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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#24
(24-02-2015, 18:36)Dadamax schrieb: Begründung: Wenn der Vater nicht genügend zahlt, kann sie sich das Wechselmodell nicht leisten.
Wenn die Begründung trägt, heißt das Muddi-Finanzierung über KU!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von wackelpudding - 24-02-2015, 19:11

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