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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#18
Moin Hilman.

Paritätisches Wechselmodell besagt zunächst nur, daß die zeitliche Betreuung annähernd gleich ist, daß sich das Kind bei beiden Elternteilen nahezu gleich lang aufhält.

Davon unberührt ist die materielle Beteilligung jedes ET an den Kosten des Kindes.

Das kann auch gar nicht anders sein.

Nehmen wir mal eine moderne Familie unter einem Dach. Mutter und Vater teilen sich zeitlich exakt die Betreuung, gehen beide täglich 4 Stunden arbeiten. Mutter erwirtschaftet 2400€, Vater aber nur 1200€. Die Unterschiede sind Begabung, Arbeitsmarkt, Glück, Fleiß usw. geschuldet.
Kind kostet 600€ im Monat.

Würdest Du es für sehr gerecht halten, wenn nun beide ET jeweils gleich 300€ für's Kind abzweigten?

Bis hin zu Überlegungen, auch die Betreuungszeiten mit einem Faktor zu versehen. Denn 1 Stunde Betreuung ist für beide unterschiedlich 'wertvoll'... wenn wir das mal rein ökonomisch betrachten.  

Ich denke, man könnte sich da schon Gedanken über eine gerechte Aufteilung machen. Oder?

Mit solch einem Rechenwerk könnte man dann auch gut Substitutionen steuern, wenn es also der Familie günstiger erscheint, daß ein ET mehr arbeitet, der andere dafür mit mehr Betreuung ausgleicht oder das Kind in die kostende Fremdbetreuung gegeben wird. 

Eine solche Modellierung finde ich recht reizvoll... auch als Gegenvorstellung zum OLG-Leitlinien-Murks. Smile  Wer Ideen dazu hat, nur her damit...

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Skipper - 21-02-2015, 20:03

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