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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#32
Sorry, @Dadamax, Du suchst da nach Vernunft. Da wirst Du aber nicht oft fündig werden: Unterhalt ist Basar!

Die Prämissen sind das Ergebnis freien Greifens und die Methoden wirken nur wegen des impliziten Unsinns so komliziert, weil man ja ständig auf der Suche nach einem Sinn ist. Die Verästelungen tun ein Weiteres und suggerieren eine Genauigkeit, die angesichts der Vagheit der Prämissen gar nicht gegeben sein kann.

Es hat schon seinen Grund, weshalb die DDT (nebst Implikationen) nicht Gesetz ist - nichts wäre im Wege der Verfassungsbeschwerde aufgrund kaum gegebener Konsistenz leichter zu kippen...

Um ´mal bei Deiner Frage anzudocken: Man könnte meinen, ein solcher Elternteil sollte wie ein Mangelfall behandelt werden können...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von wackelpudding - 25-03-2015, 21:51

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