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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#8
Wenn du sie deinen Kinder schenkst, dann wird der Ertrag aus Vermietung als Einkommen der Kinder unterhaltssenkend einberechnet. Dabei erhält die Mutter quasi die Hälfte des Ertrags aus deiner Miete, weil das auf die Unterhaltspflicht beider Eltern wirkt.

Theos Meinungen halte ich für teils unzutreffend und panikmachend:
- Die Steuerpflicht der Kinder wäre wohl bei Ertrag aus einer Miete eher nicht gegeben. Schon gar nicht 45%
- Bei Erwerb in gerader Linie entfällt Grunderwerbssteuer (die sonst auch nur den Käufer trifft)

Nur Schenkung, egal an wen, halte ich auch für unsinnig. Das würde dir unterhaltsrechtlich als "Entreicherung" entgegengehalten.

Ansonsten:
Volker Pispers - "Die Riester-Rente ist die größte Volksverarschung, die jemals in unserem Land organisiert wurde."
Dann lieber mehr KU als auf diesen Blödsinn reinfallen.

Da man als Unterhaltspflichtiger mit selbstgenutztem Wohneigentum maximal ausgenutzt wird, haben wir das Problem so gelöst:

Verkauf an Genossenschaft (keine Verwandten!, da juristische Person) gegen Genossenschaftanteile, in der wir mitbestimmen. Dann dort Mieter sein. So fleißt unser Miete in den Erhalt des Wohneigentums UND wir können umgangsbedingte höhere Miete selbstbehaltserhöhend geltend machen. (oder/und beim Jobcenter aufstocken).

Später könnte man Genoanteile monatsweise kündigen. Da man weiß wie das zustande kommt, erscheint mir das allemal realer als irgendwelche Versicherungsabzockerprodukte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von sorglos - 05-02-2015, 13:43

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