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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#39
Vielen Dank. Warten ist nicht einfach.

In Bezug auf die anteilige Berechnung des Kindesunterhaltes im echten Wechselmodell wird auf §1606 Abs. 3 verwiesen. Wenn es um gesteigerte Erwerbsobliegenheit bzw. fiktives Einkommen geht, wird gesagt, dass es im Ermessen des Richters liegt, diese Punkte zu beachten. Ist klar, sicher kommt es auf die Begründung und den Einzelfall an, aber gibt es allgemein Beschlüsse/Richtlinien/Gesetze, die einer „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“ bzw. dem „fiktiven Einkommen“ beim echten Wechselmodell entgegenstehen?

Dürften/sollten fiktive Einkünfte bei der anteiligen Berechnung des Kindesunterhaltes für minderjährige Kinder (10/14 Jahre) berücksichtigt werden, wenn ein Elternteil 50% einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht (und/oder für 30% unter Tarif tätig ist, weil er keinen Arbeitsortwechsel durchführen möchte)?

Hier geht es nicht um den Einzelfall, sondern darum, ob es in Bezug auf "erhöhte Erwerbsobliegenheit" bzw. "fiktives Einkommen" Unterschiede zwischen "echtem Wechselmodell" und Residenzmodell gibt.
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 07-04-2015, 16:53

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