31-07-2016, 17:40
Ich fasse auch noch mal zusammen.
In Bezug auf das Threadthema hat sich nach der Reform nichts geändert, weil das BMAS für diese Vorschläge medial ausgebuht wurde.
In dem Ministerium arbeitet man aber weiterhin an "anderen Lösungen".
§ 21 Abs. 6 SGB II regelt übrigens nur die Behandlung der Fahrtkosten zur Umgangswahrnehmung.
Die nicht weniger wichtige Regelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft ist nicht gesetzliches, sondern Richterrecht.
Hier noch mal die immer noch gültige Rechtslage seit April, bzw. Januar 2011.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1432/
Im Grunde genommen hat das BMAS mit der Reform einige Entscheidungen des Bundessozialgerichtes, die positiv für die Leistungsberechtigten waren, einfach umgangen. Z. B. bei den nun verlängerten Regressansprüchen.
In Bezug auf das Threadthema hat sich nach der Reform nichts geändert, weil das BMAS für diese Vorschläge medial ausgebuht wurde.
In dem Ministerium arbeitet man aber weiterhin an "anderen Lösungen".
§ 21 Abs. 6 SGB II regelt übrigens nur die Behandlung der Fahrtkosten zur Umgangswahrnehmung.
Die nicht weniger wichtige Regelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft ist nicht gesetzliches, sondern Richterrecht.
Hier noch mal die immer noch gültige Rechtslage seit April, bzw. Januar 2011.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1432/
Im Grunde genommen hat das BMAS mit der Reform einige Entscheidungen des Bundessozialgerichtes, die positiv für die Leistungsberechtigten waren, einfach umgangen. Z. B. bei den nun verlängerten Regressansprüchen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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