Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#17
Diese GANZE Diskussion verstehe ich nicht. Das Ding heißt PARITÄTISCHE Doppelresidenz, will heißen BEIDE teilen sich den Betreuungsunterhalt hälftig. Damit fällt in GELD überhaupt nichts an! NULL Euro! Das ist ja wohl auch der Hauptgrund, weshalb Muttis auf keinen Fall das wollen, was nachweislich für Kinder das beste ist, nämlich das Doppelresidenzmodell. Die Kohle geht vor, nicht das Kindeswohl.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Hilmen - 21-02-2015, 19:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit feministensoehnin 13 15.382 05-08-2015, 08:50
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste