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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#19
(21-02-2015, 19:18)Hilmen schrieb: Diese GANZE Diskussion verstehe ich nicht. Das Ding heißt PARITÄTISCHE Doppelresidenz, will heißen BEIDE teilen sich den Betreuungsunterhalt hälftig.
Lies nochmal @p und @skipper.

Im Grunde ist es ganz einfach. Rein mathematisch ist es sehr selten, dass beide Eltern das gleiche verdienen und auf die Minute genau die Kinder betreuen.


Das nimmt sich das RichterInnengesocks um der heiligen deutschen Mutterkuh mindestens 0,1% mehr zuzuschreiben.
Und schon ist 50/50 gekippt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von blue - 21-02-2015, 20:07

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