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Umgangskinder werden abgetrieben / SGBII von SPD/CDU
#8
(27-10-2015, 13:56)raid schrieb: Wie soll nun aber das Problem des zus. Kostenaufwands während des Umgangs behoben werden? Oder [..] Hier bleibt dann eigentlich nur noch die Möglichkeit eines Mehrbedarfs.

Das hat das LSG NDS-Bremen jedenfalls im Juni 2014 in L 15 AS 61/13 B ER noch so erkannt:

Zitat:Allerdings stellt die Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB n.F. in der Auslegung der Familiengerichte (vgl. BGH, Urt. v. 23. Februar 2005, Az. Xll ZR 56/02, Rdnr. 11 bei juris) sowohl ein Recht jedes Elternteils, als auch zugleich eine aus dem Umgangsrecht des Kindes folgende Verpflichtung dar, Der Senat hat deshalb auch erwogen, ob die Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Kindes, die die Ausübung des Umgangsrechts erfordern, nicht gleichermaßen als Bedarf des Kindes wie des umgangsberechtigten und -verpflichteten Elternteils aufgefasst werden können und daher als besonderer Bedarf des Elternteils zu Leistungen nach § 21 Abs. 6 SGB ll an dieses führen können, wenn die grundrechtliche Gewährleistung des Umgangs auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann, weil das Kind über anrechenbares, ihm in der temporären Bedarfsgemeinschaft jedoch nicht zugängliches Einkommen verfügt. Eine solche Lösung könnte indessen nur als letzte Möglichkeit für eine grundrechtskonforme Anwendung des SGB ll in Betracht gezogen werden, weil sie dem Vorrang des aus der temporären Bedarfsgemeinschaft folgenden Sozialgeldanspruchs der Kinder widerspräche (vgl. BSG, Urt. v. 02.07.2009, Az. B 14 AS 75/08 R. Rdnr. 14 f. bei juris; BSG, Urt. v. 12. Juni 2013, Az. B 14 AS 50/12 R, Rdnr. 17 bei juris)


Da es ja demnächst laut BMAS keine zeitweisen Bedarfsgemeinschaften mehr geben wird, spricht also dem letzten Satz dieses Zitates nach nichts dagegen, als "ausgesperrter" Umgangselternteil dann notfalls eine solche sozialgerichtliche Entscheidung einzufordern, wie sie hier der 15. Senat des LSG NDS-Bremen erwogen hat.

Immerhin. Den §22b SGB II haben sie uns scheinbar gelassen. Also sind die erhöhten Wohnkosten noch nicht ganz abgeschrieben.

@Gualterius: Es geht um die Abschaffung der bisherigen sozialrechtlichen Regelungen für "Umgangskinder", wie sie hier 2011 mal eingeführt worden sind:

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1432/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Umgangskinder werden abgetrieben / SGBII von SPD/CDU - von zeitgenosse - 27-10-2015, 18:51
RE: Umgangskinder werden abgetrieben / SGBII von SPD/CDU - von the notorious iglu - 10-11-2015, 17:14
RE: Umgangskinder werden abgetrieben / SGBII von SPD/CDU - von the notorious iglu - 10-11-2015, 20:52
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