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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#40
Warum haben die Eltern im symmetrischen Wechselmodell eine erhöhte Erwerbsobliegenheit? Gehen wir davon aus, dass beide leistungsfähig sind, dass Mehrarbeit zumutbar ist und reale Chancen bestehen einen Job zu finden oder einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, etc. Wie könnte ich die folgenden Texte kurz und knapp begründen bzw. untermauern oder auf Ungleichbehandlung hinweisen. "...Gegenüber minderjährigen Kindern gem. § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht besteht.." oder "... jeder Elternteil die Obliegenheit hat, im Interesse des unterhaltsberechtigten Kindes seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen..." , denn...
Vielen Dank.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 21-04-2015, 11:23

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