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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#3
Welche Gründe könnte es geben? Mein Ziel bzw. mein Grund ist, die Deckungslücke im Alter zu minimieren. Da die Minimierung der Deckungslücke bisher nicht erfolgte, wird die Kluft im Rentenalter relativ groß sein. Wäre der Grund akzeptabel? Interessiert dies den Richter?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 04-02-2015, 15:23

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