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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#7
Man macht sich so seine Gedanken, da der Wohnvorteil das Missverhältnis bei der Quotelung im paritätischen Wechselmodell "etwas" vergrößert. Die Mutter hat ein monatliches Nettoeinkommen (bei 50% einer VZ-Beschäftigung), welches knapp über dem Selbstbehalt von 1300 Euro liegt. Klar, da spielt es faktisch keine Rolle, ob bei mir 1000 oder 1800 Euro mehr Einkommen angesetzt werden, denn das zu berechnende Resteinkommen der Mutter geht gegen Null.

Vielleicht sollte ich die Immobilie gleich meinen Kindern schenken (mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit) und Miete an sie zahlen. Ist dies bei minderjährigen Kindern (älter als 8 Jahre) möglich?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 04-02-2015, 19:46

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