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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#9
(05-02-2015, 13:43)sorglos schrieb: Theos Meinungen halte ich für teils unzutreffend und panikmachend:
- Die Steuerpflicht der Kinder wäre wohl bei Ertrag aus einer Miete eher nicht gegeben. Schon gar nicht 45%
- Bei Erwerb in gerader Linie entfällt Grunderwerbssteuer (die sonst auch nur den Käufer trifft)

Du lieber Himmel, lies doch erst einmal, bevor Du wertest. Mein Beitrag bezog sich allein auf die Transaktion zu Geschwistern und/oder Eltern. Die eigenen Kinder brachte Dadamax erst im Folgebeitrag ins Spiel. Meine Erläuterungen stimmen haargenau.
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Theo - 05-02-2015, 14:04

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