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Umgangskinder werden abgetrieben / SGBII von SPD/CDU
#10
(27-10-2015, 16:25)sorglos schrieb: Deinen Optimismus teile ich nicht. Wenn das Kind nicht mehr zur BG des "Alleinstehenden" gehört, hat es auch keinen Wohnungbedarf bei diesem....

Das steht aber so nicht in der gesetzlichen Regelung. Sie ist m. E. von dem §7 SGB II losgelöst und es wird nirgendwo dort die "Bedarfsgemeinschaft" erwähnt. Es ist ein Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils, nicht der Anspruch der Kinder. Das war schon immer so und kann auch in den relevanten Urteilen dazu nachgelesen werden. Es geht dort um erhöhten Wohnraumbedarf und den haben mitunter auch Behinderte. Aber in den Gemeinden, wo eine solche Satzung fehlt, wird wahrscheinlich sowieso ein Sozialgericht interpretieren müssen, an wieviel Fläche und an welchen Kostenrahmen der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang gedacht haben könnte.

@Raid:

Den Mehrbedarf muß der Mehrkindfamilienvater erst mal wieder einklagen, wie CheGuevara schon richtig feststellte. Natürlich wollte von den Referenten des BMAS niemand eine "Alternative" für die umgangsberechtigten Eltern dazu mitregeln. Man will doch weg von Kosten und Aufwand. Wer bekämpft denn schon Feuer mit Benzin?
Auf die Schicksale dahinter kommt es aber nicht an.

Die Mehrbedarfe des umgangsberechtigten Elternteils sind in §21 Abs. 6 SGB II geregelt, wie z. B. Fahrtkosten. Das ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 entstanden. Damals gab es so eine Regelung nur für den Rechtskreis des SGB XII (§73), für Sozialhilfeempfänger. Das BVerfG hatte damals angeregt, eine entsprechende Regelung im SGB II, für erwerbsfähige Hilfebedürftige, zu installieren. Das wäre dann in der Zukunft der Anknüpfungspunkt im zweiten Sozialgesetzbuch für einen Mehrbedarf des umgangsberechtigten und umgangsverpflichteten Elternteils, soweit es um existenzsichernde Leistungen für die Kinder geht. Ob das Kind in der (dann nicht mehr existenten) temporären BG kein Einkommen hat oder sonst und anderswo einkommenslos ist, spielt im Faktizitätsprinzip des SGB II keine Rolle.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Umgangskinder werden abgetrieben / SGBII von SPD/CDU - von the notorious iglu - 10-11-2015, 17:14
RE: Umgangskinder werden abgetrieben / SGBII von SPD/CDU - von the notorious iglu - 10-11-2015, 20:52
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