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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#6
Vorsicht, vorsicht vor solchen waghalsigen Konstrukten, nur um ein paar Euro KU zu sparen.

Dagegen spricht
1. dass Mieten steuerpflichtige Einnahmen beim Vermieter generiert. Nehmen wir einmal an, Du bezahlst 1.000 € Miete im Monat. Je nachde, wie viel der glückliche Immobilienbesitzer sonst noch verdient, zahlt er für die 1.000 € Einnahmen bis zu 450 € Steuern. Würde also bedeuten, Geld dem Kind wegzunehmen und dem Staat zu schenken.
2. dass Du Dich in Deiner Existenz von Dritten abhängig machen würdest. Auch ein gutes Verhältnis zu Geschwistern und Eltern kann gestört werden. Dann bist Du nicht mehr Herr Deines Eigentums.
3. dass, falls Du die Immobilie verschenkst, Schenkungssteuer anfällt (Eltern und Geschwister haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 €), und, falls Du die Immobilie verkaufst, Grunderwerbssteuer anfällt (je nach Bundesland bis über 6%). In beiden Fällen kommen noch Notarkosten dazu.
4. dass es die Erbfolge durcheinanderbringt und ggf. Euer Kind weniger davon erbt als wenn Du sie behältst.

Wie Du siehst, eine ziemliche Schnapsidee.
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Theo - 04-02-2015, 17:03

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