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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#38
Leider kein Tipp. Die Materie ist ein Sumpf, jede Bewegung kann dich entweder auf festen Grund führen oder dich absaufen lassen. Da muss ich ausnahmsweise auch den Anwalt etwas in Schutz nehmen. wp in #32 hat die Situation schon besser formuliert wie ich. Versuche jetzt, Distanz zu gewinnen. Warte den Beschluss ab und wenn du ihn in den Händen hast, lies ihn genau durch. Bis dahin kannst du nichts sinnvolles machen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von p__ - 26-03-2015, 21:52

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