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Rechtskraft der Düsseldorfer Tabelle, war: Die neuen Unterhaltsleitlinien
#1
Einigen Vollpfosten ist ohnehin entgangen das die Tabelle eine Richtlinie ist!

Und hat als solche keine Gesetzeskraft, geschickte Anwälte wissen das zu nutzen.

Der für Unterhaltspflichtige zu berücksichtigende Selbstbehalt wird ab sofort erhöht. Der Kinderunterhalt hingegen kann (wird 100%) aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung, frühestens im Laufe des kommenden Jahres steigen.

Ansonsten Danke an @p das er sich die Mühe macht die Spitzfindigkeiten sichtbar zu machen!
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#2
Den geschickten Anwalt will ich sehen, der was anderes als die DDT in einem URTEIL durch drückt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
(13-08-2015, 19:06)Antragsgegner schrieb: Den geschickten Anwalt will ich sehen, der was anderes als die DDT in einem URTEIL durch drückt.

Du, die meisten Richter sind vom Stamm Nimm, je mehr zu holen ist, also das bereinigte Einkommen, umso höher fallen die Unterhaltsurteile/Forderungen aus.

Es fallen noch immer zu viele Väter und Männer blauäugig in die Unterhaltsfalle, was nicht verwundert weil wir alle seit Jahrzehnten erzogen wurden das Maximum an Lohn zu erzielen. Das Reihenhaus, das neue Auto usw. usf., wer so lebt darf sich nicht wundern wenn er alles verliert.

Dabei wird unser Grundrecht auf Beteiligung an der Erziehung der gemeinsamen Kinder gerne mit Füßen getreten, auch das ist bekannt.

Jene Väter die sich ausschliesslich um Umgang bemühen, zahlen auch weniger, zuweilen auch gar keinen Barunterhalt.

Hierzu gibt es seit Jahren hunderte von Threads und Beiträgen wie man das bewerkstelligen kann. Leider ist das eine Minderheit unter den Männern und Vätern.

Raus aus der Tretmühle und rein in die Erziehung, sollen doch die Frauen, so wie sie es fordern rein in die gutbezahlten Jobs und die Konsummühle.
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#4
Zeig mir ein Fall wo ein Mann per Urteil weniger zahlen muss wegen Umgang!

KU fällt erst bei 50/50 weg. Bei 51/49 darf man VOLL zahlen!
Und selbst 50/50 ist nach neuester BGH-Rechtssprechung kein Garant mehr das KU weg fällt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
(14-08-2015, 06:23)Antragsgegner schrieb: Zeig mir ein Fall wo ein Mann per Urteil weniger zahlen muss wegen Umgang!

KU fällt erst bei 50/50 weg. Bei 51/49 darf man VOLL zahlen!
Und selbst 50/50 ist nach neuester BGH-Rechtssprechung kein Garant mehr das KU weg fällt.

Du hast es nicht verstanden, wie die meisten es leider nicht verstehen. Als Mann/Vater in Trennung oder Scheidung musst du dich völlig Asynchron verhalten.

Du willst Väter? Da wäre Ibykus und viele weitere die Umgang haben und nichts oder nur KU unter/oder maximal Stufe 1 zahlen müssen und gute Umgangszeiten haben.

Selbst zahle ich unter Stufe 1 bei mindestens 70/30 Umgang und bekomme mehr zurück durch Aufstockung. Ich arbeite entspannt bei 37,5 Std./Woche in einem 08/15 Job.

Es geht auch weniger um das verweigern von Unterhalt, da bin ich kein Freund von, sondern um die "Weiterreichung" an die Verursacher der Schieflage - die BRD! Vor allem geht es uns um Kontakt zu den Kindern um unser Recht auf Teilhabe an der Erziehung, an der Entwicklung der Kinder, an Zeit mit den Kindern.
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#6
Also zahlt ihr weniger als Mangelfall - nicht wegen Umgang!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#7
(14-08-2015, 10:03)Antragsgegner schrieb: Also zahlt ihr weniger als Mangelfall - nicht wegen Umgang!

Ja und Nein. Zuerst, du musst jeden Vater, jeden Mann als Einzelfall betrachten.

Dann muss der betroffene Vater/Mann entscheiden was er möchte?

Wir betrachten keine Tabellen wie die DDT, wir bemühen uns um Umgang und kämpfen in vielen Fällen wie die Löwen darum, sehr oft mit Erfolg.

Bei dem erwirtschaften von Geld verhalten wir uns eben Asynchron. Wink Auch muss man Umgang und Barunterhalt als zwei grundverschiedene Verfahren ansehen.

Würde ich wie früher ein Netto von ~3.000€ erzielen wollen, könnte ich gar nicht mein Kind so betreuen wie ich es derzeit mache. Wink

Also erwirtschafte ich die Hälfte, zahle freiwillig eine gewisse Summe als Barunterhalt und betreue mein Kind jede Woche 3 Tage, dafür erhalte ich vom Staat Hilfe in Form von aufstockenden Leistungen, so dass ich wie die Mutter vom System profitiere.

Diese Entscheidung habe ich sehr früh und sehr konsequent getroffen und bis heute nicht bereut. Die Mutter umgekehrt profitiert ebenfalls, da sie arbeiten geht und für sich freie Zeit hat zum erholen, Zeit mit dem neuen Partner.

Win/Win für alle Parteien, kein JA, kein Titel, kein Streß und glückliche Kinder die das Trauma der elterlichen Trennung überwinden können/konnten!


Mittlerweile werde ich sogar von Frauen darauf angesprochen die den jahrelangen, kostenintensiven Streit Satt haben und kleinlaut mit ihren Ex-Männern sich das "Model" von mir erklären lassen.

Das ist die Arbeit, die Hilfe, die Beratung, die u.a. Nappo angesprochen hat die wir an der Front leisten.
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#8
Ganz tolle Erklärung...

Trotzdem nix zu deinem "geschickten Anwalt" der einen Richter dazu bringt an der DDT vorbei zu urteilen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
(14-08-2015, 10:35)Antragsgegner schrieb: Ganz tolle Erklärung...

Trotzdem nix zu deinem "geschickten Anwalt" der einen Richter dazu bringt an der DDT vorbei zu urteilen.

Wie das geht im Einzelfall, kannst du hier in älteren Beiträgen/Threads nachlesen.
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#10
Ja... in denen bestätigt das OLG und das BGH immer wieder das KU voll zu zahlen is...

Wer/wo is dein geschickter Anwalt, der es schafft eine andere Summe als DDT aufgrund von Umgang durchzudrücken in einem Urteil? Würde ihn gern beauftragen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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