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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#35
Ich dachte zwar eher an Gesetzesänderungen, ein Musterverfahren oder Änderungen der OLG-Richtlinien. Dieser Gedanke kommt natürlich auch. Man ist aber so unwissend. Was passiert, wenn der Richter erst einmal einen Unterhaltsausgleichsanspruch beschlossen hat und danach ändert sich plötzlich das bereinigte Einkommen? Immerhin ist dann zumindest bekannt, welcher Rechenweg bevorzugt wird. Kann ich eigenmächtig anpassen oder muss ich ein neues Verfahren anstreben?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 25-03-2015, 22:34

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