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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#16
Dadamax,

ich kann Deine Überlegungen gut nachvollziehen.

Derzeit ist es ja so, daß Politik und Justiz nicht einmal Quotelungen des Kindesunterhaltes zulassen, die  tatsächliche Betreuungsverhältnisse, die Lebenszeiten eines Kindes (sprich Umgang) bei Mutter und Vater abbilden.

Völlig undenkbar, ja eine Horrorvorstellung, ist für gewisse Kreise, daß das Müttermonopol etwa durch par. Doppelresidenzen gebrochen werden oder gar zu finanziellen Einbußen und Einflußverschiebungen führen könnte.

Noch schwieriger wird es, eine brauchbare Berechnung zu finden, die unterschiedliche Einkommens- und Betreuungsmöglichkeiten der Elternteile berücksichtigt. Eine solche Formel ist nicht unmöglich. Unmöglich könnte es aber sein, eine solche Formel den dafür wenig begabten Juristen in Politik und Justiz näher zu bringen. Da sehe ich wenig Aussichten auf Erfolg.    

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Skipper - 20-02-2015, 11:46

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