueltig. Home Offer braucht ca 1 Monat diese auszustellen, kostet 65 Pfund. Arbeitsbestaetigung, Lohnabrechnung plus Ausweiskopie erforderlich. Wegen Job hast Du dann eine Social Security Number und bis damit fuer die Behoerden gemeldet.
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#24
Hallo suppenkasper

ich kann ohne Unterschrift von der Ex auch keinen neuen beantragen.. die hilft es mir auch relativ wenige meinen Pass zu verlieren..

@MAHATU
UK klingt bis jetzt auch interessant .. wobei ich eher die wärmere Klimazone bevorzuge.
gibt es hierzu Erfahrungsberichte oder Empfehlungen?
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#25
[quote='dermitderexstanzt' pid='170614' dateline='1447340909']

ich kann ohne Unterschrift von der Ex auch keinen neuen beantragen.. die hilft es mir auch relativ wenige meinen Pass zu verlieren..

Das wäre zu prüfen, ob das tatsächlich so ist, auch bei Verlust - denn du beantragst ja nicht wegen Ablauf etc.
Probiers doch einfach, was hast du zu verlieren? Oder ruf dort an und stell dich doof.
Auf dem Silbertablett wird dir keiner einen neuen Ausweis servieren.
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